Vorzeitiges Auktionsbeenden bei ebay

bin vor kurzem auf n interessanten beitrag in nem anderen forum gestoßen.
da anscheinend die meisten verkäufer bei ebay sich dieser rechtslage nicht bewusst sind, wollte ich das hier mal thematisieren.
häufig ließt man ja in der artikelbeschreibung:
"bei entsprechendem angebot sofortkauf möglich"
"angebot könnte vorzeitig beendet werden, da ich den artikel noch auf anderen plattformen anbiete".......
dieses kann den verkäufer aber teuer zu stehen kommen.
http://www.wbs-law.de/e-commerce/das-vo ... den-19395/
http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... eenden.htm
wollte dies hier nur mal zur info einstellen, da mir das so auch nicht bewusst war, auch wenn ich noch nie ne auktion vorzeitig beendet habe.
da anscheinend die meisten verkäufer bei ebay sich dieser rechtslage nicht bewusst sind, wollte ich das hier mal thematisieren.
häufig ließt man ja in der artikelbeschreibung:
"bei entsprechendem angebot sofortkauf möglich"
"angebot könnte vorzeitig beendet werden, da ich den artikel noch auf anderen plattformen anbiete".......
dieses kann den verkäufer aber teuer zu stehen kommen.
http://www.wbs-law.de/e-commerce/das-vo ... den-19395/
http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... eenden.htm
wollte dies hier nur mal zur info einstellen, da mir das so auch nicht bewusst war, auch wenn ich noch nie ne auktion vorzeitig beendet habe.