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Moderator: Moderatoren
Alk hat geschrieben:Hallo gemeinhin bezeichnet:
§23 "Oldtimergutachten"
§21 "Vollgutachten"
Das erste als Vorrausetzung für das H- oder 07-Kennzeichen, das 2. zur Beantragung neuer gültiger Fahrzeugpapiere.
Hier gibt es evtl. Erleuchtung.https://kfz-serviceportal.de/lexikon/oldtimergutachten-23-stvzo
Was mir jetzt auch nicht 100%ig klar ist, ist ob es denn überhaupt gültige (neue) Papiere für das 07er Kennzeichen braucht. Ich meine gehört zu haben das man auch Fzg ohne gültige Papiere mit und im Rahmen der 07 bewegen darf.
P.S.: Nachdem was ich in dem Link rauslese, würde auch eine normale HU reichen, wenn du gar keine neuen Papiere beantragen möchtest, denn diese Variante ist ja für Fzg die keine Zulassung besitzen aufgeführt. Und da der alte DDR-Brief ja ungültig ist (Du kannst das Motorrad damit nicht mehr zulassen) sollte das mMn gleichzusetzen mit keine Zulassung besitzen sein.
Alk hat geschrieben:Das wäre mir neu, auch bei Vorhandensein des DDR-Briefs haben die Zulassungsstellen hier immer eine §21 verlangt um neu Papiere auszustellen, angeblich weil nicht alle relevanten Daten dem alten Brief zu entnehmen sind. Nur der Sackgang mit Eidesstattlicher Erklärung der Besitzverhältnisse/ Briefverlust und das Aufbietungsverfahren konnte man sich sparen.
Alk hat geschrieben:Und ein Fahrzeug das länger als 7Jahre nicht angemeldet war, gilt als außerbetriebgesetzt, war´s nicht so...da wäre auch ne Vollabnahme nötig wenn du einen BRD- oder EU-Brief hättest
Dieter hat geschrieben:Das wurde schon vor sehr vielen Jahren wieder abgeschafft.
Nur weil was schon immer so war, heißt das lange nicht dass es für immer so bleiben muss. Und inzwischen ist es so, dass zusätzlich zur Oldtimerbegutachtung eine HU oder eine Vollabnahme durchgeführt werden muss. Selbst die letzte HU noch gar nicht so lange her ist.bujatronic hat geschrieben:M.E. bedarf es dazu nur eines §23-Gutachtens. So, wie es bisher immer war.
Mell hat geschrieben:Mein Berlin hatte eine frische HU und den Brief, abgemeldet 1979.
Das war genug in Schleswig-Holstein zur Anmeldung.
Guesi hat geschrieben:Also ich hab das gerade letzte Woche gemacht. Oldtimergutachten für ca. 65 €.
Keine HU, da das Fahrezeug ja auf die rote Nummer läuft und in dem Sinn ja nicht zugelassen ist.
Guesi hat geschrieben:Das ist eben nicht dasselbe. Für ein 07er Kennzeichen bzw. für das entsprechende Motorrad braucht man nicht alle 2 Jahre zum TÜV. Und es gibt kein eigenes Nummernschild mit TÜV Plakette.
Der Tüv oder ein anderer Gutachter muß nur bestätigen, daß es sich bei dem Motorrad um einen Oldtimer handelt (dazu gibt es verschiedene Kriterien).Also brauche ich für die 07er keine aktuelle HU machen lassen.
Sobald das bestätigt ist, kann ich mit der roten Nummer damit fahren, wenn ich es bei der Zulassungsstelle in die Liste meiner roten Nummer eintragen lassen habe. (mit Fahrtenbucheintragung etc.)
Guesi hat geschrieben:Also ich hab das gerade letzte Woche gemacht. Oldtimergutachten für ca. 65 €.
Keine HU, da das Fahrezeug ja auf die rote Nummer läuft und in dem Sinn ja nicht zugelassen ist.
bujatronic hat geschrieben:Und ich gehe in diesem Fall nur noch mit Anwalt oder Zeugen hin. Toller Rechtsstaat!
Die Älteren erinnern sich vielleicht noch, wie das in der DDR war (dem schrecklichen Unrechtsstaat). Da waren für Zulassungsfragen die Sachverständigen der Volkspolizei zuständig. So etwas wäre dort in 15 Minuten und für 5 Mark erledigt gewesen.
Ich habe von 1983 bis 1985 einen Wartburg 312 Luxus Limousine auf Coupé umgebaut (natürlich mit Umbaugenehmigung vom Rat des Bezirkes), der VoPo hat damit eine Runde ums Viertel gedreht und war zufrieden, und ich hatte die Papiere. Eine Woche später bin ich damit nach Jalta gefahren, aber das ist eine andere Geschichte...
@ Lars: Für ein 07er Kennzeichen?
bujatronic hat geschrieben:Und für meinen Oldi Nr. 3 (wo gar keine Papiere vorhanden waren) hat auch §23 und HU gereicht. Lebe scheinbar in einem glücklichen Land.
vergasernadel hat geschrieben:Genau. Gesetz ist doch überall gleich. Aber das durchsetzten könnte sehr schwer werden. "Rechts" Staat eben.
Rossi1979 hat geschrieben:Das Problem ist ein bißchen komplizierter. Der 23er erfordert eine technische Untersuchung im Umfang einer HU nach 29 Stvzo. Die Anweisung (ist relativ neu) ist dass immer eine komplette 29er HU fällig wird und auch berechnet werden muss.
Rossi1979 hat geschrieben:...weil es Prüfer gibt die 21er dürfen aber keine 29er und dann immer alle 2 jahre eine Vollabnahme geschrieben haben...
Rossi1979 hat geschrieben:Seit 2019 darf neben der Technischen Prüfstelle auch der technische Dienst §21 Abnahmen. Da gibt es Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes, die kein Prüfer oder Sachverständiger sind...
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