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superelastik hat geschrieben:- der Umstieg von A1 (125er) auf A2 erleichtert weil keine theor. Prüfung mehr anfällt, sondern nur noch die Fahrprüfung
Gruß Mirko
ultra80sw hat geschrieben:Wenn das kommt ,kann ich für meine Kkr mit 50 und 80 ccm 400 euro Versicherung im Jahr bezahlen .Habe sie extra auf über 80 km/h eintragen lassen.
superelastik hat geschrieben:z.B.
- wird die Droselung der 125er für 16-Jährige aufgehoben
Enz-Zett hat geschrieben:aber wieso dagegen?
P-J hat geschrieben:Enz-Zett hat geschrieben:aber wieso dagegen?
Wir haben hier auf dem Land so nen paar Spezialisten mit MZ RT und SM und Yamaha die absulut nicht Herr über die Dinger sind. Die fahren wie die Bekloppten. Andauert fliegen die ab und 30 Sachen schneller, dann gibts Tote.
Enz-Zett hat geschrieben:Aber eine gewisse Drosselung oder Begrenzung braucht es trotzdem - der Gedanke an die Hitzköpfe auf 125ern mit größerer Leistung (z.B. Cagiva Mito mit 33PS) ist mir auch sehr unangenehm.
.Schumi1 hat geschrieben:Die Änderungen sind ja nicht schlecht,aber es ist doch komisch das die neue Mopedklasse AM mit 45km/h dann erst ab 16Jahre möglich sein soll.
Die Klasse A1 dann ungedrosselt aber auch ab 16Jahren.Das ist doch typischer Blödsinn.
Gruß Schumi.
pedachen hat geschrieben:Also brauch ich mit meinem normalen EU-Führerschein ab 2013 kein extra Ausbildung für den Hängerbetrieb??? Ich darf ja bis dato keinen Hänger fahren, hatte aber schon öfter mal den gedanken zur Fahrschule zu gehen und für viele € nen Schein zu machen. Bis 3500kg Gesamtmasse dürft ich ja dann fahren, also auch nen Hänger mit 750kg Anhängelast???
LG Pedachen
pedachen hat geschrieben:Also brauch ich mit meinem normalen EU-Führerschein ab 2013 kein extra Ausbildung für den Hängerbetrieb??? Ich darf ja bis dato keinen Hänger fahren, hatte aber schon öfter mal den gedanken zur Fahrschule zu gehen und für viele € nen Schein zu machen. Bis 3500kg Gesamtmasse dürft ich ja dann fahren, also auch nen Hänger mit 750kg Anhängelast???
LG Pedachen
Robert K. G. hat geschrieben:pedachen hat geschrieben:Also brauch ich mit meinem normalen EU-Führerschein ab 2013 kein extra Ausbildung für den Hängerbetrieb??? Ich darf ja bis dato keinen Hänger fahren, hatte aber schon öfter mal den gedanken zur Fahrschule zu gehen und für viele € nen Schein zu machen. Bis 3500kg Gesamtmasse dürft ich ja dann fahren, also auch nen Hänger mit 750kg Anhängelast???
LG Pedachen
Mit Klasse B darf man IMMER 750 kg Anhänger ziehen. Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht die Leermasse des Zugfahrzeugs überschreiten. Und der Zug darf nicht mehr als 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben.
Beispiel:
Dein Auto habe 1300 kg Leermasse und 2000 kg zulässiger Gesamtgewicht. Dann darfst du einen Anhänger mit 1300 kg zulässiges Gesamtgewicht noch legal mit Klasse B ziehen.
Gruß
Robert
EU Leute hat geschrieben:Die Richtlinie eröffnet zwar die Option für die Mitgliedstaaten, dass diese für das Führen
von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen können, dass Leichtkrafträder (A1)
unter die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) fallen. Der deutsche Gesetzgeber hatte sich be-
reits in der Vergangenheit dafür entschieden, diese Möglichkeit im Interesse der Ver-
kehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht seit dem 01.04.1980 die Re-
gelung, eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung
und Prüfung durchzuführen.
Der Gesetzgeber hat es nach einer kontroversen Diskussion letztlich abgelehnt, die Be-
rechtigung der Klasse A1 ganz oder unter bestimmten Voraussetzungen mit klasse B zu
verknüpfen.
Robert K. G. hat geschrieben:Richtig!
Ich zitiere (Bemerkungen zu Klasse B):
"Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)
P-J hat geschrieben:Ich hab noch sonen alten Westfalia, ungebremst mit 800Kg Z.G.G. Den darf meine Tochter dann also nicht fahren?
MZ-Neuling hat geschrieben:Wenn deine Tochter nur FS-Klasse B hat nicht... nein... das wäre Fahren ohne Führerschein
unterbrecher hat geschrieben:Dann also gleich den großen aber das bedeutet wiederum, eine 600er in der Fahrschule bewegen zu müssen. So wird das wohl weiterhin von einem aufs andere Jahr vertagt.
Robert K. G. hat geschrieben:MZ-Neuling hat geschrieben:Wenn deine Tochter nur FS-Klasse B hat nicht... nein... das wäre Fahren ohne Führerschein
Eben nicht! Sie darf den Anhänger ziehen, solange du nicht gerade einen Trabant 601 als Zugfahrzeug nimmst. Bitte lese dein eigenes Zitat.![]()
Gruß
Robert
sammycolonia hat geschrieben:hm...![]()
soll das jetzt heißen das ich ab dem 19.01.2013 endlich mal legal ein trike fahren darf? oder gilt für den ollen 1er dann wieder ne andere regelung?
und wie siehts mit den quads aus?
sammycolonia hat geschrieben:sammycolonia hat geschrieben:hm...![]()
soll das jetzt heißen das ich ab dem 19.01.2013 endlich mal legal ein trike fahren darf? oder gilt für den ollen 1er dann wieder ne andere regelung?
und wie siehts mit den quads aus?
ich zitiere mich mal selber....
hat denn nun jemand ne antwort auf meine gestellte fragen?
Der Fan hat geschrieben:1-2 sachen sind an sich nicht verkehrt.
was aber B klasse mit anhänger betrifft is ja voll der bockmist.
etz-250-freund hat geschrieben: in deutschland gibt es keine anhänger über 750kg zgg ungebremst
Robert K. G. hat geschrieben:
Richtig!
Ich zitiere (Bemerkungen zu Klasse B):
"Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)
DE Bestand 1. Jan. 2009: 8.680.227 Fahrerlaubnisse B + BF17"
Gruß
Robert
etz-250-freund hat geschrieben:...
jedenfalls darf deine tochter jetzt mit der fahrerlaubnisklasse b deinen anhänger nicht ziehen,da über 750kg zgg oder du lässt den anhänger ablasten
Rostockä hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:
Richtig!
Ich zitiere (Bemerkungen zu Klasse B):
"Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)
DE Bestand 1. Jan. 2009: 8.680.227 Fahrerlaubnisse B + BF17"
Gruß
Robert
Als kleinkarierter Korintenkacker habe ich da noch eine kleine Ergänzung: Geländewagen dürfen sogar das 1,5 fache der eigenen Leermasse als zulässige Gesamtmasse des Anhängers ziehen. Dazu zählt z.B. auch der Suzuki Jimny -> obwohl mir das mit so einer Karre schon ziemlich gefährlich erscheint...
Robert K. G. hat geschrieben:etz-250-freund hat geschrieben:...
jedenfalls darf deine tochter jetzt mit der fahrerlaubnisklasse b deinen anhänger nicht ziehen,da über 750kg zgg oder du lässt den anhänger ablasten
Wie oft denn noch... Sie darf den Anhänger fahren, wenn das Zugfahrzeug eine Leermasse über 800 kg, natürlich für so eine ungebremste Masse zugelassen ist, und der gesamte Zug nicht über 3,5 t zulässige Gesamtmasse kommt.
Gruß
Robert
Michael0107 hat geschrieben:ich darf zwar 40Tonnen auf der strasse bewegen und habe für die 2 räder die 125ccm³ fahrerlaubnis und bin 28jahre. so wie ich das verstehe, darf ich dann die 125ccm³ offen fahren?!?! versteh das nicht so richtig mit gewicht und und und....!
Michael0107 hat geschrieben:mit den kw komme ich ja locker hin mit der 125ts hat ja ur 7,35kw. schade hatte hoffnung mit der 150ts mit 8,5kw fahren zukönnen!
etz-250-freund hat geschrieben:meno ich war noch garnicht fertig mit meinem beitrag, robert ja du hast recht - ich wolte eigentlich auf den 800 kg anhänger hinaus aber egal-
...
P-J hat geschrieben:Mein Auto darf aber nur 715Kg ungebremst ziehen. Damit darf ich also nur soviel laden bis die 715 Kg ausgereitzt sind.Obwohl das Auto 1355 Kg Leergewicht hat. Gebremst darf ich 1475Kg, bis 8% Steigung sogar 1950Kg ziehen.
Solang ich oder meine Tochter also nicht überladen darf ich mit dem alten 3er als auch meine Tochter ohne Anhängerführeschein den alten Westfalia fahren.
P-J hat geschrieben:Das wiederrum hat mir der TÜV und auch der Trachtenverein anders erklärt. Zumindest ich darf diesen Anhänger hinter dem Auto ziehen sollang ich die 715 Kg nicht überschreite. Wenn ich mein Gespann mit 260 Kg drauf hab hab ich nicht Überladen und bin Legal unterwegs. Ob das jetzt auch meine Tochter darf weis ich nicht sicher.
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