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BeitragVerfasst: 20. Februar 2011 20:42 
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...hab auf der ADAC-Seite einige interessante Infos zu geplanten Änderungen der Führerscheinklassen entdeckt die auch bei uns Moppedfahrern bzw. denen die es werden wollen einiges ändern.

z.B.
- wird die Droselung der 125er für 16-Jährige aufgehoben
- der A2-Führerschein auf 35 KW angehoben
- der Umstieg von A1 (125er) auf A2 erleichtert weil keine theor. Prüfung mehr anfällt, sondern nur noch die Fahrprüfung
- ab der Neuregelung ist für das Trikefahren der Klasse A Führerschein erforderlich und nicht mehr der Autoführerschein B. Es herrscht natürlich Bestandsschutz.
- und vieles mehr

... lest es euch mal durch. Vieles scheint mir echt mal eine Verbesserung zu sein.
Bin ja mal gespannt auf eure Statements dazu.

Neuregelungen

Gruß Mirko


Fuhrpark: DKW SB 350/36, MZ 1000S, Skorpion Sport, Tour, Baghira Enduro, RT125 (Viertakt), Sportstar 125, ETZ 251, 250, 150, TS 250, 250/1 mit Superelastik, TS 125, 150, 250/2, ETS 150, 250, Minsk Motovelo 125 GS, IZH Planeta 5, IZH Jupiter 3, IZH Planeta Sport, Simson SR2, KR51/2, SR4/2-1 Star, SR4/3 Sperber, SR50, S51, S83, Hercules K180, IWL Troll, CZ 477, Jawa 356, 362 California, 634, 638 TS, 640 mit Velorex 700, 641, Mustang 50, Xingfu XF 250, Trabant 601 Cabrio, Lada 2106, Camptourist CT5, QEK Junior, Piaggio SKR 125. Piaggio Sfera RST 50, Benzhou Retro Star 50 ...

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BeitragVerfasst: 20. Februar 2011 20:49 
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Wenn das kommt ,kann ich für meine Kkr mit 50 und 80 ccm 400 euro Versicherung im Jahr bezahlen .Habe sie extra auf über 80 km/h eintragen lassen.

_________________
Gruss,Mig


Fuhrpark: Mz Es 125 , Mz Es 250 2,Kawa Gpx 600,Kr 51 1

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BeitragVerfasst: 20. Februar 2011 20:50 
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superelastik hat geschrieben:
- der Umstieg von A1 (125er) auf A2 erleichtert weil keine theor. Prüfung mehr anfällt, sondern nur noch die Fahrprüfung
Gruß Mirko




Das hört sich schon mal sehr gut an!!


Mal hoffen das was draus wird.


Beste Grüße


Marius

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Niveau ist keine Hautcreme...


Fuhrpark: ES 150 BJ 1965; Passat 32b BJ 1988; diverse Simson

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BeitragVerfasst: 20. Februar 2011 20:58 
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ultra80sw hat geschrieben:
Wenn das kommt ,kann ich für meine Kkr mit 50 und 80 ccm 400 euro Versicherung im Jahr bezahlen .Habe sie extra auf über 80 km/h eintragen lassen.


Ich bin mir sicher daß die Versicherer dann die Prämie ans Fahreralter koppeln werden.Alles andere macht keinen Sinn.

Machen die heute z.T. auch schon so. Hatte vor 2 Jahren nen 125er mit 80 kmh und die hat nur knapp 50,- € Haftpflicht pro jahr gekostet weil ich bereits über der Altersgrenze war.

Gruß Mirko


Fuhrpark: DKW SB 350/36, MZ 1000S, Skorpion Sport, Tour, Baghira Enduro, RT125 (Viertakt), Sportstar 125, ETZ 251, 250, 150, TS 250, 250/1 mit Superelastik, TS 125, 150, 250/2, ETS 150, 250, Minsk Motovelo 125 GS, IZH Planeta 5, IZH Jupiter 3, IZH Planeta Sport, Simson SR2, KR51/2, SR4/2-1 Star, SR4/3 Sperber, SR50, S51, S83, Hercules K180, IWL Troll, CZ 477, Jawa 356, 362 California, 634, 638 TS, 640 mit Velorex 700, 641, Mustang 50, Xingfu XF 250, Trabant 601 Cabrio, Lada 2106, Camptourist CT5, QEK Junior, Piaggio SKR 125. Piaggio Sfera RST 50, Benzhou Retro Star 50 ...

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BeitragVerfasst: 20. Februar 2011 21:06 
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Der Häuptling der OT Partisanen

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hm... :roll:
soll das jetzt heißen das ich ab dem 19.01.2013 endlich mal legal ein trike fahren darf? oder gilt für den ollen 1er dann wieder ne andere regelung?
und wie siehts mit den quads aus?

_________________
Bleibt gesund!
Gruß Thomas
OT-Partisanen-Häuptling
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Gründungsmitglied der LAIV-ÄKKE!
Seit 2018 Mitglied im GKV

Wer nach Fehlern such sollte zunächst mal in den Spiegel schauen bevor er zum Fernglas greift!, Autor unbekannt


Fuhrpark: ETZ 300 mit Schweinetrog (läuft erstaunlich gut) steht zum Verkauf
ETZ 300 (nicht 301) - Die TRANSERZ (läuft super) steht zum verkauf
Simson SR 50 - Der NOTHOCKER (muß ich noch zusammentüdeln)
Moto Guzzi California III - Der Pastabomber (laufete multo bene)
Honda NTV 650 - ???????? (läuft einfach) Steht zum Verkauf
Moto Guzzi Florida Gespann (im Aufbau)
Piaggio Ape TM 703 Longdeck - THE BEAST OF BURDEN (läuft gelassen/langsam)
Lancia Musa (der Nachfolger vom Spaßrenner)

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BeitragVerfasst: 20. Februar 2011 21:11 
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na primas hat die Geschichte mit dem "nicht drosseln" nicht ein paar Jahre ehr kommen können

_________________
Ungeduld:
Man kann zwar am Gras ziehen, trotzdem wird es deswegen nicht schneller wachsen.
Aber man ist beschäftigt!


Ich war dabei: Möhlau 2011, Möhlau 2012,Forschter Gartentreffen 2012, Speckgürtelgrillen 2013 Forschter Gartentreffen 2014


Fuhrpark: MZ: ETZ 150 "die Kleine"
TS250/1 mit Kanuni Geraffel "der Bastard"
ES250/2 SW die black Perl (Ersatzschiff)
MZ 500 RFCX
Simson: S51 B, KR 51/2, KR 51/1, S50 B2, SR4/2 kurz Star, KR51/1 (ersatzteilträger)
Büchse: Audi 80 B4 , Barkas B1000 KM
außerdem:Fendt Dieselroß F24L

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BeitragVerfasst: 20. Februar 2011 21:12 
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superelastik hat geschrieben:
z.B.
- wird die Droselung der 125er für 16-Jährige aufgehoben

Was ich im Grundsatz absolut begrüße. Diese unsägliche Drosselung halte ich für weitaus gefährlicher, als jeder jugendliche Hitzkopf. Diese Köpfe überholen ja sowieso - aber jedes mal wenn ich beobachte wie sich so einer quälend langsam an einem LKW vorbeischiebt, schüttelts mich.
Aber eine gewisse Drosselung oder Begrenzung braucht es trotzdem - der Gedanke an die Hitzköpfe auf 125ern mit größerer Leistung (z.B. Cagiva Mito mit 33PS) ist mir auch sehr unangenehm.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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BeitragVerfasst: 21. Februar 2011 21:50 
Mir Wurscht...ich hab alle Fleppen die man haben kann.....


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BeitragVerfasst: 21. Februar 2011 21:59 
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Sehe ich das Richtig? 16 jährige ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von 80? :bindagegen: :abgelehnt:


Fuhrpark: ES250/2A Gespann Bj69, ETZ250 "Chopper" Bj83,

VAPE Befürworter
"Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein wie andere mich haben wollen."

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BeitragVerfasst: 21. Februar 2011 22:04 
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Siehste richtig - aber wieso dagegen? Laß die doch 100 oder 110 fahren. Mit 80 km/h sind sie unnötig gefährdet. Egal ob Landstraße oder Autobahn.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
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BeitragVerfasst: 21. Februar 2011 22:08 
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Enz-Zett hat geschrieben:
aber wieso dagegen?

Wir haben hier auf dem Land so nen paar Spezialisten mit MZ RT und SM und Yamaha die absulut nicht Herr über die Dinger sind. Die fahren wie die Bekloppten. Andauert fliegen die ab und 30 Sachen schneller, dann gibts Tote. :(


Fuhrpark: ES250/2A Gespann Bj69, ETZ250 "Chopper" Bj83,

VAPE Befürworter
"Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein wie andere mich haben wollen."

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BeitragVerfasst: 21. Februar 2011 22:13 
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P-J hat geschrieben:
Enz-Zett hat geschrieben:
aber wieso dagegen?

Wir haben hier auf dem Land so nen paar Spezialisten mit MZ RT und SM und Yamaha die absulut nicht Herr über die Dinger sind. Die fahren wie die Bekloppten. Andauert fliegen die ab und 30 Sachen schneller, dann gibts Tote. :(



dann fliegen die eben noch letztmalig ab....

auch 80km/h reichen um sich das Licht auszublasen.

_________________
Gruß

Norbert

______________________________________

separatistischer-Inkognito-OT-Partisan


Fuhrpark: Die TS 150 "mußte" ich mal irgendwo mitnehemen.
ETZ 251 Rahmen mit Brief + Tank ------> FE2 oder FE3?

5 Gang MZ ab TS 250/1 bis ETZ 250(300)

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BeitragVerfasst: 21. Februar 2011 22:16 
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Enz-Zett hat geschrieben:
Aber eine gewisse Drosselung oder Begrenzung braucht es trotzdem - der Gedanke an die Hitzköpfe auf 125ern mit größerer Leistung (z.B. Cagiva Mito mit 33PS) ist mir auch sehr unangenehm.


Die Änderung ist schon auf eine Formel Leistung/kg begrenzt. Genau heißt es im Text:

4. Änderungen in Klasse A1
Die bisherige Definition (Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW) wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis
von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Die 80 km/h-
Begrenzung für 16- und 17-Jährige im Inland entfällt.

Die 2006er Cagiva Mito mit 27,6 kw bei 109 kg Trockengewicht geht also nicht. Die dürfte bei dem Gewicht demnach höchstens 10,9 KW haben oder auf 276 Kilos aufgelastet werden :D

Gruß Mirko


Fuhrpark: DKW SB 350/36, MZ 1000S, Skorpion Sport, Tour, Baghira Enduro, RT125 (Viertakt), Sportstar 125, ETZ 251, 250, 150, TS 250, 250/1 mit Superelastik, TS 125, 150, 250/2, ETS 150, 250, Minsk Motovelo 125 GS, IZH Planeta 5, IZH Jupiter 3, IZH Planeta Sport, Simson SR2, KR51/2, SR4/2-1 Star, SR4/3 Sperber, SR50, S51, S83, Hercules K180, IWL Troll, CZ 477, Jawa 356, 362 California, 634, 638 TS, 640 mit Velorex 700, 641, Mustang 50, Xingfu XF 250, Trabant 601 Cabrio, Lada 2106, Camptourist CT5, QEK Junior, Piaggio SKR 125. Piaggio Sfera RST 50, Benzhou Retro Star 50 ...

Zuletzt geändert von superelastik am 21. Februar 2011 22:18, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 21. Februar 2011 22:18 
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† 28.09.2016
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† 28.09.2016

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Da kann ich ja froh sein, daß mein Junior JETZT noch den Anhägerschein macht, auch wenns extra Geld kostet. die Berschränkungen sind zwar einfache, aber nicht besser für Fahrer die gerade mal dn PKW Schein haben.

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Four wheels move the body. Two wheels move the soul. ~Author Unknown
MZ's die auf Trailern zu Treffen angekarrt werden zählen nicht. Oder, weil besser, mathematisch als -1.


Fuhrpark: MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, MZ TS250/1-PSW, Stahmer GL1100Gespann, BMW R1100RT, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, Kawasaki Z 200, Motobecane Mini-Moby, ČZ453, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0. In Pflege: Vespa Ape50, Suzuki GS500e, Freeliner Bikeboard. Dosen: VW Touran 2,0TDI DSG, Ford Fiesta 1,5TDCi. Fast alles Vapefrei.
www.eichy.de

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BeitragVerfasst: 21. Februar 2011 23:17 
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Die Änderungen sind ja nicht schlecht,aber es ist doch komisch das die neue Mopedklasse AM mit 45km/h dann erst ab 16Jahre möglich sein soll.
Die Klasse A1 dann ungedrosselt aber auch ab 16Jahren. :gruebel: Das ist doch typischer Blödsinn.

Gruß Schumi.

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Gruß Schumi

"Verweile nicht in der Vergangenheit, träume nicht von der Zukunft,
sondern konzentriere dich auf den Moment."


Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr 002
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GKV-Granseer Krawattenträgerverein,joo ich bin dabei :)


Fuhrpark: MZ ES250/1,Bj. 1963, Kawa VN900 Bj.2009, Simson S51 Bj. 1985, SR 2E Bj. 1968

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 11:06 
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Schumi1 hat geschrieben:
Die Änderungen sind ja nicht schlecht,aber es ist doch komisch das die neue Mopedklasse AM mit 45km/h dann erst ab 16Jahre möglich sein soll.
Die Klasse A1 dann ungedrosselt aber auch ab 16Jahren. :gruebel: Das ist doch typischer Blödsinn.

Gruß Schumi.
.

Ist doch im Moment auch schon genau so. Ich glaub du verwechselst das mit der Mofaprüfbescheinigung. Die ist ab 15 Jahren und bis 25 km/h.

Gruß Mirko


Fuhrpark: DKW SB 350/36, MZ 1000S, Skorpion Sport, Tour, Baghira Enduro, RT125 (Viertakt), Sportstar 125, ETZ 251, 250, 150, TS 250, 250/1 mit Superelastik, TS 125, 150, 250/2, ETS 150, 250, Minsk Motovelo 125 GS, IZH Planeta 5, IZH Jupiter 3, IZH Planeta Sport, Simson SR2, KR51/2, SR4/2-1 Star, SR4/3 Sperber, SR50, S51, S83, Hercules K180, IWL Troll, CZ 477, Jawa 356, 362 California, 634, 638 TS, 640 mit Velorex 700, 641, Mustang 50, Xingfu XF 250, Trabant 601 Cabrio, Lada 2106, Camptourist CT5, QEK Junior, Piaggio SKR 125. Piaggio Sfera RST 50, Benzhou Retro Star 50 ...

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 11:26 
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Hallo,

habe ich das richtig verstanden, wenn man den Motorradschein ab dem xx.xx.2013 macht, man an Krafträdern keine Anhänger mehr fürhren darf? Das ist mal richtiger Mist...

Ansonsten das typische rumgedoktore. So richtig sinnhaft empfinde ich die Änderungen nicht. Nur dass alle Führerscheine begrenzt werden, finde ich sehr gut! Aber bitte mit ärztlicher Untersuchung. Nicht einfach nur umtauschen. Eine 15 Jahresfrist ist da ganz sinnvoll. Mitlerweile gibt es zu viele "Opis" auf den Straßen, die nicht mehr wirklich fahren sollten.

Gruß
Robert

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OT-Partisanen-Diplom-RT-Heizer
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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 11:32 
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Mr. Räuchermann

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Mal wieder völliger EU.Quatsch, der leider mal wieder voller Elan umgesetzt wurde... :roll:

_________________
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OT-Paragraphenreiter


Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 11:44 
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Also brauch ich mit meinem normalen EU-Führerschein ab 2013 kein extra Ausbildung für den Hängerbetrieb??? Ich darf ja bis dato keinen Hänger fahren, hatte aber schon öfter mal den gedanken zur Fahrschule zu gehen und für viele € nen Schein zu machen. Bis 3500kg Gesamtmasse dürft ich ja dann fahren, also auch nen Hänger mit 750kg Anhängelast???

LG Pedachen

_________________
Ich hab geschlafen wie ein Moped.....die ganze Nacht aufm Ständer


Fuhrpark: MZ ETZ 250 Bj. 87, MZ ETZ 250 Gespann Bj.:89, MZ TS 125 Bj. ??, KR50 Bj. 61, KR51/1 Bj. 78.
duo 4 Bj. 66, SR 50 Bj. 88, Jawa CZ 175 Bj ??,

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 11:49 
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Mr. Räuchermann

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pedachen hat geschrieben:
Also brauch ich mit meinem normalen EU-Führerschein ab 2013 kein extra Ausbildung für den Hängerbetrieb??? Ich darf ja bis dato keinen Hänger fahren, hatte aber schon öfter mal den gedanken zur Fahrschule zu gehen und für viele € nen Schein zu machen. Bis 3500kg Gesamtmasse dürft ich ja dann fahren, also auch nen Hänger mit 750kg Anhängelast???

LG Pedachen


Du darfst jetzt auch schon einen Hänger ziehen.
Entweder bis 750 kg oder bis zur Leermasse deines KFZ solange du 3,5t nicht überschreitest.

_________________
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OT-Paragraphenreiter


Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 11:52 
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pedachen hat geschrieben:
Also brauch ich mit meinem normalen EU-Führerschein ab 2013 kein extra Ausbildung für den Hängerbetrieb??? Ich darf ja bis dato keinen Hänger fahren, hatte aber schon öfter mal den gedanken zur Fahrschule zu gehen und für viele € nen Schein zu machen. Bis 3500kg Gesamtmasse dürft ich ja dann fahren, also auch nen Hänger mit 750kg Anhängelast???

LG Pedachen


Mit Klasse B darf man IMMER 750 kg Anhänger ziehen. Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht die Leermasse des Zugfahrzeugs überschreiten. Und der Zug darf nicht mehr als 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben.

Beispiel:
Dein Auto habe 1300 kg Leermasse und 2000 kg zulässiger Gesamtgewicht. Dann darfst du einen Anhänger mit 1300 kg zulässiges Gesamtgewicht noch legal mit Klasse B ziehen.

Gruß
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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Ach na siehste....da hab ich mich ja garnicht strafbar gemacht wo ich das Gespann mit dem Hänger aus der nähe von München geholt hab :D .
Naja ich find das alles ein wenig ganz verwirrend :nixweiss: da musst du immer rechnen :gruebel: wieviel du anhängen darfts, kannst und und und. Vieleicht werd ich doch nochmal den Weg zu der Fahrschuhle meines vertrauens machen und da gleich mal nach 7,5t mit Anhänger fragen. Der kann mir das ja dann auch nochmal erklären.

LG Pedachen

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 12:06 
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Robert K. G. hat geschrieben:
pedachen hat geschrieben:
Also brauch ich mit meinem normalen EU-Führerschein ab 2013 kein extra Ausbildung für den Hängerbetrieb??? Ich darf ja bis dato keinen Hänger fahren, hatte aber schon öfter mal den gedanken zur Fahrschule zu gehen und für viele € nen Schein zu machen. Bis 3500kg Gesamtmasse dürft ich ja dann fahren, also auch nen Hänger mit 750kg Anhängelast???

LG Pedachen


Mit Klasse B darf man IMMER 750 kg Anhänger ziehen. Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht die Leermasse des Zugfahrzeugs überschreiten. Und der Zug darf nicht mehr als 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben.

Beispiel:
Dein Auto habe 1300 kg Leermasse und 2000 kg zulässiger Gesamtgewicht. Dann darfst du einen Anhänger mit 1300 kg zulässiges Gesamtgewicht noch legal mit Klasse B ziehen.

Gruß
Robert


Ne darfst du nicht, mit FS Klasse B darf die Zulässige Gesamtmasse des Hängers die 750Kg nicht überschreiten.
Für alles andere brauchst du BE, also ne Zusatzprüfung mit Anhäger... z.B. ein Wohnwagen

hier stehts
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChre ... rerlaubnis

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 12:13 
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MZ-Neuling hat geschrieben:


Richtig!

Ich zitiere (Bemerkungen zu Klasse B):
"Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)

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Gruß
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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 12:21 
Ich hatte gehofft, dass die 125er irgendwann vielleicht mal mit dem B-Schein gefahren werden darf aber das wurde ja in Deutschland nicht umgesetzt:

EU Leute hat geschrieben:
Die Richtlinie eröffnet zwar die Option für die Mitgliedstaaten, dass diese für das Führen
von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen können, dass Leichtkrafträder (A1)
unter die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) fallen. Der deutsche Gesetzgeber hatte sich be-
reits in der Vergangenheit dafür entschieden, diese Möglichkeit im Interesse der Ver-
kehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht seit dem 01.04.1980 die Re-
gelung, eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung
und Prüfung durchzuführen.
Der Gesetzgeber hat es nach einer kontroversen Diskussion letztlich abgelehnt, die Be-
rechtigung der Klasse A1 ganz oder unter bestimmten Voraussetzungen mit klasse B zu
verknüpfen.


Schade eigentlich. Eine zulassungsbereite TS 125 steht in der Scheune und das wäre der Weg, um meine Frau zum Motorradfahren zu bewegen. Die 1. Frage ist ja, ob es ihr überhaupt Freude machen würde. Das könnte sie auf diese Weise einfach mal "erfahren". Der Führerschein stellt vor Allem zeitlich und organisatorisch schon ein gewisses Problem dar.
Ausserdem wäre es von der Sache her Quatsch, einen Haufen Geld für nen 125er Schein auszugeben. Dann also gleich den großen aber das bedeutet wiederum, eine 600er in der Fahrschule bewegen zu müssen. So wird das wohl weiterhin von einem aufs andere Jahr vertagt.

Schade!


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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 12:26 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Richtig!

Ich zitiere (Bemerkungen zu Klasse B):
"Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)


Ich hab noch sonen alten Westfalia, ungebremst mit 800Kg Z.G.G. Den darf meine Tochter dann also nicht fahren?


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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 12:29 
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Wenn deine Tochter nur FS-Klasse B hat nicht... nein... das wäre Fahren ohne Führerschein :les:

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 12:54 
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P-J hat geschrieben:
Ich hab noch sonen alten Westfalia, ungebremst mit 800Kg Z.G.G. Den darf meine Tochter dann also nicht fahren?

mh bist du dir da sicher? in deutschland gibt es keine anhänger über 750kg zgg ungebremst bzw müßen diese ab 750 kg zgg eine eigene bremse besitzen.


Fuhrpark: .

Gruß Daniel

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 12:59 
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MZ-Neuling hat geschrieben:
Wenn deine Tochter nur FS-Klasse B hat nicht... nein... das wäre Fahren ohne Führerschein :les:


Eben nicht! Sie darf den Anhänger ziehen, solange du nicht gerade einen Trabant 601 als Zugfahrzeug nimmst. Bitte lese dein eigenes Zitat. :wink:

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 13:11 
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unterbrecher hat geschrieben:
Dann also gleich den großen aber das bedeutet wiederum, eine 600er in der Fahrschule bewegen zu müssen. So wird das wohl weiterhin von einem aufs andere Jahr vertagt.

Such Dir ne andere Fahrschule. Motorräder brauchen ja keine extra Umbauten um als Fahrschulfahrzeug zu dienen, wie z.B. die Autos mit der Pedalerie auf der Beifahrerseite. Also guck nach ner Fahrschule, die auch mitm eigenen Motorrad fahren läßt. Was ich an Fahrschulen kenne, die haben nur die Anforderung daß das Motorrad ~120 km/h fahren kann.


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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 13:12 
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Robert K. G. hat geschrieben:
MZ-Neuling hat geschrieben:
Wenn deine Tochter nur FS-Klasse B hat nicht... nein... das wäre Fahren ohne Führerschein :les:


Eben nicht! Sie darf den Anhänger ziehen, solange du nicht gerade einen Trabant 601 als Zugfahrzeug nimmst. Bitte lese dein eigenes Zitat. :wink:

Gruß
Robert


Hast Recht... Sorry, das ich für Verwirrung gesorgt habe :flehan:
Ich nem alles zurück... Ich hab jetzt noch mal genau bei Wiki gelesen

aber ich kannte das noch so von der Fahrschule... hab ich wohl nicht richtig aufgepasst :oops:

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 13:16 
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sammycolonia hat geschrieben:
hm... :roll:
soll das jetzt heißen das ich ab dem 19.01.2013 endlich mal legal ein trike fahren darf? oder gilt für den ollen 1er dann wieder ne andere regelung?
und wie siehts mit den quads aus?

ich zitiere mich mal selber....
hat denn nun jemand ne antwort auf meine gestellte fragen? :roll:

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Gruß Thomas
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Wer nach Fehlern such sollte zunächst mal in den Spiegel schauen bevor er zum Fernglas greift!, Autor unbekannt


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ETZ 300 (nicht 301) - Die TRANSERZ (läuft super) steht zum verkauf
Simson SR 50 - Der NOTHOCKER (muß ich noch zusammentüdeln)
Moto Guzzi California III - Der Pastabomber (laufete multo bene)
Honda NTV 650 - ???????? (läuft einfach) Steht zum Verkauf
Moto Guzzi Florida Gespann (im Aufbau)
Piaggio Ape TM 703 Longdeck - THE BEAST OF BURDEN (läuft gelassen/langsam)
Lancia Musa (der Nachfolger vom Spaßrenner)

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 13:28 
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FE A1 ohne Geschwindigkeitsbeschränkung - gilt das dann für nur FE, die nach dem 19.01.13 ausgestellt sind, oder von da an generell?

Wurde mir jetzt nicht klar.
Hintergrund: mein Junger hat im Okt. 12 Geburtstag, soll man da noch warten mit der Prüfung?
Fragen über fragen und brennend aktuell!! :mrgreen: :mrgreen:

Grysse Bernhard


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Simson Schwalbe KR 51/2L Bj. 83
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Honda NX 650 Dominator Bj. 94
MZ SM 125 Bj. 2002
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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 13:52 
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1-2 sachen sind an sich nicht verkehrt.
was aber B klasse mit anhänger betrifft is ja voll der bockmist.
warum die wir das auc so haben wie in den anderen eu ländern mit B schein auch ein leichtkraftrad fahren zu dürfen wäre echt mal eine super sache.
aber sowas wird gleich verworfen.
warum reicht es nicht wenn man auch nach seiner fahreerfahru g beurteilt wird.
ich habe 5 jahre meinen führerschein und alle unfallfrei.in der zeit bin ich 4 jahre auch simson gefahrn.

mit meiner mz komm ich super klar.wo ist das problem?
man sollte 2jahre nachweisen können dass man moped gefahrn ist.praxisprüfung und fertig.
alles nur geldschneiderei. :x


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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 16:11 
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sammycolonia hat geschrieben:
sammycolonia hat geschrieben:
hm... :roll:
soll das jetzt heißen das ich ab dem 19.01.2013 endlich mal legal ein trike fahren darf? oder gilt für den ollen 1er dann wieder ne andere regelung?
und wie siehts mit den quads aus?

ich zitiere mich mal selber....
hat denn nun jemand ne antwort auf meine gestellte fragen? :roll:


Wenn du jetzt keinen Führerschein der Klasse B oder 3 besitzt dann wohl, wenn du zu diesem Zeitpunkt einen Führerschein der Klasse A hast. Ich gehe mal davon aus dass die Regelung auch für bestehende Führerscheine gilt.
Der Fan hat geschrieben:
1-2 sachen sind an sich nicht verkehrt.
was aber B klasse mit anhänger betrifft is ja voll der bockmist.


Es wird doch nur besser. Mit Klasse B darfst du ab 2013 doch mehr fahren als jetzt. Was du dann nich fahren darfst, darfst du jetzt auch nicht.

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Mit freundlichen Grüßen
Matthias


Fuhrpark: zuviel...

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 16:37 
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etz-250-freund hat geschrieben:
in deutschland gibt es keine anhänger über 750kg zgg ungebremst


Doch, siehe selbst


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: ES250/2A Gespann Bj69, ETZ250 "Chopper" Bj83,

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 16:58 
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Robert K. G. hat geschrieben:
MZ-Neuling hat geschrieben:


Richtig!

Ich zitiere (Bemerkungen zu Klasse B):
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Gruß
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Als kleinkarierter Korintenkacker habe ich da noch eine kleine Ergänzung :biggrin: : Geländewagen dürfen sogar das 1,5 fache der eigenen Leermasse als zulässige Gesamtmasse des Anhängers ziehen. Dazu zählt z.B. auch der Suzuki Jimny -> obwohl mir das mit so einer Karre schon ziemlich gefährlich erscheint...
Oh - ich habe quatsch erzählt - das mit den Geländewagen bezog sich nur auf BE... :oops:

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Zuletzt geändert von Rostockä am 22. Februar 2011 17:50, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 16:59 
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ich darf zwar 40Tonnen auf der strasse bewegen und habe für die 2 räder die 125ccm³ fahrerlaubnis und bin 28jahre. so wie ich das verstehe, darf ich dann die 125ccm³ offen fahren :nixweiss: ?!?! versteh das nicht so richtig mit gewicht und und und....! :confused:

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Gruss Michael

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 17:10 
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@ P-J
mh schönes beispiel dein anhänger, irgendwann gab es wohl ein gesetz das anhänger in deutschland ab 750kg zgg gebremst sein müßen,
dein anhänger wird wohl bestandsschutz haben

jedenfalls darf deine tochter jetzt mit der fahrerlaubnisklasse b deinen anhänger nicht ziehen,da über 750kg zgg oder du lässt den anhänger ablasten :D


Fuhrpark: .

Gruß Daniel

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 17:13 
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etz-250-freund hat geschrieben:
...
jedenfalls darf deine tochter jetzt mit der fahrerlaubnisklasse b deinen anhänger nicht ziehen,da über 750kg zgg oder du lässt den anhänger ablasten :D


Wie oft denn noch... Sie darf den Anhänger fahren, wenn das Zugfahrzeug eine Leermasse über 800 kg, natürlich für so eine ungebremste Masse zugelassen ist, und der gesamte Zug nicht über 3,5 t zulässige Gesamtmasse kommt.

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 17:16 
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Rostockä hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:
MZ-Neuling hat geschrieben:


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Gruß
Robert






Als kleinkarierter Korintenkacker habe ich da noch eine kleine Ergänzung :biggrin: : Geländewagen dürfen sogar das 1,5 fache der eigenen Leermasse als zulässige Gesamtmasse des Anhängers ziehen. Dazu zählt z.B. auch der Suzuki Jimny -> obwohl mir das mit so einer Karre schon ziemlich gefährlich erscheint...




mit führerschein B darf doch fahrzeug mit anhäger nicht 3,5t überschreiten. ich dachte es ist da egal wieviel der hänger oder das fahrzeug wiegt. beides zusammen darf nicht über 3,5t kommen!

-- Hinzugefügt: 22. Februar 2011 17:19 --

Robert K. G. hat geschrieben:
etz-250-freund hat geschrieben:
...
jedenfalls darf deine tochter jetzt mit der fahrerlaubnisklasse b deinen anhänger nicht ziehen,da über 750kg zgg oder du lässt den anhänger ablasten :D


Wie oft denn noch... Sie darf den Anhänger fahren, wenn das Zugfahrzeug eine Leermasse über 800 kg, natürlich für so eine ungebremste Masse zugelassen ist, und der gesamte Zug nicht über 3,5 t zulässige Gesamtmasse kommt.

Gruß
Robert

so seh ich das auch robert!

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 17:21 
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Michael0107 hat geschrieben:
ich darf zwar 40Tonnen auf der strasse bewegen und habe für die 2 räder die 125ccm³ fahrerlaubnis und bin 28jahre. so wie ich das verstehe, darf ich dann die 125ccm³ offen fahren :nixweiss: ?!?! versteh das nicht so richtig mit gewicht und und und....! :confused:


Also wenn ich das richtig verstanden habe wird sich da für dich persönlich nichts ändern - das mit der wegfallenden Drosselung bezog sich nur auf die 80km/h-Beschränkung, die man als unter 18jähriger haben muss. Die Beschränkung des Leistungsgewichtes ist aber neu - solange dein Moped mehr als 110kg aber auch egal. Die 11 kW dürfen ja auch weiterhin nicht überschritten werden.

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 17:27 
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mit den kw komme ich ja locker hin mit der 125ts hat ja ur 7,35kw. schade hatte hoffnung mit der 150ts mit 8,5kw fahren zukönnen!

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 17:31 
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Michael0107 hat geschrieben:
mit den kw komme ich ja locker hin mit der 125ts hat ja ur 7,35kw. schade hatte hoffnung mit der 150ts mit 8,5kw fahren zukönnen!


Bei einer 150er hast du keine Chance. Du musst den Motorradführerschein machen. Ob heute oder 2013 ist an der Stelle Wurst.

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 17:37 
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Was bin ich froh, dass ich damals mit dem Lappen nicht 2-3 Monate warten musste. So bin ich genau in die Übergangsphase gerutscht. Habe zwar den neuen EC-Karten FS bekommen aber nach den Regeln der alten 3er Klasse.

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Fiat Ducato 230 2,5 TDI Carthago "Ethos" >>>> Zu Verkaufen <<<<
MB Sprinter 312 D Carthago "Mondial"


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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 17:37 
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meno ich war noch garnicht fertig mit meinem beitrag :D , robert ja du hast recht - ich wolte eigentlich auf den 800 kg anhänger hinaus aber egal-

fahrerlaubnisklasse B
Kraftwagen bis 3,5t ZGM
bis 8 Sitzplätze außer dem fahrersitz
Eingeschlossen L M S


- Anhänger bis 750kg zgm sowie
züge bis 3,5t zgm ( zgm Anhänger nicht größer als Leermasse Zugfahrzeug )

so ist die regelung jetzt gerade aktuell


Fuhrpark: .

Gruß Daniel

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Mein Auto darf aber nur 715Kg ungebremst ziehen. Damit darf ich also nur soviel laden bis die 715 Kg ausgereitzt sind.Obwohl das Auto 1355 Kg Leergewicht hat. Gebremst darf ich 1475Kg, bis 8% Steigung sogar 1950Kg ziehen.
Solang ich oder meine Tochter also nicht überladen darf ich mit dem alten 3er als auch meine Tochter ohne Anhängerführeschein den alten Westfalia fahren.


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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 17:41 
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etz-250-freund hat geschrieben:
meno ich war noch garnicht fertig mit meinem beitrag :D , robert ja du hast recht - ich wolte eigentlich auf den 800 kg anhänger hinaus aber egal-
...


:oops: :oops: Kann ich das je wieder gut machen? :twisted:

-- Hinzugefügt: 22nd Februar 2011, 5:43 pm --

P-J hat geschrieben:
Mein Auto darf aber nur 715Kg ungebremst ziehen. Damit darf ich also nur soviel laden bis die 715 Kg ausgereitzt sind.Obwohl das Auto 1355 Kg Leergewicht hat. Gebremst darf ich 1475Kg, bis 8% Steigung sogar 1950Kg ziehen.
Solang ich oder meine Tochter also nicht überladen darf ich mit dem alten 3er als auch meine Tochter ohne Anhängerführeschein den alten Westfalia fahren.


Nein, in dem Fall darf keiner die Anhänger ziehen. FS ist da egal. Dann hat Daniel Recht! Du musst sogar auf 715 kg ablasten oder eine Bremse nachrüsten. Wie auch immer das gehen soll.

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 17:47 
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Das wiederrum hat mir der TÜV und auch der Trachtenverein anders erklärt. Zumindest ich darf diesen Anhänger hinter dem Auto ziehen sollang ich die 715 Kg nicht überschreite. Wenn ich mein Gespann mit 260 Kg drauf hab hab ich nicht Überladen und bin Legal unterwegs. Ob das jetzt auch meine Tochter darf weis ich nicht sicher. :oops:


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BeitragVerfasst: 22. Februar 2011 17:49 
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P-J hat geschrieben:
Das wiederrum hat mir der TÜV und auch der Trachtenverein anders erklärt. Zumindest ich darf diesen Anhänger hinter dem Auto ziehen sollang ich die 715 Kg nicht überschreite. Wenn ich mein Gespann mit 260 Kg drauf hab hab ich nicht Überladen und bin Legal unterwegs. Ob das jetzt auch meine Tochter darf weis ich nicht sicher. :oops:


Ja, das stimmt. Ich habe gerade meine Fahrzeugpapiere rausgezerrt.

Ist wohl doch etwas komplizierter. :oops:

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