Mell hat geschrieben:
Das war ihm egal.
Ist's aber nicht.
Bei mehr als 4% langsamer als mit der kleinsten Serienbereifung gehört der Tacho angeglichen.
Mit der unterschiedlichen Übersetzung bin ich auch skeptisch, ob diese stark unterschiedliche Radgröße legal als wahlweise eingetragen werden kann (auch wenn es manche Prüfer geben mag, die es trotzdem tun). Die andere Übersetzung, Drehzahl etc. wirkt sich ja auch auf Geräusch und Abgas aus, und das bettelt regelrecht nach einem extra Emissionsgutachten.
Wenn ich mit der Einschätzung richtig liege, ist es für den Fahrzeughalter auch kein Schutz, wenn es "eingetragen" ist. Wird's kontrolliert und fällt auf, kann es eine Untersuchung geben, die (zunächst mal) auf Kosten des Fahrzeughalters geht.