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SaalPetre hat geschrieben:Was hast du den wieder zugelassen?
schrauberschorsch hat geschrieben:Eine Ausnahmegenehmigung ist trotzdem erforderlich, wobei bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen die Zulassungsstelle kei Ermessen mehr hat, sondern die Ausnahmegenehmigung erteilen muss. Gerade so im Freundeskreis erlebt.
flotter 3er hat geschrieben:(FZO) § 79 Abs. 2 von 07/2024
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