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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 17:04 
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Hallo Leute

ich habe schon google befragt aber da ist alles nur ein einziges hin und her... :cry:

Nun zu meiner Frage: Mit welchen Führerschein kann und darf ich eine Simson Duo fahren? Einige sagen bei google mit A1 ist das kein problem andere sagen jedoch das man S braucht weil es dreispurig ist. Bitte klärt mich auf ! :oops:

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Grüße, Hans


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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 17:07 
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Du brauchst nur einen normalen Autoführerschein oder einen Mopedführerschein Klasse M.

A1 müsste ja 125ccm sein oder? Den brauchst du nicht!


Fuhrpark: Sanfte Grüße von matte aus Pirna

TS 250/1 Bj76 Ez76 angemeldet , TS 250/1 Bj76 mit ETZ300 Motor und Schweinetrog angemeldet, ETZ 250 verkauft, TS 150 Bj74 total orschinooool,TS 150 Bj78 total orschinooool verkauft, ES 150 Bj67 zu verkaufen,Simson SR2 Bj58 Fahrbereit , SR2 Bj58 zerlegt
Simson Habicht verkauft , Simson Star halb zerlegt, Simson Schwalbe Bj84 totaler Rosthaufen aber Cool im Aufbau,Tschechen Roller Manet S100 Typ 01A,2 MZ RT 125/2 schön gammlig und zerlegt

Zuletzt geändert von matte85 am 14. Juli 2011 17:08, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 17:08 
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mit autoführerschein....

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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 17:11 
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@matte85 A1 ist 125ccm

@Veb Zenker mit autoführerschein auch aber den ahbe ich ja noch nicht

formulieren wir es mal so: reicht ein A1 Führerschein hin? also der 125ccm schein

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Grüße, Hans


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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 17:12 
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der duo ist ein krankenfahrstuhl..und das steht bei meinem führerschein unter der klasse "M"

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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 17:16 
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Milites hat geschrieben:
@matte85 A1 ist 125ccm

@Veb Zenker mit autoführerschein auch aber den ahbe ich ja noch nicht

formulieren wir es mal so: reicht ein A1 Führerschein hin? also der 125ccm schein


Ja, denn das Duo hat doch nur 49ccm. :ja:

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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 17:19 
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Maik80 hat geschrieben:
Milites hat geschrieben:
@matte85 A1 ist 125ccm

@Veb Zenker mit autoführerschein auch aber den ahbe ich ja noch nicht

formulieren wir es mal so: reicht ein A1 Führerschein hin? also der 125ccm schein


Ja, denn das Duo hat doch nur 49ccm. :ja:


jut dann ist die Sache geklärt.... :aufgeregt:

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Grüße, Hans


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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 17:21 
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MZ-Chopper hat geschrieben:
der duo ist ein krankenfahrstuhl..und das steht bei meinem führerschein unter der klasse "M"


Krankenfahrzeug heißt es umgangssprachlich, in den DDR-Papieren steht jedoch nichts dazu.
Somit A1 oder Moppedführerschein ab 16 Jahren (kein Mofa mit 15 Jahren, Duo fährt schneller als 25 Km/h)


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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 17:27 
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Hallo!

Laut Einigungsvertrag ist der DUO ein Moped/Kleinkraftrad und kann mit der Klasse M gefahren werden.
Also Inhaber von 1A, B usw. können das Ding fahren.
Mein DUO steht schon über ein Jahr in der Garage unter Tüchern und träumt von ..................
Ich habe zu viele Mopeds/zu wenig Zeit um alle bewegen zu können :oops:

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MfG, Enrico

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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 18:17 
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Maik80 hat geschrieben:
Milites hat geschrieben:
@matte85 A1 ist 125ccm

@Veb Zenker mit autoführerschein auch aber den ahbe ich ja noch nicht

formulieren wir es mal so: reicht ein A1 Führerschein hin? also der 125ccm schein


Ja, denn das Duo hat doch nur 49ccm. :ja:


Sperber und Habicht haben z. B. auch 50 cm³, aber der Sperber war / ist mit einer größeren Höchstgeschwindigkeit als 60,(nämlich 75) km / h,
angegeben und deshalb galt / gilt er als Motorrad.
Da die VMAX 60 km / h nicht übersteigt und den Hubraum von 50 cm³, (+/- X) nicht übersteigt, .... ;)

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Fuhrpark: ... nur noch:
TS 125 scgwarz
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Zuletzt geändert von 2,5er am 14. Juli 2011 19:25, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 18:59 
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Bringe hier nochmal den Link aus dem anderen Duo-Fred:
http://adrian.kochs-online.net/2008/11/ ... die-frage/
Demnach reicht für das Duo die Mofa-Prüfbescheinigung.

Mit einem FS der Klasse M ist man folglich schon überqualifiziert.
Auf jeden Fall sollte man mit M nichts zu befürchten haben.


Fuhrpark: ><(((°>

Zuletzt geändert von Alfred am 14. Juli 2011 20:43, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 19:41 
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ok danke dann weiß ich jetzt bescheid

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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 20:00 
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In meinem DDR - Führerschein stand hinter dem M: Kleinkrafrträder und Krankenfahrstühle.
(M stand nicht für Mofa, schloss es aber natürlich mit ein).
Genau genommen müsste das DUO den gleichen Bestimmungen unterliegen wie Schawalbe, Star und CO.
Mit Mofaschein würde ich nichts riskieren, denn es ist eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 55 km /h eingetragen.
Welches Mofa darf das?
Die Simson - Mokicks dürfen ab 1992 mit der Klasse M gefahren werden.
Es ist schon ein Zugeständnis, dass sie mit 60 km /h gefahren werden dürfen,
(was neben der Zuverlässigkeit auch ein Anreiz ist).
Genau an dieser Stelle würde ich das DUO einordnen.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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Fuhrpark: ... nur noch:
TS 125 scgwarz
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BeitragVerfasst: 14. Juli 2011 20:12 
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ok dann muss nur noch mein kumpel das duo ranschafen, dann wirds mal gecheckt und dann ab auf die piste :D:D:D

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BeitragVerfasst: 15. Juli 2011 05:51 
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Alfred hat geschrieben:
Bringe hier nochmal den Link aus dem anderen Duo-Fred:
http://adrian.kochs-online.net/2008/11/ ... die-frage/
Demnach reicht für das Duo die Mofa-Prüfbescheinigung.

Mit einem FS der Klasse M ist man folglich schon überqualifiziert.
Auf jeden Fall sollte man mit M nichts zu befürchten haben.


Hallo!

Die Ausführungen und Zurechtlegungen auf diesen Link sind rechtlich nicht haltbar und würden vor Gericht scheitern. Begründet ist diese ganze, dort hin gewürfelte Auslegung auf das Fahren eines DUO, obwohl der Führerschein komplett, wegen Trunkenheit im Verkehr/Fahrens unter Alkoholeinwirkung entzogen ist.
Für dieses Fahrzeug wird definitiv eine Führerscheinklasse für -M- benötigt.

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BeitragVerfasst: 15. Juli 2011 07:18 
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Willkommen bei den Duofahrern. Macht richtig Spass das Fahrzeug. Aber gehe das zunächst langsam an. Ein Duo zu fahren ist ähnlich wie beim Gespann sehr gewöhnungsbedürftig und erfordert einige Übung. Du kannst es in Kurven leicht umschmeissen!
An Führerscheinen brauchst du mindestens den M-Schein. Duofahrt


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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Gruß von Micha


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BeitragVerfasst: 15. Juli 2011 17:27 
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@Enrico
Es gibt kein Urteil zu dieser Frage und ich bezweifel, dass Du den Fall besser beurteilen kannst, als ein Gericht es tun würde.
Krankenfahrstühle sind in der Praxis immer wieder grenzwertig, wenn es um die Nutzung ohne Führerschein geht.
Bsp: http://www.auto-motor-und-sport.de/news ... 64396.html

Hab mich nun etwas weiter bezgl. des Duos umgesehen. Vom Fahrlehrerverband BW gibts eine interessante Info:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-I ... rstuhl.htm

"Wer zwischen dem 01.01.1999 und dem 31.08.2002 eine Prüfbescheinigung nach § 5 Absatz 4 FeV erworben hat, darf auch in Zukunft führen:
[...] Krankenfahrstühle im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind."

Prüfbescheinigung nach § 5 Absatz 4 FeV heißt auch Prüfbescheinigung für Mofas/Krankenfahrstühle.
Was nun aber für die Besitzer von die Mofa-Prüfbescheinigungen außerhalb des oben genannten Zeitraums gilt,
kann ich nicht beantworten. Ich selbst würde mit Klasse M als Minimum auch auf Nummer Sicher gehen.

Die Info vom 2,5er mit dem DDR - Führerschein (M: Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle) ist ein interessanter Beitrag.


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BeitragVerfasst: 15. Juli 2011 19:20 
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Also das KBA schreibt:
(Louis Krause, Robur, Duo ...)
Nur zur Benutzung durch körperbehinderte Personen. Fragen Sie bitte ihr zuständiges Straßenverkehrsamt.


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BeitragVerfasst: 15. Juli 2011 20:23 
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nein das duo darf auch benutzt werden wenn man nicht behindert ist. gibt ja genug leute die das nicht als krankenfahrzeug benutzen

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BeitragVerfasst: 16. Juli 2011 09:11 
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führerschein klasse M reicht, mit dem erwerb des A1 ist der M natürlich dabei. kann man, muss man aber nicht.


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BeitragVerfasst: 17. Juli 2011 08:42 
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@ ollipa
wo sitzt denn beim DUO das Gebläse? Damit ich es gleich auf Funktionalität überprüfen kann

-- Hinzugefügt: 17. Juli 2011 10:03 --

achso wo ist die Batterie? die wird wohl nach 2 Jahren standzeit auch gewechselt werden dürfen^^

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2011 09:18 
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Es kommt darauf an ob ein Gebläsemotor drin ist.Das Gebläse sitzt auf der Rechten Seite und ist Bestandteil des Polrades.
Wenn es ein Duo ist aus der Zeit der Schwalbe/2 ist ein anderer Motor drin ohne Gebläse.Ich glaube alles was ein Versicherungskennzeichen hat kann man mit dem Führerschein Klasse M fahren.
Hast Du einen Duo oder willst Du einen kaufen?

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2011 10:39 
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der Opa eines Kumpels von mir besitzt ein DUO und damit wollen wir rumfahren. da der Opa jedoch verhindert ist es zu fahren stand es nun schon 2 jahre in der Garage.. ich weiß nicht worauf man achten soll wenn man so ein DUO nach längerer Standzeit wieder in Betrieb nimmt un deswegen frage ich hier :D

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2011 11:00 
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kann es sein das der Tank innen rostig ist oder hat das DUO schon einen plastiktank? ja motorüberholung wäre uns dann wahrscheinlich zu teuer soll eh nur eine art spaßfahrzeug sein womit man rumheizt^^

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2011 16:04 
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Plastiktank? Vielleicht mal in einem Traum...


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BeitragVerfasst: 17. Juli 2011 16:12 
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:D hätte ja sein können das die Ingenieure einen Geistesblitz hatten :D

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2011 17:17 
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Hallo,
also grundsätzlich unterscheidet man das Krause Duo 4/1 mit 3-Gang-Gebläsemotor vom Duo 4/2 mit 4-Gang fahrtwindgekühltem Motor. Der Gebläsemotor im Duo 4/1 hat eine Fliehkraftkupplung und ist somit ein Halbautomatikmotor. Dieser Motor wurde auch in der Schwalbe KR 51/1 S eingebaut. Das Gebläserad ist auf dem Polrad befestigt und wird durch dieses angetrieben. Der Luftstrom wird über Luftleitbleche direkt an den Zylinder gebracht. Hier gibt es Infos zum Duo. Weiter solltest Du Dich vielleicht auch mal mit der Bedienungsanleitung befassen. Duofahren will gelernt sein. Also mache erstmal einen vernünftigen Check (Motor, Vergaser, Zündung, Bremsen) und dann gehe es langsam an. So ein Duo macht viel Spass; aber es hat auch seine Tücken im Fahrverhalten. Einen Plastiktank gab es im Duo jedoch nie. Dafür aber teilweise die skurilsten Umbauten und bis vor kurzem auch ein jährliches Duo-Rennen in Emsen in der Nähe von Hamburg :ja:

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2011 17:24 
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@ Milites, ich hoffe ihr verheizt das Teil nicht komplett, die werden immer seltener und auch schon relativ hoch gehandelt (je nach Zustand und Vollständigkeit).

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2011 17:31 
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@ Maik80 Nein machen wir schon nicht... mit heizen meine ich das zur schule fahren bzw das rumgefahre im Dorf^^ die höchste beanspruchung die kommen kann fürs DUO iss wenn wir ma 2-3 kästen bier holen fahren :D

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