Alk hat geschrieben:Ist nur eine Idee, aber evtl. ist damit gemeint, das bei wahlweise Eintragung des Beiwagens der rechte Blinker am Lenker abgedeckt werden muß, wenn der BW dran ist.
Kleiner Stoffsack, oder schwarze Blinkerschalen....Sowas gab´s schon.
Hat den der Prüfer nix erläutert bei der Abnahme??
Das ist alles Schnee von gestern
1. Der unbenutzte Blinker scheint nicht mehr zu interessieren.
2. WW Eintrag ist auch nicht mehr nötig. Da bei L in der Zulassung eine 2 Steht
D. h. 2 Achsen und der SW ist ein Anbauteil, was du an und ab bauen kannst.
Umbauten auf Schwingengabel ist natürlich was anderes.
Habe das Gestern mit ca. 2 h telefonieren und 4 entsprechenden Leuten telefoniert.
Ich habe Gestern mein Mash Gespann zugelassen. Das hat original rechte funktionierende Blinker
Das Gespann ist ausschließlich nur mit SW zu fahren und ich habe 3 Achsen bei L stehen
Hat die Tante auf der Zulassung auch nicht verstanden, aber sie mir das alles so aus den CoC Papieren eingetragen
Der Vorbesitzer hatte das selbige Problem
Habe mich dann direkt an die Deutsche Vertretung gewandt, die mich dann über die 3 Achsen aufgeklärt hat.
Warum da überhaut Blinker rechts am Moped sind, das hat von denen auch keiner Verstanden.
Ich habe die jetzt einfach ab gebaut
Ich möchte jetzt hier keine Disscusion lostreten. Aber so ist es mir ergangen und das Gespann ist 2 Jahre alt.