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sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief

BeitragVerfasst: 7. April 2025 05:03
von SvenR
Hallo Zusammen,

ich lese schon eine Weile mit und habe jetzt mal eine Frage auf die ich mit der Suche hier im Forum keine Antwort finde. Ich habe eine ES 150/1 bekommen. Bei dem Motorrad ist ein DDR Brief dabei. Leider passt weder die eingeschlagene Motor- noch Fahrgestellnummer zu dem Fahrzeugbrief. Nur die Nummer auf dem Typenschild passt zum Brief. Ich weiß das nur die eingeschlagene Nummer relevant ist.
In dem Brief sind Angaben mit denen ich nichts anfangen kann, vielleicht kennt das hier jemand. Meine Vermutung ist, das es sich bei bei dem Eintrag um einen Ersatzrahmen handeln könnte. Keine der Nummern passt zu der eingeschlagenen Nummer auf dem Rahmen. Leider kann ich mit den Abkürzungen nichts anfangen. Kennt jemand solche Eintragungen?
Mein Ziel ist das Motorrad möglichst unkompliziert aber legal anzumelden.

Grüße Sven

Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief

BeitragVerfasst: 7. April 2025 06:32
von xtreas
Hallo
Ich vermute es wurde der Ersatzrahmen eingetragen. Sda ist die Abkürzung für Sömmerda.

Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief

BeitragVerfasst: 7. April 2025 07:45
von Der Sterni
Guck halt einfach mal was in SP. 3g (sprich Spalte 3g) steht.
Wenn mich nicht alles täuscht ist das das Feld für die Motornummer, kann sich über die Jahre aber auch geändert haben. FIN müsste 2e sein.

Der Nomenklatur nach handelt sichs um ne Ersatzrahmennummer.

Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief

BeitragVerfasst: 9. April 2025 05:09
von SvenR
Danke für die Infos.
Wenn ich einen Rahmen mit der E-Nummer hätte könnte ich sie damit wieder zulassen?
Grüße Sven

Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief

BeitragVerfasst: 9. April 2025 15:59
von ea2873
kommt drauf an, ob in der Zulassungsstelle ein Formalist sitzt. Wenn die Spalte 3g die Motornummer ist und du jetzt einen Rahmen mit der Nummer hast, bringt dir das erstmal nichts. Dann musst du jemanden überzeugen, dass da in der DDR ein Fehler vorlag, und jemand fälschlich die FIN in das Feld der Motornummer eingetragen hat.
Dann musst du noch den richtigen Rahmen finden, der exakt diese Nummer hat.

Alternativ versuchst du es als Zulassung mit komplett verlorenen Papieren.

Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief

BeitragVerfasst: 9. April 2025 16:39
von Treibstoff
Stimmt denn die eingeschlagene Rahmennummer mit der auf Deinem Foto gezeigten Rahmennummer des Ersatzrahmens überein? Falls nein, dann hast Du einen Brief bekommen, der nicht zum Fahrzeug gehört. Dann läuft es nach dem Motto "Zulassung ohne Papiere". Dazu gibt es hier im Forum reichlich Lesestoff mit teils auch völlig gegensätzlichen Aussagen/Meinungen. Da zählt dann nur, was will die Zulassungsstelle und wie will sie es. Also dort informieren.

Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief

BeitragVerfasst: 26. Mai 2025 07:44
von Maische
Du musst im Falle eines nicht vorhandenen Briefs zuerst eine Vollabnahme machen lassen. Nicht wundern. Zu einer Vollabnahme gehört ZUSÄTZLICH noch eine neue HU! Wenn du einen Kaufvertrag zu dem Moped (hierzu zählt NUR die eingeschlagene Nummer im Rahmen. Die Papiere sind Altpapier) hast, kannst du es idr zulassen. Manche SVAs wollen eine Erklärung an Eides statt, dass das Fzg nicht gestohlen ist, und rechtmäßig dir gehört. Anderen wiederum reicht wieder eine Aufbietung.

Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief

BeitragVerfasst: 26. Mai 2025 11:13
von ea2873
Maische hat geschrieben:Du musst im Falle eines nicht vorhandenen Briefs zuerst eine Vollabnahme machen lassen.....Manche SVAs wollen eine Erklärung an Eides statt, dass das Fzg nicht gestohlen ist, und rechtmäßig dir gehört. Anderen wiederum reicht wieder eine Aufbietung.


und manche sagen ein Fahrzeug mit Ersatzrahmen wurde neu aus Ersatzteilen aufgebaut und hat daher keine Erstzulassung und man müsste bei EZ 2025 die heutigen Zulassungsvorschriften erfüllen, was eine MZ natürlich nicht schafft.
Also bevor du die Maschine mit Ersatzrahmen aufbaust, mach dich bei der Zulassungsstelle schlau.

Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief

BeitragVerfasst: 27. Mai 2025 06:21
von motorradfahrerwill
Mal so aus Neugier:Gab es in der alten Bundesrepublik überhaupt offizielle E-Rahmen mit Eintragung in die Papiere?

Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief

BeitragVerfasst: 27. Mai 2025 08:43
von zweitakt
motorradfahrerwill hat geschrieben:Mal so aus Neugier:Gab es in der alten Bundesrepublik überhaupt offizielle E-Rahmen mit Eintragung in die Papiere?


Nein, gab es meine Wissens nicht.
Bei Unfällen wurde ein neuer Blanko-Rahmen verwendet und die alte Nummer eingeschlagen.
Ansonsten galt das Prinzip "anderer Rahmen bzw. Nummer = anderes Fahrzeug".
Im Brief durften Fahrzeug-Hersteller, -Typ und Fahrgestellnummer nicht geändert werden.

Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief

BeitragVerfasst: 8. Juni 2025 08:54
von Maische
BRD war jedoch nicht DDR. Dort wurde es durch Ersatzrahmennummern gelöst. Dies wurde im DDR Brief so vermerkt. Das war dort geltendes Recht. Und daher genießt diese Vorgehensweise Bestandschutz. Wenn der Rahmentausch zur DDR Zeit vollzogen wurde.
Vom Prinzip her ist eine Molle mit Ersatzrahmen ohne Brief( kann ja nur aus der DDR kommen, weil es das in der BRD nicht gab) wie ein oller BRD Mercedes ohne Brief. Baujahr wird dann geschätzt und EZ auf den 01.07. gesetzt und fertig.

Re: sonstige Eintragungen DDR Fahrzeugbrief

BeitragVerfasst: 9. Juni 2025 08:15
von Treibstoff
@ Maische:
Du solltest Dir die Antworten anderer User aber auch mal durchlesen, gerade dann, wenn diese sich auf spezielle Aussagen von Dir beziehen. Ich verweise hier mal auf den Post von ea2873 vom 26.05., der ein durchaus relevantes Problem aufgezeigt hat. Werksneue Ersatzrahmen gab es z.B. für die TS250 und /1 noch vor ca. fünf Jahren bei einigen Händlern zu kaufen. Die hatten nie eine Erstzulassung! Ich persönlich kenne einen Fall, wo die Zulassungsstelle die Zulassung verweigerte. Derjenige, der die Zulassung beantragt hatte, sollte einen Nachweis erbringen, das das Fahrzeug mit dieser Fahrgestellnummer bereits einmal zugelassen war. Ohne diesen Nachweis wollte die Zulassungsstelle keine Zulassung mit neuen Papieren vornehmen, da es ja auch die ersten Papiere hätten sein können, die dieses Fahrzeug dann bekommt.