Seite 1 von 1

Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 29. September 2025 11:44
von Sigi
Hallo an alle Gespannfahrer, die ihre MZ lt. Papieren NICHT solo fahren dürfen.

Da sind wohl meist Neckermann-Gespanne betroffen.

Ich habe für solch ein NM-Gespann (ETZ250) im Sommer 2025 per §21-Gutachten erfolgreich den Gespann-Zwang („… darf nur MIT Seitenwagen..“) in den Wahlweise-Betrieb (… darf ww. auch MIT Seitenwagen …“) umschreiben lassen.

Mein Vorgehen beschreibe ich im Folgenden.

Zu erst:
Den DEKRA-Mann meines Vetrauens in meiner bevorzugten Autowerkstatt, der gerade die HU-Prüfung am Gespann vornahm, habe ich gefragt, ob er ein Gutachten für den Eintrag „Wahlweise MIT STW“ anfertigen will/kann/darf. Er kenne sich zwar eher mit Autos aus, aber ja, er will/kann und darf. Ein paar Tage später trafen wir uns für Fotos vom Fzg, Typenschildern usw und zur Abstimmung, was ins Gutachten soll:
1) Wahlweise auch MIT STW (damit ich auch mal solo zur HU kann, hab ich ihn so NICHT gesagt)
2) Wahlweise auch MIT Windschild (ziehmlich groß, deshalb nur im Winter drann)
3) Beibehalten des Eintrags: Wahlweise auf STW-Rad ein Reifen mit 3,50-16 oder 3,25-16
4) Beibehalten des Eintrags des Tarozzi-Gabel-Stabis

Spoiler vorab: all das wurde positiv vom ihm begutachtet.

Ich solle ihm alle Informationen zum Seitenwagen, die die WW-Einträge untermauern, zukommen lassen.
Auf welche offiziellen Daten er Zugriff über seine „DEKRA“-Systeme hat, weiß ich nicht.

Folgende Informationen übergab ich:

Weil das Typschild vom STW vollkommen ausgeblichen ist und nur noch die FIN und beim Baujahr die Einer-Ziffer „4“ sichtbar ist:
-> Ermittlung des STW-Bj. 198(!)4 mit Hilfe eines Ausdrucks des betr. Abschnitt aus der Wissensdatenbank Gespanne/ „Stoye Seitenwagen von 1962 bis 1990“ (Danke Svidhurr, fürs Verwalten der Liste!). Da die Erstzulassung des Gespanns 1985 ist, ist das absolut plausibel. Wäre evtl. auch mit Hinweis auf die Ausführung des mitschwingenden Kotflügels und der Lichtanlage mgl. gewesen. Aber mit der Liste führte ich das MZ-Forum als „seriöse“ Datenquelle ein, trotz oder gerade mit meinem Hinweis, dass es zwar selbstverständlich KEINE offiziellen Daten sind, aber die Beiträge seien, ähnlich Wikipedia, von vielen MZ-Kennern, quasi Schwarmwissen, zusammen getragen und „Kontrolle gelesen“ …

Zur Vereinfachung seiner Recherche bzgl. STW-Daten mailte ich ihm:
Scann der Daten-Tabellen aus Buch „Ratgeber MZ“ + als PDF die Bedienungsanleitung MZ-Superelastik-Seitenwagen für MZ-Motorrad ETZ 250 (Danke miraculis, fürs Zusammentragen dieser wertvollen Unterlagen!)
Für den alternativen Reifen mit 3,25-16 fand er in seinen Datenbanken keine Legitimation und wollte den bisherigen Eintrag nicht fortführen, sondern streichen. Das wollte ich natürlich verhindern…
Mit einem 2.Zitat aus der Wissensdatenbank, diesmal Gespanne/ „Stoye Seitenwagen - Räder, 1962 - 1990“ (auch von Svidhurr) konnte ich ihn aber überzeugen.

Allerdings konnte ich ihn nicht dazu bewegen, das Gutachten OHNE Bezug auf eine bestimmte STW-Nummer zu schreiben.
Trotz der übergebenen Stellungnahme von VEB MZ Zschopau (31.5.1990): Wissensdatenbank, Gespanne [Gutachten] Wahlweise PSW oder LSW / ETZ 250.
Somit kann ich nur diesen bestimmten STW dranhängen.

Letztendlich bin ich mit dem Ergebnis zufrieden.
Das Geld ist es mir wert. Das Gutachten und die ehemalige Zulass.besch. veröffentliche ich hier.
Vielleicht hifts ja einem anderen Forums-Leser.

Allzeit Gute Fahrt.
Sigi

$matches[2]
$matches[2]
$matches[2]

Re: Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 29. September 2025 19:53
von ea2873
hängt vermutlich sehr vom Prüfer ab, für eine ES/2 hatte ich die Freigabe von MuZ, da war dann der wahlweise Eintrag unproblematisch. Bei der TS250 habe ich einfach gefragt und den wahlweise Eintrag ohne Diskussion bekommen.

Re: Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 29. September 2025 20:02
von Dieter
Bei meinem ES250/2 Gespann war es 2004 auch kein Problem den Eintrag zu bekommen. Habe es aber noch nie genutzt. 1x bin ich nach Wartungsarbeiten ohne BW gefahren. War recht seltsam mit den doch schon eckigen Reifen. Daher habe ich mir lieber eine ETZ daneben gestellt.

Hatte danach nie wieder den Wunsch noch dem Solo fahren mit der Gespannmaschine.
Vor allem waren die Mopeds damals auch noch deutlich günstiger.


Gruß
Dieter

Re: Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 30. September 2025 06:46
von der-Schrauber
Verstehe ich nicht, da steht doch FZG darf nur mit Beiwagen betrieben werden?

Re: Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 30. September 2025 07:28
von foggy
der-Schrauber hat geschrieben:Verstehe ich nicht, da steht doch FZG darf nur mit Beiwagen betrieben werden?



Das ist ja auch die "alte" Zulassung vor der Umschreibung auf wahlweise, sagt zumindest die Bildunterschrift.

Re: Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 30. September 2025 21:33
von Enz-Zett
Das anonymisierte Gutachten ist ja ganz nett, aber ich bezweifle stark ob es großartig hilft. Sich bei einer Einzelabnahme auf das Gutachten anderer Einzelabnahmen beziehen is ja nicht mehr.
Nützlich wäre, wenn entsprechend umtragungswillige Gespannbesitzer irgendwie an den Gutachter rankämen.

Re: Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 1. Oktober 2025 09:44
von net-harry
Moin,
Einen sehr motivierten Gutachter und Motorradfahrer beim TÜV gibt es hier bei mir auch um die Ecke. Bei Bedarf gibt es Name und Durchwahl per PN.
Gruß Harald

Re: Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 1. Oktober 2025 20:07
von Svidhurr
Ich verstehe das ganze Tam Tam um diese Eintragung nicht. Eine MZ (ES, TS, ETZ) Diese Fahrzeuge sind Solo, als auch für Gespannbetrieb geprüft. Also an einem Werksgespann ist nur ein Blinker anzubauen und der SW ab. Dann ist auch ein Solobetrieb erlaubt.

Wenn natürlich Keine Veränderungen vorgenommen worden sind, wie Gespannreifen, Schwinge Vorn...

So hat es mir ein Prüfer mal erklärt. Ich wohne im Osten, da ist MZ noch ein Begriff :wink:

Re: Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 2. Oktober 2025 16:59
von Richy
Mir wollte damals (2004, noch im ganz tiefen Westen) ein Prüfer was erklären von " Jaa, das muss ihre Oma dann aber auch können, den SW ab und das Rad umstecken". Hab ihn schräg angeschaut, das nicht weiter kommentiert und bin zum nächsten, der das einfach eingetragen hat. Sei doch so vom Werk her vorgesehen, hat er gesagt. Recht hat er!

Re: Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 3. Oktober 2025 15:11
von alexander
4.00-18 hinten sind möglich. auch ww ▶️ bei gespannbetrieb
(n kumpel hatte das, glaube, auch vorne eingetragen. sieht natuerlich mächtig gewaltig aus)
hast ne bessere auswahl und mehr gummi zum abradieren

Re: Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 3. Oktober 2025 16:51
von silverwulf
[/color]

Moin,

ich kann die Erleichterung gut verstehen,
denn ich stand mit meinem Silverstarwerksgespann vor einigen Herausforderungen,
um den Stern auch mal offiziell solo fahren zu können.
Einige Prüfstellen waren gar nicht bereit oder in der Lage die Vorraussetzungen für den Eintrag einer wahlweisen Nutzung zu besprechen.
Ich hatte vor einigen Jahren Glück auf einen Prüfer zu treffen,
der früher in Polen selber Gespann gefahren ist.
Er hat nur auf die für Solomaschine vorgesehenen Laufräder und die Binker rechts hingewiesen,
alles nach dem Umbau Probe gefahren und eingetragen.

Viel Spaß Wulf

Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 10. Oktober 2025 23:10
von Sigi
Hallo.
die Geschichte erzählte ich hier, um darzustellen, dass so ein Gutachten durchaus zu erreichen ist und
dass man Gutachter auch mit nicht-amtlichen Unterlagen bei der Recherche unterstützen kann, und dass eben dieses Forum als durchaus geeignete Quelle angesehen wurde.
Zumindest in meinem Fall kam diese Unterstützung wohl positiv an. Schon im Vor-Gespräch mit meinen Prüfer zeigte er sich der Sache aufgeschlossen, sonst wäre ich zu einem anderen gegangen.

Dass manche Prüfer es hassen, wenn man mit dem Gutachen eines anderen Prüfers rumwedelt, weiß ich.
Aber auch, dass manche Prüfer sich durchaus an einem vorhandenen Gutachen orientieren.

Ab einem bestimmten Punkt gehe ich beim Papierkram kein Risiko ein.
Blinkerglas ohne ABE ect -> egal.
ohne Seitenwagen entgegen ausdrücklichem Eintrag in den Papieren -> nicht egal, auch wenns bereits unzählige Solo-Wahlweise-mit STW-MZs gibt.

Ohne eine Grundsatzdiskussion starten zu wollen:
Da hängt MIR zu viel dran: wahrscheinlich bis zum Fahren ohne Versicherungsschutz.
Könnte soweit gehen, dass ich den Schaden an einem Unfallgegner bezahlen soll, auch den an meinem Mitfahrer, sogar wenn mir glasklar die Vorfahrt genommen wurde.
Regress bei Personenschäden kann sehr Existenz-vernichtend sein. Schon die Vorstellung an einen derartigen Rechtstreit macht mir keinen Spaß.

Wenn jemand Kontakt zu meinen Gutachter in Dresden haben will, der schreibe eine PN an mich.

Grüße
Sigi

Re: Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 11. Oktober 2025 11:48
von Fit
Sigi, is das nicht ein fetter Grubenhund das der Regress der Versicherung einen unter der Brücke landen lässt?
War da mal nicht was mit maximal 5000 Euro?

Habe wir hier einen, der das "live" erlebt hat?

Erfolgreich: Gutachten für „wahlweise MIT Seitenwagen“

BeitragVerfasst: 12. Oktober 2025 09:49
von Sigi
Hallo fit.
Ja mit den 5.000EUR war was. Auf jeden Fall isses ein schwieriges Thema - abhängig von Vorsatz oder Fahrlässigkeit bzw. Kausalität.
Lt. meinem Versicherungsspezi ist die regelmäßige Rechtsprechung bei Fahrlässigkeit 5.000 EUR, bei mehreren kombinierten Vergehen auch bis 10.000 EUR möglich.
Bei Vorsatz bis zur kompletten Schadenhöhe. Aber Vorsatz nachzuweisen ist schwierig.

Den STW-Abbau nimmt man zwar vorsätzlich vor, aber der Schaden wird vermutlich fahrlässig eintreten. Beispiel höhere Geschwindigkeit Solo und andere Standsicherheit, z. B. beim Rutschen. Jetzt wird bei Fremdverschulden Kausalität geprüft. Mit Sicherheit ist aber mind. eine 20% Mitschuld aus der Gefährdungshaftung (Betrieb eines KFZ) unterstellbar und dann ist die Person ggf. daraus wieder regresspflichtig, weil fahrlässig…
Klingt auf jeden Fall nach nem Rechtstreit. Dafür ist mir meine Lebenszeit zu schade. Deshalb will ich keiner werden, der das erlebt hat.

Und: Wie schnell gerät man doch mal in eine Kontrolle. Die Abwesenheit eines STW erkennt auch ein nur mittelmäßig erfahrener Kontrolleur/Poliz.
Auch daher das bürokratie- und rechtskonforme amtl. Gutachten.

Im Endeffekt hat mir der sachliche Diskurs mit dem Gutachter sogar Spaß gemacht.
Den wünsch ich allen beim Austausch mit "ihrem" Gutachter.

Jute Faaahrt.
Sigi