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ETZeStefan hat geschrieben:…. das es zur Zeit recht aussichtslos ist Papiere zu bekommen.
(Hoyerswerda Kreis BZ)…….die neue Zulassungsstellen Chefin ist wohl das zweite Problem
Schandauer hat geschrieben:Im Ernst, das muss erklärt werden!
sch.raube hat geschrieben:Das mit 1 Jahr ist auch nicht allgemeingültig,
In HY/BZ/KM meist 3 Jahre, teilweise 2 und 5 Jahre für bis 10 Fahrzeuge auf eine Nummer
In Görlitz muss man wenn mann keine zu oder abtragungen hatt gar nicht mehr hin, is auch Sachsen, dann soll es Deutschlandweit auch Fürstentümer geben wo eine Erweiterung oder Neubeantragung der 07 abgelehnt wird, Ist halt Einig Vaterland..... 🙃Vielleicht muss manchen Pensionsberechtigten mal wieder gesagt werden für wen sie dazusein haben,
Siehe auch kleines Kennzeichen, eigentlich gibt es mittlerweile klare Gesetzgebung dazu, aber mancherorts...???
ets_g hat geschrieben:ich zitiere mal aus der FZV:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 79 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
(2) Einem Kraftrad, das vor dem 1. Januar 1959 erstmals in den Verkehr gekommen ist und dessen Hubraum 50 Kubikzentimeter übersteigt, sind verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nach Anlage 4 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d zuzuteilen, es sei denn, der Halter beantragt etwas anderes.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Anlage 4 (zu § 12 Absatz 2, § 41 Absatz 6 Satz 1, § 42 Absatz 3 Satz 2, § 43 Absatz 2, § 45 Absatz 2 Satz 1 bis 4)
Ausgestaltung der Kennzeichen
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 71 - 91)
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
klingt eigentlich eindeutig, ich glaube das gilt mittlerweile seit 5 jahren..
Rossi1979 hat geschrieben:sch.raube hat geschrieben:Das mit 1 Jahr ist auch nicht allgemeingültig,
In HY/BZ/KM meist 3 Jahre, teilweise 2 und 5 Jahre für bis 10 Fahrzeuge auf eine Nummer
In Görlitz muss man wenn mann keine zu oder abtragungen hatt gar nicht mehr hin, is auch Sachsen, dann soll es Deutschlandweit auch Fürstentümer geben wo eine Erweiterung oder Neubeantragung der 07 abgelehnt wird, Ist halt Einig Vaterland..... 🙃Vielleicht muss manchen Pensionsberechtigten mal wieder gesagt werden für wen sie dazusein haben,
Siehe auch kleines Kennzeichen, eigentlich gibt es mittlerweile klare Gesetzgebung dazu, aber mancherorts...???
fürs kleine Kennzeichen gilt immer noch erstmal klar Anlage 4 FZV und da ist nur von Leichtkraftrad und Trecker die Rede.
Allgemeinverfügung hat geschrieben:Amtsblatt Brandenburg Nr. 29 vom 28. Juli 2010
Allgemeinverfügung Nr. 01/2010 des Landesamtes für Bauen und Verkehr zur Genehmigung
verkleinerter zweizeiliger Kennzeichen an Krafträdern, die vor dem 3. Oktober 1990 auf dem
Gebiet der DDR zugelassen waren - Ausnahmen gemäß § 47 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung
Vom 15. Juni 2010
Gemäß § 47 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom
25. April 2006 (BGBl. 1 S. 988), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. 1 S. 2258), in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 7. Juli 2009 (GVBI. 1 S. 262) in Verbindung mit § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. 1 S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827),
verfügt das Landesamt für Bauen und Verkehr:
Für alle Krafträder, an denen ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen nicht angebracht werden kann und für die glaubhaft nachgewiesen wird, dass sie vor dem 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR zugelassen waren, gilt folgende Abweichung von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung als genehmigt:
§ 10 Absatz 2 und Anlage 4
Es darf ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen gemäß Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 1 Buchstabe c durch die zuständige Zulassungsstelle zugeteilt werden.
Die übrigen Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Wenn eine Zulassungsbescheinigung der DDR nicht vorgelegt werden kann, kann die Zulassung in der DDR durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigt werden, auch in einem gegebenenfalls auszufertigenden Gutachten zur Erteilung einer Einzelgenehmigung.
Bedingung
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr in einem Zulassungsbezirk des Landes Brandenburg sowie für die darauf nachfolgenden Fahrzeughalter.
Widerrufs- und Auflagenvorbehalt
Gemäß § 1 Absatz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 49 Absatz 2 VwVfG ist diese Allgemeinverfügung widerruflich und wird mit dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen erlassen.
Inkrafttreten
Diese Verfügung gilt gemäß § 1 Absatz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG am auf die Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg folgenden Tag als bekannt gegeben und tritt gemäß § 43 Absatz 1 VwVfG damit in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Bauen und Verkehr in 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Im Auftrag
Alk hat geschrieben:Hallo Stefan,
leider hab ich den Faden erst jetzt entdeckt, das Thema §21 (Beantragung neuer Papiere) kam nämlich vor kurzen auch bei mir zur Sprache.
Als ich kürzlich den 21er für meine GT550 machen mußte, da diese nur veraltete niederländische Papiere hatte, sollte ich noch fürn Kumpel und seine MZ (ohne Brief) nach einem Termin fragen.
Sowas macht bei uns im Ort immer der stellv. Chef vom Dekrastützpunkt BZ, da er hier im Ort wohnt...
Der kam dann auch gleich mit der Story über die Chefin der Zulassungsstelle (die Situation gibt´s jetzt wohl knapp 2 Jahre).
O-Ton §21 kann ich dir machen, nützt dir aber ohne alte Papiere nix, da es besagte Chefin immer abblockt. Ist auch egal auf welchem Amt im Kreis-BZ man es versucht, da es immer über ihren Tisch läuft.
Da sollen auch schon einige Klagen laufen (da geht´s wohl auch um recht wertvolle 4-rädrige Gefährte...), er war sich auch recht sicher, dass die Kläger im Recht sind bzw. dieses bekommen. Er war sich aber nicht sicher, ob das dann das Vorgehen im Kreis-BZ bzw. der Frau Amtsleiterin ändern wird. Sollte es Neuigkeiten geben, werde ich informiert.
Sein Tipp: ein Familienmitglied, oder Freund aus dem Kreis-GR, oder PIR mit dem Thema beauftragen dort gäbe es solche Probleme nicht. Dann muß man halt danach das KFZ nochmal auf sich ummelden......
Traurig, aber im Moment die Realität.
PS: Besagter Kumpel hat seine ES125 jetzt vom Verwandten in Rathenow (Brandenburg) prüfen und zulassen lassen....der bekam noch am selben Tag ohne Aufbietungsverfahren neu Papiere...hier undenkbar seit min 10-12 Jahren.
xtreas hat geschrieben:Hilft zwar nicht weiter... aber als Frau Z....mann in Bautzen noch Chefin war gab es keine Probleme.
Habe da selbst für drei Fahrzeuge neue Papiere machen lassen und ein kleines Nummernschild an den 250ern war kein Problem.
Der Sterni hat geschrieben:Erkläre mir wie man selbst mit einem verkleinerten Moppedschild (18x20) die 20cm Bodenabstand bei der /2 einhalten kann ohne das Rücklicht umzusetzen und du darfst weiter Schlaubergern...
dscheto hat geschrieben:Der Sterni hat geschrieben:Erkläre mir wie man selbst mit einem verkleinerten Moppedschild (18x20) die 20cm Bodenabstand bei der /2 einhalten kann ohne das Rücklicht umzusetzen und du darfst weiter Schlaubergern...
1. siehst Du, dass es geht
2. die 20 cm gelten bei unbeladenem Fahrzeug
3. gefällt mir der Ton nicht
4. willst Du eine aufwändige und kostenintensive Ausnahme von der dt. FZV, weil Du eine EG-Vorschrift nicht einhalten könntest, es stehen jedem die §§21 und 23 STVZO offen
5. wird Dich kaum jemand wegen der 3 cm anhalten und um 10,- € Bußgeld erleichtern, eher wegen eines ungewohnten Nummernschildes am Krad rausziehen
6. sieht das große, normale Nummernschild an der /2 wirklich beschixxxx aus
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