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Was bedeutet das?

BeitragVerfasst: 29. Oktober 2024 21:27
von Asinus
Mit der ES /2 samt Stoye war ich zur Vollabnahme. Es gab keine Beanstandungen und das Gutachten habe ich inwischen erhalten. Dabei findet sich der Satz (Auszug im Bild) mit einer Auflage. LTE ist wohl Licht. Zu den beiden Sternchen gibt es aber keine Erläuterung. Kennt jemand diese Formulierung und weiß, was da erwartet wird?
Hier wäre ich für einen Tipp sehr dankbar.

Schönen Abend noch,
Christoph
Gutachten_Auflage_2.JPG

Re: Was bedeutet das?

BeitragVerfasst: 29. Oktober 2024 21:33
von Richy
Die zwei Sternchen sind die Abschlußmarkierung, damit du dahinter nix dazuschreibst...

Re: Was bedeutet das?

BeitragVerfasst: 29. Oktober 2024 21:36
von Dieter
Seltsamer Eintrag. Die Lichttechnische Einrichtung (= LTE)

Hast du etwas geändert oder will er was geändert haben.

Für mich ist das auch kein sinnvoller Eintrag im Schein.

Gruß
Dieter

Re: Was bedeutet das?

BeitragVerfasst: 30. Oktober 2024 05:58
von Alk
Ist nur eine Idee, aber evtl. ist damit gemeint, das bei wahlweise Eintragung des Beiwagens der rechte Blinker am Lenker abgedeckt werden muß, wenn der BW dran ist.
Kleiner Stoffsack, oder schwarze Blinkerschalen....Sowas gab´s schon.
Hat den der Prüfer nix erläutert bei der Abnahme??

Re: Was bedeutet das?

BeitragVerfasst: 30. Oktober 2024 18:54
von Svidhurr
Alk hat geschrieben:Ist nur eine Idee, aber evtl. ist damit gemeint, das bei wahlweise Eintragung des Beiwagens der rechte Blinker am Lenker abgedeckt werden muß, wenn der BW dran ist.
Kleiner Stoffsack, oder schwarze Blinkerschalen....Sowas gab´s schon.
Hat den der Prüfer nix erläutert bei der Abnahme??


Das ist alles Schnee von gestern :wink:

1. Der unbenutzte Blinker scheint nicht mehr zu interessieren.
2. WW Eintrag ist auch nicht mehr nötig. Da bei L in der Zulassung eine 2 Steht :ja:
D. h. 2 Achsen und der SW ist ein Anbauteil, was du an und ab bauen kannst.

Umbauten auf Schwingengabel ist natürlich was anderes.

Habe das Gestern mit ca. 2 h telefonieren und 4 entsprechenden Leuten telefoniert.

Ich habe Gestern mein Mash Gespann zugelassen. Das hat original rechte funktionierende Blinker :shock:
Das Gespann ist ausschließlich nur mit SW zu fahren und ich habe 3 Achsen bei L stehen :shock:

Hat die Tante auf der Zulassung auch nicht verstanden, aber sie mir das alles so aus den CoC Papieren eingetragen :mrgreen:
Der Vorbesitzer hatte das selbige Problem :biggrin:

Habe mich dann direkt an die Deutsche Vertretung gewandt, die mich dann über die 3 Achsen aufgeklärt hat.
Warum da überhaut Blinker rechts am Moped sind, das hat von denen auch keiner Verstanden.

Ich habe die jetzt einfach ab gebaut :wink:

Ich möchte jetzt hier keine Disscusion lostreten. Aber so ist es mir ergangen und das Gespann ist 2 Jahre alt.

Re: Was bedeutet das?

BeitragVerfasst: 30. Oktober 2024 19:46
von SvenK
Moin, das die WW Eintragung nicht mehr nötig ist scheint kein Standard zu sein. Bei mir sind 3 Achsen eingetragen und es ist als Krad m. Beiwagen vermerkt. Achsen sind hingegen nicht eingetragen. Ich befürchte das die das machen wie sie gerade Lust haben. Der letzte Prüfer der GTÜ hat sogar an der ES250/2 die Feststellbremse gesucht und bemängelt das diese nicht richtig greift.

Re: Was bedeutet das?

BeitragVerfasst: 31. Oktober 2024 18:05
von Asinus
Hmmm, also die Lichtanlage wurde verändert. Einen rechten Blinker habe ich nicht am Lenker, der abzudecken wäre. Die Lichtanlage ist aber auf 12V umgerüstet und alles funktioniert. Bis auf dieses Detail entsprechen alle Lampen und Lichter dem Original. Allerdings habe ich die Steckverbindung mit einem 7-poligen Anhängerkabel gebaut und jedes Licht (Blinker, Rücklicht, Pos.-Licht vorne, ein Bremslicht am SW sowie Masse) auf ein eigenes Kabel gelegt. Jetzt ist noch was übrig für eine Steckdose im SW. Das hat aber bei der Vorführung nicht gestört und es gab keine Anmerkungen dazu.

Könnte es damit zusammenhängen?

Re: Was bedeutet das?

BeitragVerfasst: 29. November 2024 21:38
von Asinus
Um‘s abzuschließen:
@Richy: die Sternchen sind tatsächlich Abschluss des Textes. Der Eintrag als solcher verlangt lediglich, dass bei Solofahrt ohne BW das Licht nach StVO angepasst wird, meint also den rechten Blinker.
Heute war ich auf der Zulassungsstelle. Seit dem letzten Mal hat sich einiges geändert. Die sind jetzt dort mit der Dekra vernetzt und übernehmen die Einträge aus dem Gutachten für die Zulassung elektronisch. Da wird nix mehr abgetippt, wie als ich das letzte Mal mit dem Roller zu einer Zulassung war :-), was 17 Jahre her ist.
Das ganze Prozedere dauerte nur wenige Minuten, die meiste Zeit nahm der Weg zum Kassenterminal und über die Straße zur Schildermacherei („Dos Kleenste, wa?“) in Anspruch. Nach 30 Min war ich wieder am Auto. Freundliche Leute und per Onlineterminvergabe top organisiert. Klingt wie Reklame: 5 Sternchen nach Apolda :-)

Gesegneten 1. Advent allen!
Christoph