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Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 10:27
von Herr B aus Z
Mal eine Frage ans Schwarmwissen: Meine Kfz-Versicherung hat mir im September eine Mail gesendet, in der ich zur Angabe der aktuell gefahrenen Kilometer genötigt wurde. So weit so gut. Man hat mir auch prompt die Korrektur in den Vertrag eingepflegt und die neue Summe online per Download zur Verfügung gestellt. Der "Betrug" an der Sache ist, dass ich diesen Vertrag nicht wie üblich zum 30.11. kündigen kann - sondern nur 4 Wochen nach Zugang des geänderten Vertrages. (Für mich ist es Betrug, da hier die Zeiten der Vertragskündigung bewusst umgangen werden, in dem man den Vertrag vorträglich verlängert).
Jetzt die Frage - Welches Datum gilt nun für den Ablauf der Kündigungsfrist - das Datum auf dem Vertrag oder der Zeitpunkt des ersten Downloades (der Kenntnisnahme 10 Tage später)?
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 12:56
von dscheto
Mit Betrug an deren Adresse wäre ich ganz vorsichtig. Du bist verpflichtet vor stark abweichender Überschreitung des vertraglich angegebenen Limits die Versicherung darüber zu informieren.
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 13:22
von Ysengrin
Der Zeitpunkt des Downloads völlig egal ist. Wenn Dir die Versicherung einen Brief schickt, kannste den ja auch nicht einfach 8 Wochen liegen lassen und dann sagen "tut mir leid, hab ihn erst jetzt geöffnet".
Ich vermute, dass der Zeitpunkt im Brief gilt. Mit Kulanz vielleicht auch der Zeitpunkt des Erhalts, also 1-3 Werktage nach Poststempel.
Und mit Verlaub, was heißt hier, du wurdest "genötigt". Die haben Dich um die Angabe der tatsächlichen Kilometer gebeten, weil das für Euer Vertragsverhältnis wichtig ist.
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 14:01
von vergasernadel
Kfz Versicherung wird nie zum 30.11. gekündigt, sondern zum 31.12.. Bis zum 30.11. kann man das tun, sonst läuft sie ein Jahr weiter. Verändert die Versicherung den Vertrag , hat man sonderkünfigundrecht. Z. B. Vier Wochen oder ähnlich. Warum die nach Kilometerstand fragen wird schon Grund haben. Vielleicht sind Unregelmäßigkeiten aufgetreten, die haben einen Verdacht oder ist bei dieser Versicherung einfach so. Meine macht das nicht. Übrigens, der Kilometerstand wird spätestens bei einem Versicherungsfall, Z. B. Unfall eine Rolle spielen.
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 14:09
von Luse
Wenn du das Auto abmeldest, wird die Versicherung automatisch gekündigt.
Kannst es ja 10 min später mit einer anderen Versicherung wieder anmelden.

Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 14:27
von MZElch
Luse hat geschrieben:Wenn du das Auto abmeldest, wird die Versicherung automatisch gekündigt.
Kannst es ja 10 min später mit einer anderen Versicherung wieder anmelden.

Das ist MW nicht möglich
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 14:47
von Luse
MZElch hat geschrieben:Das ist MW nicht möglich
Den Trick kennen die also schon...
Mit welcher Argumenation ist das verboten? Ich kann doch mein Auto an- und abmelden wann ich will.
Und wenn ich es auf meine Frau, Schwester, Oma oder Nachbarn anmelde?
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 15:06
von Herr B aus Z
vergasernadel hat geschrieben:Kfz Versicherung wird nie zum 30.11. gekündigt, sondern zum 31.12.. Bis zum 30.11. kann man das tun, sonst läuft sie ein Jahr weiter. Verändert die Versicherung den Vertrag , hat man sonderkünfigundrecht. Z. B. Vier Wochen oder ähnlich. Warum die nach Kilometerstand fragen wird schon Grund haben. Vielleicht sind Unregelmäßigkeiten aufgetreten, die haben einen Verdacht oder ist bei dieser Versicherung einfach so. Meine macht das nicht. Übrigens, der Kilometerstand wird spätestens bei einem Versicherungsfall, Z. B. Unfall eine Rolle spielen.
Blabla - natürlich kündigt man zum 31.12. aber normalerweise muss die Kündigung bis 30.11. erfolgen. Wann die Kilometer eine Rolle spielen können ist mir auch klar. Antwort auf meine Frage war es keine ...
Viel interessanter ist die Abfrage an sich. Hatte ich so noch nie und bin da seit 6 Jahren Kunde. Gründe gabs da keine von meiner Seite.
dscheto hat geschrieben:Mit Betrug an deren Adresse wäre ich ganz vorsichtig. Du bist verpflichtet vor stark abweichender Überschreitung des vertraglich angegebenen Limits die Versicherung darüber zu informieren.
Das ist der Satz "stark abweichend" - Betrug ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck - Mich ärgert die Aktion an sich: Ende September wird abgefragt und ein neuer Vertrag generiert, in der Annahme, der Versicherungsnehmer merkts zu spät ...
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 17:07
von hmt
Was hält dich eigendlich ab bis Ende November zu Kündigen???
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 17:09
von zweitakt
Luse hat geschrieben:Wenn du das Auto abmeldest, wird die Versicherung automatisch gekündigt.
Kannst es ja 10 min später mit einer anderen Versicherung wieder anmelden.

Nein, die Versicherung ruht zunächst. In der Teilkasko sogar mit Schutz durch Ruheversicherung.
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 17:16
von MZElch
Luse hat geschrieben:MZElch hat geschrieben:Das ist MW nicht möglich
Den Trick kennen die also schon...
Mit welcher Argumenation ist das verboten? Ich kann doch mein Auto an- und abmelden wann ich will.
Und wenn ich es auf meine Frau, Schwester, Oma oder Nachbarn anmelde?
Ummelden ist Natürlich möglich
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 17:29
von vergasernadel
Her Blabla, schreib es einfach richtig, dann muss man so einen Mist nicht richtigstellen.
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 18:51
von Svidhurr
Ich mache das ganz anders.
Habe schon seit vielen Jahren nur einen Ansprechpartner für alle Versicherungen vor Ort.
Geht alles sehr schnell und unkompliziert. Vielleicht zahle ich manchmal paar € mehr.
Bin aber mit dem Gesamtpacket sehr zufrieden.
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 20:14
von Herr B aus Z
vergasernadel hat geschrieben:Her Blabla, schreib es einfach richtig, dann muss man so einen Mist nicht richtigstellen.
Vielen Dank für den Beitrag!
hmt hat geschrieben:Was hält dich eigendlich ab bis Ende November zu Kündigen???
Die Versicherung kann in diesem Fall nur 4 Wochen nach Zugang gekündigt werden. Das ist wesentlich früher als der 30.11. als letzter KÜndigungstermin und für mich der Stein des Anstosses ...
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
17. November 2024 21:38
von dscheto
Ich mutmaße mal: Aufgrund einer neuen km-Pauschale, die Dir in der Mail sicherlich mitgeteilt wurde, wurde eine neuer Vertragsabschluss fällig. Der Widerspruch dagegen, ein Kündigungsgrund, hatte 4 Wochen Bestand. Das hast Du versäumt. Du hast nachweislich freiwillig irgendwann von Briefpost der Mailzustellung zugestimmt - jede Verantwortung liegt bei Dir!
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
18. November 2024 20:53
von Enz-Zett
Es stimmt nicht, dass Kfz-Versicherungen grundsätzlich und generell zum 31.12. gekündigt werden könnten.
Das hat sich zwar so ziemlich flächendeckend eingebürgert, weil viele das Versicherungsjahr = Kalenderjahr anlegen. Aber es gibt auch viele (wenngleich weniger als erstere), die grundsätzlich ab Vertragsabschluss 1 Jahr Laufzeit haben. Zum Jahresende kündigen geht da nur mit dem Sonderkündigungsrecht, wenn zum Jahreswechsel eine Tarifveränderung kommt.
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
19. November 2024 05:27
von MZ-Oldi
Hallo,
nach meinen Erfahrungen wird der km-Stand nur abgefragt, wenn so etwas im vertrag ( Laufleistung /Jahr) mit vereinbart ist. Meine Frau hat so einen Vertrag = jährliche Angabe der Laufleistung. Beim Motorrad hatte und bei meinem PKW habe ich so etwas nicht. Laufzeit eines Vertrages ist von Vsg zu Vsg unterschiedlich. Manche fangen ab Zulassungsdatum mit dem Jahr an, andere rechnen Restbeträge bis 31.12. an und fangen dann ab 01.01. des Jahres wieder an.
MZ-Oldi
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
19. November 2024 17:50
von dscheto
Genau so ist es. Zulassungsdatum und Folgejahr ab 1.1. oder je Saisonkennzeichen, km nur bei vertraglicher Festlegung (Oldie-Saison nur 2 Tkm - wird billiger).
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
19. November 2024 19:10
von ets_g
also ich mußte bei allen kfz versicherungen die ich in den letzten jahren abgeschlossen hab meine fahrleistung angeben. das ist ein faktor für die beitragsberechnung. je mehr desto höher, ist ja logisch. und das wird dann eben auch mal abgefragt. gibt ja bestimmt genug die 1000km angeben und dann 30000km fahren...
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
28. November 2024 20:40
von Klaus P.
Passt ja gut zum Thema.
Die Gothaer ist für die ETZ 250 SF 15 für nächstes Jahr Netto um 58 % gestiegen, sauber.
Regionalklasse ist geblieben
PKW Netto auch um 50 %.
Regionalklassen blieben gleich Typklassen wurden geändert.
JETZT WIRD ES JA LUSTIG.
Heute 28. 11. erst die Beitragsrechnungen erst bekommen.
Morgen (gleich 29. auch noch Freitag) woher eine günstige Versicherung bekommen ?
Und fällt mir erst jetzt ein,
ich habe am 10. April eine weitere ETZ 250 angemeldet.
Deckungskarte vom Gothaer hatte ich von einem Gothaer bekommen.
Der hat aber ca. 1 Woche später Schluss gemacht müssen.
Freigestellt worden wg. ? einer Fusion mit einer anderen Versicherung.
War sich auch nicht sicher, ob er mit seiner mail überhaupt noch mit der Zentrale verbunden ist
Ich habe jetzt 3 KFZ Vers. bei 3 dealer der Gothaer im Umkreis von je 80 km.

Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
28. November 2024 21:46
von DWK
Ich bin mit unseren Dosen jetzt auch gewechselt, von Cosmos Direkt zum ADAC. Einsparung pro Jahr ca.1,5k€
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
28. November 2024 22:25
von Ysengrin
Ich hatte heute ein Telefonat mit meinem Versicherungsmenschen von der Versicherungskammer Bayerm. Meine Beiträge sinken allesamt leicht. Das ETS-Gespann kostet 16 Euro im Jahr, der Racer auch, die R75 23 Euro (allesamt Haftpflicht 03-10). Endlich mal gute Nachrichten.
Und das geilste: Ich habe offiziell einen "Kleinflotten"-Tarif. Ab sofort will ich mit "Flottenkapitän" angesprochen werden. Von mir aus auch "Kleinflottenkapitän".

Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
28. November 2024 23:05
von vergasernadel
Ah, so ein klitzekleiner flotter Flottenkapitän.
-- Hinzugefügt: 28. November 2024 23:12 --
ETZ 250 26,48€ SF 3 bei 45 %, Jawa 350 21,22€ SF 8 bei 35% . Beide ganzjährig und Preis gleich geblieben. Geht wohl nicht weiter runter. Auto 120€ mehr inklusive Vollkasko mit Teilkasko
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
29. November 2024 06:34
von Mainzer
Klaus, bei einer Beitragserhöhung hast du eh ein Sonderkündigungsrecht mit vier Wochen Frist.
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
29. November 2024 08:12
von Fit
Ysengrin hat geschrieben:Und das geilste: Ich habe offiziell einen "Kleinflotten"-Tarif. Ab sofort will ich mit "Flottenkapitän" angesprochen werden. Von mir aus auch "Kleinflottenkapitän".

Ömmm, ich weiß nicht wie viel Maschinen du dein eigen nennst, aber ich behaupte mal das die von Achim um den Faktor x höher sind
Wassn er dann? Admiral?

Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
29. November 2024 09:15
von motorradfahrerwill
Also wenn schon dann Großadmiral.

Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
29. November 2024 10:51
von Ysengrin
Gegen Achim kann und will ich nicht anstinken.
Also aktuell versicherungspflichtig sind bei mir 1 Auto, 1 Anhänger und 4 Motorräder. Dazu kommen der "Traktor" mitsamt Anhänger und der Motorradanhänger, die aber zulassungsfrei sind. Mehr Platz ist nicht.

Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
29. November 2024 11:17
von Herr B aus Z
@Klaus - das sind die "Alterszuschläge". Noch übler als die hohen Einstufungen der Jungmobilisten.
Auflösung: Es ist tatsächlich so, dass das Datum auf dem Neuvertrag gilt. Bin grade noch so aus der Versicherung rausgekommen und mir sicher, dass mir sowas nicht nochmal passiert ...
Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
30. November 2024 11:02
von Enz-Zett
Ysengrin hat geschrieben:Und das geilste: Ich habe offiziell einen "Kleinflotten"-Tarif. Ab sofort will ich mit "Flottenkapitän" angesprochen werden. Von mir aus auch "Kleinflottenkapitän".

Hast du dann auch eine Gesamtfahrleistung für die gesamte Flotte, oder nach wie vor nur Fahrleistungen für die Einzelfahrzeuge?
Ich bräuchte eigentlich eher einen Flottentarif mit einer Jahres-Gesamtleistung über alle Fahrzeuge.
Fit hat geschrieben:Ömmm, ich weiß nicht wie viel Maschinen du dein eigen nennst, aber ich behaupte mal das die von Achim um den Faktor x höher sind
Wassn er dann? Admiral?
Und an wen bzw. welche Flotte haben wir nun die Schaumweinsteuer abzuführen?

Re: Kündigung einer Kfz Versicherung

Verfasst:
30. November 2024 12:55
von Ysengrin
Es sind ganz normale Einzelverträge mit Einzelfahrleistungen, nur in der Bemerkung steht "Kleinflotte" und dadurch bekomme ich nochmal ein paar Prozent obendrauf. Mit ner richtigen "Flottenlösung" hat das also nichts zu tun.