Hallo an alle,
folgendes Problem: Ich habe mir eine MZ SM 125 bj. 2006 zugelegt. Diese durfte laut der alten Regel ja nur max. 80 Kmh fahren. In meinen COC Papieren ist dies ebenfalls vermerkt. Da diese Regelung aufgehoben wurde habe ich mir gedacht ich könnte sie ja auf Hundertzehn (wenn mich nicht alles irrt) aufmachen. Nun habe ich beim TÜV und beim KBA angerufen und gefragt ob ich dieses Modell mit einer Entdrosselung auch fahren darf. Die Antwort von beiden war aber das das nur bei der Mz sm 125 version A möglich sie (ich habe logischerweise eine Version B). .
Hat jemand von euch das Problem auch schon gehabt bzw. wie habt ihr das gemacht? . Würde mir echt weiterhelfen.