zinnenberg hat geschrieben:Wir sind nicht mehr 1995, wo ein Sachverständiger seine Entscheidungen quasi "Kraft souveräner Willkür" treffen konnte, alles will heute mit Papier oder Berechnung belegt und nachgewiesen sein. Wenn irgendwann später der Richter fragt: Auf welcher Basis sind Sie zu dieser Entscheidung gekommen?, ist es schlecht, wenn das archivierte 21er Gutachten nur ein leeres Blatt enthält....
Da bin ich voll bei Dir und das ist auch gut so.
Nichtsdestotrotz gibt es auch heute noch - ich nenne es einfach mal so - Gefälligkeitsgutachten oder HU/AU Prüfungen, die das Wort Prüfung nicht verdienen. Das mag zum einem vielleicht an der Unkenntnis des Prüfenden liegen, vielleicht an Überbelastung, Konkurrenz, vielleicht aber auch an augenscheinlicher Gefälligkeit. Quer durch alle Prüforganisatoren.
Auf Behördenseite ist es allerdings auch nicht anders, ich mache jetzt seit ca. 20 Jahren 70er AGen, was da teilweise an Gutachten vorgelegt wird und letztendlich auch (von irgendwem) genehmigt wird, läßt einem leider viel zu oft die Haare zu Berge stehen. Wenn man noch welche hat.
Im übrigen .... super interessantes Thema. Weitermachen!