Kurze Frage:
Es wurde eine OWi erhoben, da Fahrer A angeblich in gesperrte Straße eingefahren ist. Straße ist aber nur einseitig "Anlieger frei", von der anderen Seite (von der A kam), ist keinerlei Sperrbeschilderung ersichtlich. Durch vorangegangen Unfall leicht schockiert, wurden 50€ OWi vor Ort bezahlt. Da die OWi rechtswidrig erhoben wurde, gibt's ne Möglichkeit, sie wieder zurück zu fordern?
Kurzer Abriss:
Fahrer A fährt in Straße ein. Gegenverkehr (mit Sperrbeschilderung!) drängelt sich an parkenden Fahrzeugen vorbei und rumms - Spiegel weg
Fahrer B (Unfallfahrer) besteht auf Aufnahme durch Polizei. Die kommt, als erstes dürfen Fahrer A und B die 50€ per ec-Cash Gerät bezahlen, bevor es überhaupt um die Sache geht. Fahrer A nimmt die Strecke am nächsten/übernächsten Tag erneut und auf Beschilderung konzentriert in Augenschein, und stellt fest, dass die Straße wirklich nur in eine Richtung (seine Gegenrichtung) mit Zeichen 250 ("Durchfahrt verboten") in Verbindung mit "Anlieger frei" gesperrt ist.
Gruss
Mutschy
) zu ziehen, mit aller Pracht, Bimbarorium und Rechtschutz?
