kleines Kennzeichen amtlich

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kleines Kennzeichen amtlich

Beitragvon flotter 3er » 1. Oktober 2024 11:23

- zumindest wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.1959 zugelassen wurde. Die (FZO) § 79 Abs. 2 von 07/2024 sagt hierzu: "(2) Einem Kraftrad, das vor dem 1. Januar 1959 erstmals in den Verkehr gekommen ist und dessen Hubraum 50 Kubikzentimeter übersteigt, sind verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nach Anlage 4 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d zuzuteilen, es sei denn, der Halter beantragt etwas anderes."
Gruß Frank


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Re: kleines Kennzeichen amtlich

Beitragvon SaalPetre » 1. Oktober 2024 14:37

Was hast du den wieder zugelassen?
Gruß Christian

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Re: kleines Kennzeichen amtlich

Beitragvon flotter 3er » 1. Oktober 2024 14:59

SaalPetre hat geschrieben:Was hast du den wieder zugelassen?


Garnichts. Habe ich nur auf der Seite der Nimbus IG gefunden und dachte, dass wäre interessant für den ein oder anderen.
Gruß Frank


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Re: kleines Kennzeichen amtlich

Beitragvon schrauberschorsch » 1. Oktober 2024 15:07

Eine Ausnahmegenehmigung ist trotzdem erforderlich, wobei bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen die Zulassungsstelle kei Ermessen mehr hat, sondern die Ausnahmegenehmigung erteilen muss. Gerade so im Freundeskreis erlebt.

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Re: kleines Kennzeichen amtlich

Beitragvon flotter 3er » 1. Oktober 2024 15:24

schrauberschorsch hat geschrieben:Eine Ausnahmegenehmigung ist trotzdem erforderlich, wobei bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen die Zulassungsstelle kei Ermessen mehr hat, sondern die Ausnahmegenehmigung erteilen muss. Gerade so im Freundeskreis erlebt.


Ich lese aber aus dem Gesetzestext heraus, dass das kleine Kennzeichen Standard ist und du eine Ausnahmegenehmigung brauchst, wenn du eine andere Größe möchtest.
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Re: kleines Kennzeichen amtlich

Beitragvon starke136 » 1. Oktober 2024 15:39

Genau so habe ich für die Pannonia ein kleines Kennzeichen bekommen.
Zwar musste ich erst den Vorgesetzten auf der Zulassungsstelle ersuchen, aber dieser hat es mir bestätigt. Die Sachbearbeiterin wollte es mir zuerst verwehren.

Bei der Vollabnahme schrieb der Dekra-Prüfer zusätzlich auf, dass bauartbedingt nur ein kleines Kennzeichen geht.
Dies wäre aber nicht unbedingt nötig gewesen, da die Pannonia alle Voraussetzungen erfüllte.

-- Hinzugefügt: 1. Oktober 2024 15:41 --

Eine Ausnahmegenehmigung bedarf es nur bei späteren Baujahren z.B. ETZ 250. Z.B. wenn ein Prüfer feststellt, das bauartbedingt nur ein kleines Kennzeichen möglich ist.
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Re: kleines Kennzeichen amtlich

Beitragvon Andreas » 1. Oktober 2024 16:45

flotter 3er hat geschrieben:(FZO) § 79 Abs. 2 von 07/2024


Kleine Korrektur: FZV!
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Re: kleines Kennzeichen amtlich

Beitragvon CJ » 1. Oktober 2024 17:22

Das gilt doch auch erst seit 3 Jahren. Das es da keiner Ausnahmegenehmigung mehr bedarf hat sich da wohl noch nicht in allen Zulassungsstellen rumgesprochen.
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