quacks hat geschrieben:
nach Paragraph: § 72,3 UrhR sollte es keine Urheberrechtlichen Probleme geben.
Das Buch wurde 1954 veröffentlicht.
Meines Wissens bezieht sich obiger § ausschließlich auf die Rechte an Lichtbildern. Bei Büchern und Musik gibt es glaube ich eine solche Frist nicht.
Auf jeden Fall würde ich es nicht darauf ankommen lassen.