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kleines Nummernschild

BeitragVerfasst: 14. Februar 2008 17:58
von motorradel
Hallo zusammen
habe mal meine Ausnahmegenehmigung für ein kleines Nummernschild
eingestellt:
http://www.motorradel-lippetal.gmxhome. ... migung.pdf

Das ist natürlich kein Freibrief, eher eine Entscheidungshilfe.

Es ist wie man so sagt „ eine Ermessen- Frage des Straßenverkehrsamt“

Robert

BeitragVerfasst: 14. Februar 2008 18:13
von Alfred
Für welche MZ ist die Genehmigung? Für eine 125er könnte man auch ohne so eine Ausnahmegenehmigung ein kleines Schild bekommen.

50 Euro Gebühr für ein Blatt Papier ist eine Frechheit.

kleines Nummerschild

BeitragVerfasst: 14. Februar 2008 18:33
von motorradel
Eine ES 150

Robert

BeitragVerfasst: 14. Februar 2008 18:45
von Ex-User Eifelheizer
damals brauchtest Du für die ES 150 noch keine Ausnahmegenemigung, da galt der §60 der StVZO nämlich noch (mittlerweile ersatzlos gestrichen). Dieser schrieb eine Mindesthöhe der Kennzeichen über der Fahrbahn vor. Dieser konnte mit den Kuchenblechen nicht erreicht werden. Hätte ich das bei der Zulassung meiner HuFu gewußt.... nun hatse nen Kuchenblech, aber immerhin nochen altes.

Also fordere die 50 EUR zurück!!!!

wat heute funktionieren kann, ist wenn Du einen TÜVer beladern kannst, daß die Ausleuchtung des hinteren Kennzeichens nur mit nem kleinen Schild ausreichend ist und dieser das in die Papiere einträgt!

BeitragVerfasst: 14. Februar 2008 19:00
von motorradel
Hallo
>Dieser schrieb eine Mindesthöhe der Kennzeichen über der Fahrbahn vor. Dieser konnte mit den Kuchenblechen nicht erreicht werden.<

Pustekuchen, hab ich auch gedacht.
Wie du dein Nummernschild befestigst ist deine Sache
mußte halt basteln. So die Aussage vom TÜF

Hier nochmal der Schein
http://www.motorradel-lippetal.gmxhome. ... nt_-_1.pdf


Robert

BeitragVerfasst: 14. Februar 2008 19:16
von Ex-User Eifelheizer
hast ja auch falsch argumentiert, der Versuch mit der Ausleuchtung hat wohl schon ein paar Mal jefluppt.

BeitragVerfasst: 14. Februar 2008 19:23
von Stefan.P
Eifelheizer hat geschrieben: der Versuch mit der Ausleuchtung hat wohl schon ein paar Mal
jefluppt.



Ich werd es versuchen, wenn ich mit TÜV Abnahme dranne bin.
Gruss

BeitragVerfasst: 14. Februar 2008 19:57
von motorradel
>der Versuch mit der Ausleuchtung hat wohl schon ein paar Mal jefluppt.>
ja beim TÜF (F für Fach....) ist das kein Problem...
aber jetzt kommts " Noch entscheiden wir über die Ausnahmegenehmigung"
so der Dienststellenleiter vom Straßenverkehrsamt.

Tja und damit hat er leider Recht

Der TüV ist nur ein Verein
Das Straßenverkehrsamt eine Behörde

So ist das in Deutschelande!

Robert

BeitragVerfasst: 14. Februar 2008 19:59
von Sven Witzel
Der Tüv ist zwar ein Verein, er nimmt aber öffentliche/hoheitliche Aufgaben wahr und ist daher der Behörde (fast) gleichgestellt !

BeitragVerfasst: 14. Februar 2008 20:33
von motorradel
>Der Tüv ist zwar ein Verein, er nimmt aber öffentliche/hoheitliche Aufgaben wahr und ist daher der Behörde (fast) gleichgestellt <

Ja stimmt
aber eine Ausnahmegenehmigung von der StVO(die StVo wird ja teilweise außer Kraft gesetzt) kann er nicht erteilen
das darf ( muß aber nicht )eben nur eine Behörde( Landrat)

leider!!

Robert

BeitragVerfasst: 14. Februar 2008 20:42
von Sven Witzel
Eigentlich noch nicht mal die...

BeitragVerfasst: 14. Februar 2008 20:52
von motorradel
>Eigentlich noch nicht mal die<

Ja genau
und deshalb halten sich manche Kreise strickt an die StVO.

Robert

BeitragVerfasst: 17. Februar 2008 20:20
von hallo-stege
... für ein Krad mit DDR-Typschein (entspricht der westdeutschen ABE) ist eine Ausnahmegenehmigung für ein kleines Kennzeichen eigentlich ziemlicher Quark, da in den Typscheinen grundsätzlich 240*130 mm Kennzeichen vermerkt sind und die Typscheine gemäß Einigungsvertrag weiterhin gültig bleiben ... im Umkehrschluss müsste nämlich sonst auch jede Schwalbe auf 45 km/h umgerüstet werden.

Der richtige Eintrag seitens des TÜV-Prüfers wäre also unter Ziff. 22: "Kennzeichengrösse 240x130 mm gem. KTA Typschein xyz, Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich".

Anders sieht es aus, wenn Du eine MZ mit West-ABE hast, dort wäre - ausser bei den jetzt als Leichtkraftrad geltenden 125ern - immer ein Kuchenblech erforderlich, und eine Ausnahme ziemlich unwahrscheinlich.

Gruss von Frank

BeitragVerfasst: 17. Februar 2008 21:30
von sst 350
Ist diese Aussage wasserdicht belegbar?
Vielen Dank
Thomas S.

Re: kleines Nummernschild

BeitragVerfasst: 17. Februar 2008 22:03
von Ex-User wena
geil, kuchenblech-fred.
hier hat bestimmt jeder schon -zig geschichten erlebt.
ich habe von viborg (dk) über lübeck, kassel und frankenberg (eder) schon jeden quatsch durch. mittlerweile meint sogar jede schilderpräge-einmannwerkstatt mitreden zu müssen. da werden auf krampf maße festgelegt (z.zt. mind. 200x200mm??)
wobei ich mich frage, um was es eigentlich geht. nee, eigentlich nicht. es geht um kohle. wenn einer einen, bei einer behörde kennt, bzw. trifft, der grade einen guten tagesanfang hatten, bekommt er ohne großes gelaber sicher sogar ein 10x5cm schild eingetragen.
ist für mich alles willkür. denn eigentlich ist es doch scheißegal. aber unsere staatsdiener sind eben einfach zu blöde oder stumpf/ faul-und die lobby obsiegt.

ich bin dafür jedem deutschen eine genchip zu installieren (soll nicht weh tun), der dann von sateliten überwacht wird (um die sicherheit der bevölkerung zu erhöhen). so könnte vielleicht ganz auf nummernschilder (barcodes) verzichtet werden. ab zur zulassung: genchip upgraden und schwups..die totale freiheit von kuchenblechen... 8)

BeitragVerfasst: 17. Februar 2008 22:19
von Locke
hallo-stege hat geschrieben:
Der richtige Eintrag seitens des TÜV-Prüfers wäre also unter Ziff. 22: "Kennzeichengrösse 240x130 mm gem. KTA Typschein xyz, Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich".


Gruss von Frank


@hallo-stege, Wenn du jetzt noch die KTA-Typscheinnummer wüsstest wär das richtig super!!

@wena, vielleicht hast ja schon nen chip? kannste heut bei jeder Grippe-Impfung kriegen... :D

BeitragVerfasst: 17. Februar 2008 22:25
von Ex-User wena
Locke hat geschrieben: @wena, vielleicht hast ja schon nen chip? kannste heut bei jeder Grippe-Impfung kriegen... :D

mach mich nicht fertig.. echt jetzt??
leider muss ich nun in die heja: drei buchstaben ...
bis bald

BeitragVerfasst: 18. Februar 2008 06:23
von hallo-stege
Locke hat geschrieben: @hallo-stege, Wenn du jetzt noch die KTA-Typscheinnummer wüsstest wär das richtig super!!


ETS 150/1: 1114 v 28.8.70

TS 150: 1114 ab 8/73

sst 350 hat geschrieben:Ist diese Aussage wasserdicht belegbar?


Was verstehst Du unter "wasserdicht" ? Ich hab einfach mal in die Typscheine und deren Anlagen reingeguckt. Leider sind sie - im Gegensatz zu den West-ABE´s - für TÜV/DEKRA etc. Prüfer nicht online abrufbar.

Gruss von Frank

BeitragVerfasst: 18. Februar 2008 10:14
von motorradel
>>für ein Krad mit DDR-Typschein (entspricht der westdeutschen ABE) ist eine Ausnahmegenehmigung für ein kleines Kennzeichen eigentlich ziemlicher Quark, da in den Typscheinen grundsätzlich 240*130 mm Kennzeichen vermerkt sind und die Typscheine gemäß Einigungsvertrag weiterhin gültig bleiben .<<

Ja prima,
das hat ein Bekannter auch versucht, er bekam Recht und die gleiche Ausnahmegenehmigung
die ich auch habe.
Bloß dort steht drauf " Mindesgröße 280 x 200 mm :oops:

Robert

PS
ES150 KTA 689

BeitragVerfasst: 18. Februar 2008 18:22
von hallo-stege
motorradel hat geschrieben: ... er bekam Recht und die gleiche Ausnahmegenehmigung
die ich auch habe. Bloß dort steht drauf " Mindesgröße 280 x 200 mm :oops:


Das ist natürlich noch grösserer Blödsinn ...

An sonsten : Die Rechtsquelle findet sich hier:

http://bundesrecht.juris.de/einigvtr/BJ ... 00301.html

Einigungsvertrag Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III

und dort Abs. 2 Nr. 23 und 25:

(23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.

(25) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Einzelbetriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die betreffenden Fahrzeuge bis spätestens 31. Dezember 1991 erstmals in den Verkehr gebracht werden.

Gruss von Frank

BeitragVerfasst: 18. Februar 2008 19:50
von Ex-User Eifelheizer
wo bekomme ich nämlichen Typenschein für die TS 250, wer hat einen, welche öffentlich zugängliche Stelle hat diese? KBA?

BeitragVerfasst: 18. Februar 2008 20:52
von Icke
Seit dem 01.03.2007 kann jedes Leichtkraftrad bis 125 ccm ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ein "kleines" Nummernschild bekommen.

BeitragVerfasst: 18. Februar 2008 21:05
von Richy
Aber wer fährt denn so kleinvolumige Mopeds? *fg*

MfG,
Richard, braucht auch ein kleines Kennzeichen für die BK

BeitragVerfasst: 18. Februar 2008 21:08
von Icke
Da musst du wahrscheinlich so lange auf die einreden bis die das Freiwillig machen.

BeitragVerfasst: 18. Februar 2008 21:12
von motorradel
>>wo bekomme ich nämlichen Typenschein für die TS 250, wer hat einen, welche öffentlich zugängliche Stelle hat diese? KBA?<<

Hallo
Ich hab mir ein Datenblatt von MZ schicken lassen

hier:

http://www.motorradel-lippetal.gmxhome. ... nblatt.pdf

Robert

BeitragVerfasst: 14. Mai 2008 16:13
von IFA-Flotte
Moin,
Ist ja alles schön und gut, aber wenn ich jetzt aus Amt gehe und z.B an der 150er ES sage in der ABE Nr. KTA689 steht das Kennzeichen mit 240mm x 130mm drin, dann müssen die das so machen?
Wo bekomme ich die ABE Nummer von z.B ETZ 250 her?

Danke

BeitragVerfasst: 14. Mai 2008 18:39
von ETZ-250-LX
Also die von der 250er etz und vor allem von der 150er ETZ würde mich interessieren weil ich morgen ummelden muss

BeitragVerfasst: 14. Mai 2008 18:40
von IFA-Flotte
Ich nämlich auch^^

BeitragVerfasst: 14. Mai 2008 18:46
von IFA-Flotte
für die ETZ 150 hätte ich das zu bieten (steht KTA Nr.)

BeitragVerfasst: 15. Mai 2008 09:55
von IFA-Flotte
Moin,
ETZ250 hab ich auch in Erfahrung gebracht: KTA-1556-1

Kleines Nummernschild

BeitragVerfasst: 15. Juni 2008 20:21
von Siegmund F.
Kann mir jemand das KTA Datenblatt -1556-1 zur Verfügung stellen.
Bei der DEKRA wurde mir gesagt das da garnichts über die Nummernschildgröße drin steht.
Denn wenn ich schon bei der Kfz-Zulassungsstelle Terror machen will, sollten meine Behauptungen schon Hand und Fuß haben.

Danke im Vorraus
Siegmund F.

BeitragVerfasst: 15. Juni 2008 22:12
von IFA-Flotte
Tja die sind schwer zu bekommen, wende dich direkt mal ans KBA! Habs vergeblich an meiner Zulassungsstelle versucht.

Re: kleines Nummernschild

BeitragVerfasst: 3. Juni 2009 22:49
von TS Martin
Den Typschein suche ich auch händeringend - wer einen hat - könnte mir ja mal bitte 'ne Kopie zukommen lassen oder hier einstellen !!!

Re: kleines Nummernschild

BeitragVerfasst: 3. August 2009 13:06
von Ex-User Hanseat