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Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 11:24
von stricheins
Hallo MZ Gemeinde.
mir ist beim Überprüfen meiner Papiere aufgefallen,daß ich für meine RT 125/3 9 Euro Steuern bezahlen muß. Der GTÜ Prüfer hat bei der Vollabnahme
"Motorrad mit LB" eingetragen.
Richtig wäre aber Leichtkraftrad. Nunn stören mich die 9 Euro nicht, aber jemand hat mir gesagt, daß durch diese Falschangabe mir Nachteile entstehen können.
Muß der Prüfer das auf seine Kosten richtig stellen und muß ich dann bei der Zulassungsstelle den ganzen Kram noch einmal bezahlen ?
Wer weiß da bescheid ?
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 11:26
von Nordlicht
Frag die Zulassungsstelle
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 12:02
von Dieter
Früher hat man 125er gerne als Motorrad angemeldet als die mit dem kleinen Führerschein auf einmal auch von 16 jährigen gefahren werden durften da dann sehr oft die Versicherung deutlich günstiger war. Die 125er wurden damals direkt einem 16 jährigen zugerechnet und dadurch zahlte man schnell mal über 400 € für die Versicherung. Daher wurden die dann als Motorrad angemeldet und man zahlte dann deutlich weniger an Versicherung. Wie das heute geregelt ist weiß ich nicht. Frag auf jeden Fall mal bei der Versicherung nach wie die das heute händeln und was heute das Alter mit den Kosten zu tun hat. Früher war das mal ein großes Thema.
Aber Steuern mussten darum nicht gezahlt werden. Das kann auch ein Fehler beim Zoll sein. Normalerweise wird ein so geringer Beitrag auch nicht eingezogen. Einfach auch da mal nachfragen.
Gruß
Dieter
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 12:10
von trabimotorrad
Bei den Altersbedingten Preisnachlässen ist aber in heutiger zeit Vorsicht geboten. Da die Statistik inzwischen so aussieht, das auch ältere Verkehrsteilnehmer häufiger Unfälle verursachen, gehts auch da, anscheinend ab dem 65sten Lebensjahr, wieder nach oben mit den Prämien - also überlegen, nicht das man schlafende Hunde aufweckt...
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 12:13
von Mechanikus
Das kommt schon hin, ich zahle 12 € für meine 175er.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 12:15
von Ralle
Hast du nach der Zulassung schon mal 9,20€ Steuern gezahlt, oder hast su jetzt nur in irgendwelchen Papieren gefunden das 9,20€ "zu zahlen sind"? Normal werden diese Steuern für Motorräder bis 125ccm mit einer Leistung unter 11kW/15PS nicht eingezogen, auch wenn sie laut Berechnung fällig wären.
Welche Nachteile könnten laut dem Jemand entstehen, ich bin da auch nicht mehr auf dem neuesten Stand und müsste nachschauen?
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 12:51
von stricheins
ja, ich habe die 9 Euro schon mal bezahlt.
und was ich jetzt schreibe ist n i c h t meine Meinung, also bitte keine Maßregelungen
Der Polizist hat mir bei einer Kontrolle gesagt, daß ich mit falschen Papieren unterwegs bin. Ich habe ein Leichtkraftrad und kein Motorrad mit Leistungsbeschränkung. Der hat mir ja auch erst den Anstoß zu dieser Frage gegeben. Falsche Papiere, falsche Versicherungspapiere usw.
Er hat mich weiterfahren lassen, aber gesagt, ich muß das ändern lassen.
Versicherungsmäßig liege ich so um die 40 Euro
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 12:58
von Mechanikus
Ich glaube, der hatte keine Ahnung. Warum soll das nicht gehen? Es sei denn Du hast nur einen Führerschein für 125 ccm. Dann könnte ich mir vorstellen, daß man auch das Krad in dieser Klasse anmelden muß. Ist aber nur eine Vermutung.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 13:16
von Ralle
War keine Maßregelung, sondern nur eine Frage

Wenn das so ist, dann würde ich zuerst bei dem Freundlichen vorfahren, der die Abnahme gemacht hat und ihn ganz höflich auf die Aussage des Polizisten hinweisen. Außerdem kannst du ihn dann direkt fragen was ihn zu dieser Einstufung der RT bewogen hat und was jetzt eventuell zu tun wäre. Vielleicht kann er dir ja (s)einen Grund nennen, oder das Argument mitgeben, mit dem du dem nächsten Polizisten entgegnest.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 13:20
von Dieter
Ich schrieb schon weiter oben das das zumindest früher aus Versicherungsgründen recht oft gemacht wurde. Der Typ hat keine Ahnung und sollte sich mal schlau machen. Wenn du offizielle Papiere hast soll er sich mal beim Amt beschweren. Dann wird er schon die richtige Antwort bekommen. Bevor der A1 von 80 auf 125 ccm umgestellt wurde, gab es auch etliche andere kleiner Motorräder, vor allem 100 / 125 ccm mit der Motorradzulassung.
Gruß
Dieter
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 13:47
von schrauberschorsch
Kommt mir bekannt vor. Der Prüfer hat nichts falsch gemacht. Die Fahrzeugkategorie Leichtkraftrad gab es damals als die RT erst zugelassen wurde noch nicht. Ein Fehler der Zulassungsstelle ist auch nicht gegeben, aber einer des Zollamtes. Technisch erfüllt die RT die gesetzlichen Vorgaben eines Leichtkraftrades.
Ob die RT als Motorrad oder als Leichtkraftrad versichert werden kann, ist eine andere Frage, und hat mit der KFZ-Steuer gar nichts zu tun.
Der Polizist dürfte auch falsch gelegen haben, auch wenn seine Meinung nicht die steuerliche Behandlung betrifft. Ich habe bei einer Verkehrskontrolle schon gesagt bekommen, dass eine Bezeichnung in den Papieren als Leichtkraftrad falsch ist.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 14:40
von rwiegmann
Mein Tipp: Zahl die KFZ-Steuer. Das Geld sparst Du dann bei der Versicherung. Das hängt mit dem Einheitsvertrag von 1990 zusammen, hat mir mein TÜV Prüfer erklärt.
Meine MZetten RT 125/3 und RT 125/2 sind auch so eingestuft und ich zahl brav die KFZ Steuer dafür.
Viele Grüße, Reinhard
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 15:00
von kutt
Die mit LB ist, weil die Fuhre unter 35 kW hat. Hat nix mit Leichkraftrad (Mofa/Moped) zu tun
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 15:46
von jot
moin,
eine rt ist eben kein leichtkraftrad!
sondern ein motorrad!
das ist alles.
für motorräder mi 125 ccm werden keine steuen erhoben, so mein stand...
ich muss aber zugeben, ich habe schon 20 jahre keine rt mehr angemeldet...
jot
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
29. Dezember 2025 16:32
von CJ
stricheins hat geschrieben:...Der GTÜ Prüfer hat bei der Vollabnahme "Motorrad mit LB" eingetragen. Richtig wäre aber Leichtkraftrad...
Ich gehe davon aus, dass die "Vollabnahme" nicht vor 1996 war, oder? Dann hätte sie allerdings als LKR geschlüsselt werden müssen. Nachteile (oder auch Vorteile) sind mit der Schlüsselung als "Krad m.LB" aber nicht verbunden.
Da aber die Steuerbescheide anhand der Schlüsselnummer automatisiert bearbeitet werden, kann das System hier nicht erkennen das eine Steuerbefreiung vorliegt. Dem kann man aber widersprechen und dann sollte das erledigt sein.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
30. Dezember 2025 06:47
von foggy
CJ hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass die "Vollabnahme" nicht vor 1996 war, oder? Dann hätte sie allerdings als LKR geschlüsselt werden müssen. Nachteile (oder auch Vorteile) sind mit der Schlüsselung als "Krad m.LB" aber nicht verbunden.
Da aber die Steuerbescheide anhand der Schlüsselnummer automatisiert bearbeitet werden, kann das System hier nicht erkennen das eine Steuerbefreiung vorliegt. Dem kann man aber widersprechen und dann sollte das erledigt sein.
Und das ist auch führerscheinrechtlich unbedenklich? Sie wäre also auch mit dieser Eintragung A1- bzw. B196-tauglich? Natürlich erfüllt sie die Bedingungen hinsichtlich Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht, das ist mir schon klar. Aber beim Amtsschimmel weiß man ja nie...
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
30. Dezember 2025 07:49
von Sven Witzel
Um in die Steuerbefreiung zu kommen einfach innerhalb der Fristen gegen den Steuerbescheid des Zoll vorgehen und auf die entsprechenden Normen verweisen (§§ 3 FZV, 3 Nr 1 KraftStG. Liegt übrigens an der Zulassungsfreiheit solcher Fahrzeuge.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
30. Dezember 2025 08:09
von CJ
Alle 125er mit einer BE, die vor 1996 erteilt wurde sind so geschlüsselt. Darfst du die dann etwa nicht mit A1 oder 1b fahren? Oder ausländische Fahrzeuge? Die zulassungsrechtliche Einordnung ist das Eine, die Fahrerlaubnisklasse beschreibt aber unabhängig davon die "technischen Grenzen" der erlaubten Fahrzeuge. Umgedreht kann es ja auch gehen. Nimm ein LKR mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1kw/kg und einer Fahrerlaubnis A1 ab 2013 erworben. Dann hast du zwar ein LKR, darfst es aber nicht fahren, sondern brauchst A2.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
30. Dezember 2025 09:32
von foggy
CJ hat geschrieben:Alle 125er mit einer BE, die vor 1996 erteilt wurde sind so geschlüsselt. Darfst du die dann etwa nicht mit A1 oder 1b fahren? Oder ausländische Fahrzeuge? Die zulassungsrechtliche Einordnung ist das Eine, die Fahrerlaubnisklasse beschreibt aber unabhängig davon die "technischen Grenzen" der erlaubten Fahrzeuge.
Ist ja eigentlich logisch, aber die Logik hat in der Bürokratie ja mitunter einen schweren Stand. Danke

!
Hab mich an den zweiten Satz in Deiner Signatur gehalten und wurde nicht enttäuscht

.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
7. Januar 2026 11:36
von Düssel-Elch
Ich hatte im August meine TS 125 angemelden und bekam auch vom Zollamt den Steuerbescheid über 9 Euro, der auch eingezogen wird.
Hatte vorher einen 125er Roller, der keine Steuern kostete. Kann es an der TS vielleicht daran liegen, dass die von einer 150er auf eine 125er umgerüstet wurde? Steht auch in den Zulassungspapieren so.
Das ist nämlich bei mir der Fall. OK. Mir machen die 9 Euro nichts. Deshalb würde ich da auch nichts ändern wollen.
-- Hinzugefügt: 7. Januar 2026 11:37 --Düssel-Elch hat geschrieben:Ich hatte im August 2024 meine TS 125 angemelden und bekam auch vom Zollamt den Steuerbescheid über 9 Euro, der auch eingezogen wird.
Hatte vorher einen 125er Roller, der keine Steuern kostete. Kann es an der TS vielleicht daran liegen, dass die von einer 150er auf eine 125er umgerüstet wurde? Steht auch in den Zulassungspapieren so.
Das ist nämlich bei mir der Fall. OK. Mir machen die 9 Euro nichts. Deshalb würde ich da auch nichts ändern wollen.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
7. Januar 2026 19:15
von zweitakt
Und hier die Regelung der Kfz-Steuer für 125ccm:
125ccm bis 11kW 0€
125ccm über 11kW 9,20€
Die Art der Fahrzeugklasse spielt keine Rolle.
Woher ich das weiß? Ich kann ohne KI googlen.

Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
7. Januar 2026 19:22
von Mechanikus
Bloß, daß eine TS 125 keine 11 kW hat. Die 150er auch nicht...
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
7. Januar 2026 19:26
von CJ
zweitakt hat geschrieben:Und hier die Regelung der Kfz-Steuer für 125ccm:
125ccm bis 11kW 0€
125ccm über 11kW 9,20€
Die Art der Fahrzeugklasse spielt keine Rolle.
Woher ich das weiß? Ich kann ohne KI googlen.

Die Fahrzeugklasse spielt die entscheidende Rolle! Ein LKR hat max. 125ccm UND max. 11kw. Über 11kw wäre es trotz max. 125ccm kein Leichtkraftrad mehr, sondern ein ausgewachsenes Motorrad. Und die sind nicht zulassungsfrei und deshalb auch nicht steuerbefreit.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
7. Januar 2026 20:23
von Dieter
Zitat von der Seite:
https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-steuer/Sonderfall: Kfz- Steuer für ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum
Angenehmes Hobby: Beim Motorrad sind Steuer und Kosten für Versicherung nicht sehr hoch.Angenehmes Hobby: Beim Motorrad sind Steuer und Kosten für Versicherung nicht sehr hoch.
Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Ein Motorrad, welches 125 ccm Hubraum besitzt, kann allerdings je nach Nennleistung in beide Kategorien eingeordnet werden.
Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten. Diese berechnet sich wie für leistungsstärkere Motorräder.
Ob für Ihr 125er Motorrad eine Steuer anfällt, entnehmen Sie folgender Tabelle:
Nennleistung Steuer im Jahr
Nicht mehr als 11 kW / 15 PS 0 Euro
Über 11 kW / 15 PS 9,20 Euro
Also einfach mal beim Zoll nachfragen oder einfach mal anschreiben. Also danach sind alle 125er bis 15 PS Steuerfrei.
Gruß
Dieter
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
8. Januar 2026 10:46
von stricheins
so,
ich habe eben mit dem Hauptzollamt gesprochen. Die nette Kollegin meinte ,wenn die Zulassungsstelle dem Zollamt mitteilt, daß der Himmel grün ist, dann ist er grün. Soll heißen : Die Zulassungsstelle hat dem Zollamt übermittelt,daß es sich bei der RT 125/3 um ein Motorrad mit Leistungsbeschränkung handelt und deshalb steuerpflichtig ist, Und die 9.20 Euro werden auch eingezogen.
Nun hat die Zulassungsstelle aber auch nur das übernommen, was der Sachverständige bei der Vollabnahme eingetragen hat.
Ich muß jetzt zum Sachverständigen, der muß das ändern, dann zur Zulassungsstelle , die muß das auch ändern und dem Hauptzollamt diese Änderung mitteilen.
Meine Versicherung für die RT ist relativ teuer,da ich seit Jahren kein Motorad angemeldet hatte.
Wenn ich da jetzt alles ändern lasse . zahle ich bestimmt auch weniger Versicherung, weil Leichtkraftrad.
Aber vemutlich kostet mich das Ganze nicht nur Zeit und Nerven , sondern auch soviel Geld, daß ich die nächsten 20 Jahre ruhig meien 9,20 Euro bezahlen
kann
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
8. Januar 2026 11:07
von CJ
Deshalb solltest du ja dem Steuerbescheid förmlich widersprechen. Ein unverbindliches Telefongespräch führt natürlich nicht zur Aufhebung eines Bescheides. Aber gut, wenn du damit leben kannst....
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
8. Januar 2026 11:13
von stricheins
der Steuerbescheid hat seine Richtigkeit. Ich muß der Eintragung durch den Sachverständigen widersprechen,der wiederum muß der Zulassungsstelle mitteilen, daß er etwas falsch gemacht hat, die kann dann die Änderung in den Papieren vornehmehmen und dem Zoll die richtigen Daten übermitteln
Da bezahle ich lieber weiter 9,20
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
8. Januar 2026 17:26
von rally1476
Mahlzeit,
bevor Du das machst, lass Dir eine Leichtkraftrad Versicherung anbieten.
Ich hatte hier die gegenteilige Erfahrung gemacht.
Meine RT ist als Kraftrad mit L.B. zugelassen, ich zahle die 9€ Steuern und runde 30€ Haftpflicht.
Eine andere RT, welche ich mal mit aufgebaut hatte, wurde bei der Abnahme als Leichtkraftrad zugelassen.
Dort betrug der Versicherungsbeitrag der Haftpflicht runde 350€.
Dafür keine Steuern.
Zur Abnahme der zweiten RT war ich mit meiner RT anwesend.
Dem Prüfer hatte ich gebeten auch diese RT als Kraftrad m. L.B. einzutragen, nach Vorlage meinerZulassung.
Der hat vielleicht ein Fass aufgemacht und mich ziemlich harsch dafür angemacht.
Sowas gehöre verboten...usw.
Ich antwortete ihm höflich, dass er Dies doch mit seinem, ihm gut bekannten Kollegen vom gleichen Verein, klären könnte.
Bin dann auch losgefahren, war mir zu blöd die Aktion.
Das Nachsehen hatte dann mein Kumpel, der die zehnfache finanzielle Belastung hatte.
Gruß Rally
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 09:40
von stricheins
Ja,
ich lass das alles so. Wie gesagt, die 9 Euro heben mich nicht an, wer weiß was die ganze Umschreiberei kosten wird.
Ich will die RT auch nicht verkaufen und mit dem Prüfer möchte ich mich auch nicht verzanken, obwohl der ja auch noch einen anderen Fehler beim Baujahr gemacht hat.
Man soll keine schlafenden Hunde wecken
schönes WE
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 10:35
von Dieter
Schreib doch einfach mal das Zollamt an und leg eine Kopie der Papiere bei aus der die Leistung ersichtlich ist. Erst ab 15 PS ist die steuerpflichtig. Siehe meinen Link weiter oben.
Gruß
Dieter
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 11:01
von Enz-Zett
Dieter hat geschrieben:Siehe meinen Link weiter oben.
Ich will ja nicht unken, aber
- der link oben geht auf eine private Seite, auch wenn die URL was amtliches vorgaukelt. Selbst was von höchstoffizieller Seite ins Netz gestellt wird (
www.gesetze-im-internet.de) wird ausdrücklich als "nichtamtlich" klassifiziert.
- der link oben besagt: "Ob Sie für ein
Leichtkraftrad Steuern bezahlen müssen, ist abhängig von der Nennleistung. Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein." Mir fallen da die Triggerworte "Leichtkraftrad" und "können" ins Auge...
Und ich sehe es auch so - da die Änderung durchzuziehen, macht so viele Gebühren dass man jahrelang die Steuer zahlen kann...
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 11:12
von Dieter
Und, seit wann kostet Nachfragen beim Amt etwas. Da die Steuer vom Zoll erhoben wird ist dies auch mein erster Ansprechpartner für eine Nachfrage. Aber halt jeder wie er möchte.
Gruß
Dieter
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 11:56
von stricheins
Tut mir leid, manchmal frag ich mich, ob derjenige der antwortet auch alles gelesen hat. Dieser Post fing damit an, daß ich beim Hauptzollamt nachgefragt habe. Alles weitere wurde dann haarklein beschrieben.
Also noch einmal : der Zoll hat nur die Aufgabe die Steuern, für das Fahrzeug anhand der Angaben des Straßenverkehrsamtes einzuiehen. Der macht nur das , was ihm vom StvA gesagt wurde. Das Straßenverkehrsamt wiederum macht nur das , was der amtlich anerkannte Sachverständige in das Vollgutachten geschrieben hat. Punkt !
Hat der Sachverständige Motorrad mit LB, eingetragen, so meldet das Straßenverkehrsamt das dem Zoll so weiter.
Ändern kann das nur der Sachverständige.
Aber wie gesagt, ich lass es so wie es ist
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 13:30
von Enz-Zett
stricheins hat geschrieben:Das Straßenverkehrsamt wiederum macht nur das , was der amtlich anerkannte Sachverständige in das Vollgutachten geschrieben hat. Punkt !
Ganz so kategorisch würde ich das nicht sehen. Gibt genügend Fälle, wo sich die Zulassungsstelle nicht drum kümmert was der Sachverständige ins Gutachten geschrieben hat. Kennzeichengröße z.B.
Aber in diesem Fall gehe ich auch stark davon aus, dass sich die Zulassung auf den Gutachter beruft.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 14:48
von Treibstoff
Trotzdem wäre es besser gewesen, mit dem Hauptzollamt keinen telefonischen Kaffeeplausch zu führen, sondern schriftlich Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen mit der Begründung "steuerfrei, da weniger als 125ccm und weniger als 15PS". Dann hätte es von da eine fundierte Antwort in Schriftform geben müssen und das Thema hier wäre schon längst durch.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 15:10
von Dieter
Manche verstehen es halt nicht.
Gruß
Dieter
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 17:32
von Enz-Zett
Dieter hat geschrieben:Manche verstehen es halt nicht.
In der Tat.
Wo steht, dass alle motorisierten Zweiräder unter 125ccm/11kW steuerfrei wären?
§3 3.1 FZV nennt ausdrücklich
Leichtkrafträder (1c) und
Kleinkrafträder (1d). Von "Motorrädern mit Leistungsbeschränkung" steht nichts da.
Ist die RT als Leichtkraftrad geschlüsselt? Nein. Oder als Kleinkraftrad? Auch nicht.
Dass die Merkmale Hubraum und Leistung ausreichen würden, um die Zulassungs- und Steuerfreiheit auf andere Fahrzeugklassen zu übertragen, finde ich nichts amtliches. Auch der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums errechnet eine Steuerpflicht für Motorräder auch unter 125ccm.
Vielleicht kannst du da nachhelfen? Oder die anderen, die der festen Überzeugung sind dass entsprechend hubraum- und leistungsschwache Motorräder steuerfrei sind? Ich lerne gerne dazu.
Natürlich kann man schriftlich beim Hauptzollamt widersprechen. Ich rechne nicht mit einer anderslautenden Entscheidung. Denn die Aussage vom Zollbeamten wische ich nicht als Kaffeeplausch vom Tisch, sondern betrachte sie als Fachauskunft.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 17:56
von CJ
Enz-Zett hat geschrieben:...Natürlich kann man schriftlich beim Hauptzollamt widersprechen. Ich rechne nicht mit einer anderslautenden Entscheidung. Denn die Aussage vom Zollbeamten wische ich nicht als Kaffeeplausch vom Tisch, sondern betrachte sie als Fachauskunft.
Eine einfacher Anruf ist schlicht kein förmlicher Widerspruch. Ein Widerspruch gegen einen Bescheid muss in aller Regel schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde (fristgerecht) eingelegt werden.
Kein Geld in die Hand nehmen, nicht mit dem Prüfer streiten, nicht fruchtlose Diskussionen im Forum führen....nichts dergleichen.
Dann MUSS die Behörde den Sachverhalt prüfen und entscheiden und wir alle hätten erfahren was passiert wäre. Aber die Frist dürfte mittlerweile ja verstrichen sein...
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 18:20
von Enz-Zett
CJ hat geschrieben:Eine einfacher Anruf ist schlicht kein förmlicher Widerspruch.
Da hast du Recht.
Enz-Zett hat geschrieben:Ist die RT als Leichtkraftrad geschlüsselt?
Vielleicht muss man da genauer hinschauen. Ob die RT nach alter, nationaler Klassifizierung geschlüsselt ist (m.W. nur Zahlen in der Schlüsselung), oder nach neuer europäischer (L3e-...)
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 18:49
von stricheins
Ja, die Zeit ist verstrichen, aber ich kann ja mal eine schriftliche Anfrage stellen. Vielleicht bringt die Licht ins Dunkel
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 19:11
von Treibstoff
Stellt doch einfach mal eine Fachfrage dazu über den Bürgerservice des BMF. Die werden sich dann schon mit einer entsprechenden Antwort melden. Aber richtig fragen! Nicht, daß durch die Art der Fragestellung schlafende Hunde geweckt werden.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
10. Januar 2026 19:53
von Gundi
Ich würde, bevor hier was schiefgeht, erst mal schauen, ob nicht die gesparte Steuer durch die Versicherung aufgefressen wird. Ich halte übrigens die telefonische Auskunft vom Zoll für valide. Außer, daß Du die Leute beschäftigst, wird nichts anderes dabei herauskommen.
Gruß Matthias
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
14. Januar 2026 18:04
von stricheins
Weil einige ja an einer telefonischen Auskunft zweifeln, habe ich jetzt eine schriftliche Antwort vorliegen.
Inhaltlich heißt es, nur eingetragene Kleinkrafträder und Leichtkrafträder sind von der Steuer ausgenommen- Krafträder bezahlen eine Steuer.
und der letzte Satz heißt :
die RT hat 123 ccm und ist steuerfrei wenn sie als Leichtkraftrad eingetragen ist
Also ich belasse es beim Bezahlen der Steuer, für mich ist das Thema abgehakt.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
14. Januar 2026 18:21
von Enz-Zett
Bevor du den Haken machst, rein für die Neugier: Was hast du im Feld J für eine Schlüsselnummer stehen?
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
14. Januar 2026 19:30
von stricheins
Zeile J 25
darunter Kraftrad mit Leistungsbeschränkung
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
14. Januar 2026 20:00
von Enz-Zett
stricheins hat geschrieben:Zeile J 25
Ok, also die alte nationale Schlüsselnummer. Damit passt das alles so weit.
rally1476 hat geschrieben:Zur Abnahme der zweiten RT war ich mit meiner RT anwesend.
Dem Prüfer hatte ich gebeten auch diese RT als Kraftrad m. L.B. einzutragen, nach Vorlage meiner Zulassung.
Da wär's zur Klärung interessant, ob die RT wieder zugelassen wurde, also vorhandene Papiere verwendet wurden, oder komplett neu abgenommen. Und wenn letzteres, ob dann nationale Schlüsselnummern oder EU-Schlüsselnummern verwendet wurden.
Ich hab mal im Zusammenhang mit einer Anhänger-Zulassung mitbekommen, dass bei einer Neuausstellung der Papiere die EU-Schlüsselnummern verwendet werden müssten. Dann kann die RT gar nicht mehr mit der alten 25 geschlüsselt werden, sondern müsste zwangsläufig mit der neuen Schlüsselnummer L3e-A1. Was sie zwangsläufig zum Leichtkraftrad macht - ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung hätte L3e-A2 und die sind definiert als > 125 ccm bzw. > 11 kW und < 35 kW. Kann also für die RT nicht verwendet werden.
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
15. Januar 2026 11:17
von stricheins
komplett neu abgenommen
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
15. Januar 2026 11:37
von Mechanikus
Das heißt also, bei der Neuerstellung der Papiere, wenn also ausschließlich ein Kaufvertrag vorhanden ist, wird man automatisch als Leichtkraftrad eingestuft?
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
15. Januar 2026 12:21
von stricheins
bei mir nicht, nach Vollabnahme durch die GTÜ " Kraftrad mit LB "
Ja, ich hatte nur einen Kaufvertrag und sogar einen Ersatzrahmen
Re: Zulassungsfehler

Verfasst:
15. Januar 2026 19:30
von rally1476
Nabend,
sowohl als auch.
In meinem Bekanntenkreis und bei meinen eigenen Krädern gibt's alle Varianten.
Man kann den fehlenden Brief nicht als Kriterium für eine Zulassung als Kraftrad m.LB. oder Leichtkraftrad heranziehen.
Eher noch das Wetter am Tag der Abnahme.
Natürlich Quatsch!
Vielmehr ist das Auslegungssache der Prüfer.
Das ist auch alles nur menschlich.
Jeder, also auch ein Prüfer, hat eine andere Wahrnehmung.
In meinem Arbeitsumfeld geht es oft um technische Abnahmen, dabei lernt man viele Prüfer für alles mögliche kennen.
Ja ich selbst nehme täglich Schienenfahrzeuge, meist Güterwagen, nach Werkstattbehandlung ab.
Wie sich das gehört, mit Stempel und Signum.
Mir ist also bewusst, welche Beweggründe hinter einer Entscheidung stehen.
Den Spielraum legt die Gesetzgebung fest.
Gibt es in diesem Rahmen mehrere Wege, legt der Prüfer eben einen fest.
Diese Aussage hab ich mir nicht ausgedacht, sondern ein befreundeter KFZ Prüfer hat dies ausgesprochen.
Gruß Rally