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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 07:20 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Von mir aus kann jeder damit rumfahren der es möchte  es ist die persönliche Freiheit des einzelnen, man sollte aber im schlimmsten Fall der Fälle, einem Unfall ( der hoffentlich nie eintritt) die möglichen Konsequenzen wissen. In D und vielen Teilen Europas ist ein geeigneter zugelassener Schutzhelm Pflicht auf Krafträdern im öffentlichen Straßenverkehr. Das schließt Helme der Norm 22.05 und 22.06 ein. Helme ohne Prüfzeichen gelten nicht als solche. Fahren mit diesen kann mit einer Geldbuße von 15 bis 70€ und sogar einem Punkt belegt werden. Weiterhin kann die Versicherung Kostenübernahmen der Behandlung nach einem Unfall verweigern in sofern nachweisbar ist, dass man mit einem nicht zugelassenen Helm bei einem Unfall Verletzungen erlitten hat. Dies gilt auch, wenn man nicht Schuld ist an diesem Unfall. Quellen dazu kann ich gerne nachreichen, falls Interesse besteht. -- Hinzugefügt: 15. März 2024 07:22 --Nachtrag: Mein "Chinaböller" erfüllt alle gesetzlichen Bestimmungen für die Zulassung und schnitt in Tests sogar besser ab als manch anderes Fabrikat ?
Zuletzt geändert von starke136 am 15. März 2024 07:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 07:38 |
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Beiträge: 690
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trabimotorrad hat geschrieben: Warum drängt sich mir beim Lesen dieser Beiträge immer der Begriff: "natürliche Auslese" auf? Und solche Aussagen von jemandem der es lustig findet irgendwelche Emblemchen auf Airbags zu kleben. Doppelmoral oder schlicht verdrängt?
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ets_g
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 07:49 |
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Beiträge: 1051 Wohnort: mv Alter: 50
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ich empfehle dir mal zu recherchieren was ein "geeigneter" schutzhelm ist. (achtung spoiler, er muß nicht genormt sein. also alles nur heiße luft und unwissen) im übrigen hab ich keine freiheits- totschlagkeule rausgeholt, sondern erwarte einfach das ich mein leben im rahmen der gesetze selbst bestimmen kann. und nicht von irgendjemand beleidigt werde, der meint mir sagen zu müssen was ich zu tun habe. die aussage mit sem chinaböller bezog sich auch nicht aufs herkunftsland, sondern auf deine eigene aussage gern "sportlich" zu fahren. das solltest du vielleicht mal überdenken, du gefährdest damit nämlich nur dich selbst und ,noch viel schlimmer, auch andere.. zitate aus anderen tröts reiche ich gern nach wenn gewünscht.
PS mir ist es komplett egal wie du fährst, aber dann solltest du vielleicht mal überdenken, was du bei anderen kritisierst ..
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 08:06 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Ich korrigiere mich, es muss lt. § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ein geeigneter Schutzhelm sein: "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen." Das bezieht alles ein, was als Motorradhelm verkauft wird/wurde. Also sind Fahrradhelme, Stahlhelme, Kochtöpfe usw. verboten. https://www.bussgeldkataloge.de/ece-2205/#nachteileAchtung: Ob geeignet wird im Fall der Fälle einzeln entschieden! Heißt also, wenn die DDR-Schale als ungeeignet seitens des gesetzl. Organs eingestuft wird, kann es vllt schwierig werden. Soweit ich es lesen kann, habe ich dich hier nicht beleidigt oder dich belehrt was du tun darfst und was nicht. Niemand hat geschrieben du sollst/darfst nicht mit alten Helmen fahren. Der erste der hier jemanden mit du sollst/ sollst nicht usw. geschrieben hat warst wohl eher du... Woher willst du wissen wie ich im Straßenverkehr fahre nur weil ich ein sportliches Motorrad habe? Das empfinden ich als ziemlich anmaßend deinerseits. Ich konzentriere das sportliche Fahren auf abgesperrte Strecken und Trainings. Zu Lernen wie das eigene Fahrzeug sich in Extremsituationen verhält erhöht sogar die Fahrsicherheit. Auf der öffentlichen Straße fahre ich im Rahmen der StVo und wähle meine Linie so, dass ich auf meiner Seite der Straße bleibe.
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 08:26 |
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Beiträge: 5247 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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Das Gesetz fordert einen geeigneten Helm, nix mit ECE oder so. Ob dann ein 50 Jahre alter Helm aber noch als geeignet durchgeht, da mag ich nicht spekulieren. Ansonsten soll sich jeder aufsetzen, was er mag, ist mir egal, auch ein Aluhut soll ja schützen (nur wovor?).
Ich muss zugeben, dass ich in der Vergangenheit auch noch ab und zu mit der Pneumant-Blase rumgefahren bin, besonders zu kleineren Treffen in der näheren Umgebung. War halt mein Risiko und das Verwarngeld, wenn es denn gerechtfertigt gewesen wäre, hätte ich zu zahlen gehabt. Besser als gar keinen Helm zu tragen, war es jedenfalls.
Vor drei Jahren hab ich mir dann einen Retro-Helm gekauft, der hat sogar die ECE-Abnahme. Nun bleibt der Pneumant auch zu Hause.
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 08:32 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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kurzer Umschwenk: Es gibt mittlerweile echt schicke und genormte Retrohelme muss ich sagen 
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Fit
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 08:37 |
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Beiträge: 1076 Alter: 55
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Männers, nicht streiten Es ist wohl ein Zeichen der Zeit das Jeder dem Anderen meint sagen zu müssen, was gut für ihn ist. Das nimmt in dem Maße zu, wie auch die Rücksichtslosigkeit der Gesellschaft voran schreitet. Wir sind alle über 18, haben schon gewählt und dürfen Biers trinken  daher sollten wir alle den erhobenen Zeigefinger lieber mit den anderen 4 Fingern dazu nutzen, eine Flasch Bier zu halten. Wenn man einen Unfall mit der DDR Murmel hat, geht man im Grund das selbe Risiko ein, wenn man zu schnell (stimmt, das macht ja keiner von Euch  ) fährt. Beides, im Grunde das ganze Leben, kann zu schweren Verletzungen und zum Tod führen. Risikominimierung ist nur dann hilfreich, wenn man im Bett bleibt.... (und Gefahr läuft von der Ehefrau mit dem Nudelholz traktiert zu werden) 
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ets_g
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 08:38 |
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Beiträge: 1051 Wohnort: mv Alter: 50
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starke136 hat geschrieben: Ich korrigiere mich, es muss lt. § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ein geeigneter Schutzhelm sein: "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen." Das bezieht alles ein, was als Motorradhelm verkauft wird/wurde. Also sind Fahrradhelme, Stahlhelme, Kochtöpfe usw. verboten. https://www.bussgeldkataloge.de/ece-2205/#nachteileAchtung: Ob geeignet wird im Fall der Fälle einzeln entschieden! Heißt also, wenn die DDR-Schale als ungeeignet seitens des gesetzl. Organs eingestuft wird, kann es vllt schwierig werden. Soweit ich es lesen kann, habe ich dich hier nicht beleidigt oder dich belehrt was du tun darfst und was nicht. Niemand hat geschrieben du sollst/darfst nicht mit alten Helmen fahren. Der erste der hier jemanden mit du sollst/ sollst nicht usw. geschrieben hat warst wohl eher du... Woher willst du wissen wie ich im Straßenverkehr fahre nur weil ich ein sportliches Motorrad habe? Das empfinden ich als ziemlich anmaßend deinerseits. Ich konzentriere das sportliche Fahren auf abgesperrte Strecken und Trainings. Zu Lernen wie das eigene Fahrzeug sich in Extremsituationen verhält erhöht sogar die Fahrsicherheit. Auf der öffentlichen Straße fahre ich im Rahmen der StVo und wähle meine Linie so, dass ich auf meiner Seite der Straße bleibe. ehm, auch auf abgesperrten flächen kann man beim sportlichen fahren stürzen und sich und andere verletzen. ich empfehle etwas genauer zu lesen. ich schrieb zb nix von straßenverkehr, und mein ps sollte eigentlich auf die ironie im absatz vorher hinweisen... du hast ja jetzt rausgefunden, welche ansprüche an einen helm gestellt werden. zitat "Das bezieht alles ein, was als Motorradhelm verkauft wird/wurde." warum da jetzt ein ddr motorradhelm nicht darunterfallen soll, ist mir zumindest schleierhaft. wenn von natürlicher auslese gesprochen wird, beleidigt mich das. das kannst du jetzt übertrieben finden oder nicht, mit solchen aussagen stellt man sich mindestens moralisch über den anderen und diskreditiert den gegenüber. mir ist bekannt das die aussage nicht von dir kam, du hast sie aber unterstützt und meine kritik versucht ins lächerliche zu ziehen, mit deinen mittlerweile gelöschten freiheitstotschlagkeulen- aussagen.
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vergasernadel
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 09:14 |
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Beiträge: 1496
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Endlich mal ein fundierter Beitrag. Kürzliche Beiträge sind grenzertig und schlicht FALSCH. Wenn man es nicht richtig weiß, sollte man vermutlich oder ähnliches schreiben, sich informieren und nicht einfach behaupten.
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Luse
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 09:20 |
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Beiträge: 912 Wohnort: Saarland Alter: 60
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Gestern war ein Schreiben meiner Versicherung in der Post. Wobei die auch nicht schreiben, was ein geeigneter Helm ist. Ich könnte ja mal nachfragen: Dateianhang: Zwischenablage00.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 09:43 |
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Beiträge: 2030 Wohnort: Oboom Alter: 53
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starke136 hat geschrieben: ...Achtung: Ob geeignet wird im Fall der Fälle einzeln entschieden!... Das ist der Punkt. Dann ist aber schon was passiert und man muß dann die Konsequenzen (er-)tragen können. Sicher ist Alter und Herkunft eines Helms nicht das entscheidende Kriterium, aber mal ergänzend zu "ohne Styroporeinsatz weil passt sonst nicht oder Loch gebohrt...": "...Ungeeignet ist ein Schutzhelm auch dann, wenn er zwar amlich genehmigt (geeignet) ist, aber nicht für die Kopfgröße des Betroffenen passt oder andere seine Schutzwirkung beeinträchtigende Mängel aufweist..." (Hentschel, Straßenverkehrsrecht 2023)
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 10:44 |
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Beiträge: 690
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CJ hat geschrieben: Sicher ist Alter und Herkunft eines Helms nicht das entscheidende Kriterium, aber mal ergänzend zu "ohne Styroporeinsatz weil passt sonst nicht oder Loch gebohrt...": "...Ungeeignet ist ein Schutzhelm auch dann, wenn er zwar amlich genehmigt (geeignet) ist, aber nicht für die Kopfgröße des Betroffenen passt oder andere seine Schutzwirkung beeinträchtigende Mängel aufweist..." (Hentschel, Straßenverkehrsrecht 2023) Die Plasteform für Erwachsene war immer einheitlich, nur die Einsätze waren unterschiedlich. Ich hab halt aus nem 50/52 ne für mich passende 58/60 gemacht. Weißt du wie das damals im Werk angepasst wurde? Genauso. Der Styropordeckel war nur in der runden Form der Glocke, bei Bedarf such ich ihn raus und mach nen Foto. Bei den "gro0en" Helmen war damals schon, abhängig vom Baujahr, ne Schaumstoffmatte drin oder das Lederinnenfutter zum schnüren. Die unterschiedlichen Helmgrößen wurden also nicht durch die Außenschale angepasst, sondern lediglich "die Tiefe" begrenzt wie weit die Rübe in der Schale verschwindet.
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Luzie
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 10:54 |
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Beiträge: 5775 Wohnort: DK - Ejby Alter: 54
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Ist das wetter bei so scheixxe ??? Oder liegt es am "Bruchstrich" ??? Eure Sorgen möchte ich haben. Ich darf ab heute wieder legal auf die Strasse 
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steven80
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 12:12 |
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Beiträge: 1232 Wohnort: Magdeburg Alter: 45
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Fit hat geschrieben: Männers, nicht streiten Es ist wohl ein Zeichen der Zeit das Jeder dem Anderen meint sagen zu müssen, was gut für ihn ist. Das nimmt in dem Maße zu, wie auch die Rücksichtslosigkeit der Gesellschaft voran schreitet. Wir sind alle über 18, haben schon gewählt und dürfen Biers trinken  daher sollten wir alle den erhobenen Zeigefinger lieber mit den anderen 4 Fingern dazu nutzen, eine Flasch Bier zu halten. Wenn man einen Unfall mit der DDR Murmel hat, geht man im Grund das selbe Risiko ein, wenn man zu schnell (stimmt, das macht ja keiner von Euch  ) fährt. Beides, im Grunde das ganze Leben, kann zu schweren Verletzungen und zum Tod führen. Risikominimierung ist nur dann hilfreich, wenn man im Bett bleibt.... (und Gefahr läuft von der Ehefrau mit dem Nudelholz traktiert zu werden)  Danke.. 
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bujatronic
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 12:54 |
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Beiträge: 210
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Also ich setze auf dem Oldtimer (mit dem man ja ohnehin deutlich langsamer und vorsichtiger fährt) auch immer einen DDR-Helm aus den 80er Jahren auf. Die ist meine persönliche Meinung, jeder soll nach seiner Facon selig werden. Zu der Frage, nach ECE 22/05: § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung: "Wer Krafträder ... mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen." Die Wortwahl “geeigneten Schutzhelm” weist daraufhin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist – sonst müßte es “einen amtlich geprüften Schutzhelm” heißen. Ein Fahrradhelm z.B. ist definitiv nicht geeignet! Bei einer Verkehrskontrolle kann man mit einem Bußgeld,von 15,-€ rechnen, wenn man keinen geeigneten Helm trägt. Nur ist es sicher Ansichtssache, welcher Helm geeignet ist, denn einen Crashtest wird man ja wohl damit nicht machen. Es kommt also sicher etwas darauf an, wie man argumentiert. Und noch eine Erfahrung: Nicht sofort bezahlen. Dann geht eine Anzeige zum zuständigen Ordnungsamt und das dauert meist so lange, bis die Sache verjährt ist...
Und Risikominimierung im Bett? Die meisten Menschen sterben im Bett, und zwar mit dem Kopf auf dem Kopfkissen. Deswegen lege ich immer meine Füße da drauf!
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kachelofen
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 15. März 2024 13:31 |
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Beiträge: 511
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Das mit der Norm ist rechtlich nicht mehr. Es muss sich nur um einen Motorradhelm handeln, Bauarbeiter- Stahl- oder Reithelm zb ist kein Motorradhelm, die Pneumantdinger schon aber wer will mit sowas gesehen werden.  Also kann bzw darf der Scheriff kein Knöllchen mehr schreiben. Was anderes ist es Zivilrechtlich, landest du mit dem Schädel auf der Strasse kann die gegnerische Versicherung behaupten das der Dachschaden mit nem richtigen Helm nicht so schlimm bzw garnicht aufgetretten wäre. Wäre sicherlich ein netter Gutachterstreit aber es ist möglich.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 1. Juli 2025 17:06 |
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Beiträge: 206 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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kachelofen hat geschrieben: Das mit der Norm ist rechtlich nicht mehr. Es muss sich nur um einen Motorradhelm handeln, Bauarbeiter- Stahl- oder Reithelm z.b. ist kein Motorradhelm, Hallo zusammen, hm, ich glaube, ich habe in den letzten Jahren irgendeine Änderung verpasst? Das mit der ECE Pflicht war doch noch nie,oder? Früher war das doch in irgendeiner Verordnung zwar so ausformuliert , aber dann gab es doch einen Zusatz, dass eine ECE nicht verpflichtend ist. Zumindest bin ich vor 20 Jahren mit einer Halbschale herumgedüst und hatte damals eine Diskussion mit einem TÜV - Prüfer. Am Ende musste er kleinlaut zugeben, dass es keine ECE Pflicht gibt. Ich habe jetzt verstanden, dass heutzutage auch keine ECE Pflicht aktiv ist, aber der Helm "geeignet" sein muss. Also keine artfremden Helme, aber die Halbschalen würden wahrscheinlich auch nicht mehr zulässig sein, da keine Ohren abgedeckt...komisch ist, dass es inzwischen Eierschalen mit ECE-Norm gibt. Wie die das geschafft haben sollen, ist mir schleierhaft. Also ist eine Halbschale eigentlich grundsätzlich doch "geeignet" Es gab doch mal eine DDR-Jethelm Replika (RB-680), die aber kaum noch erhältlich ist mit dem Hinweis, dass "Helme ohne ECE aktuell nicht mehr zulässig sind" Aber gerade so ein Jethelm kann eigentlich nicht ohne Weiteres als "nicht geeignet " eingestuft werden. Also sind die doch auch ohne ECE zulässig, oder? Viele Grüße Robert
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 1. Juli 2025 18:29 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Diejenigen welche wegen einem beschissenen, komplett veralteten o.ä. nicht wirklich schützenden Helm nach einem Unfall tot sind oder so Mus im Schädel sind, dass sie nur noch Dünnes labbern oder vor sich hin sabbern, können ja wohl schlecht davon berichten.
Oder sagen: "Hät ich mal einen gescheiten Helm mit ECE Prüfung aufgesetzt, wäre ich heute nicht tot oder vollbehindert"
Aber ja, strafbar ist es nicht. Jeder darf fahren wie er will, auch in Badelatschen. Für fahrlässig und unnötig selbstgefährdent halte ich es trotzdem, aber das ist meine eigene private Meinung.
PS: Ich habe schon gesehen wie ein Gesicht aussieht, wenn mit dem Kinn gebremst wird mit einem Halbschalenhelm. Dabei hat der Rollerfahrer nur gewendet und wurde mit "nur" 30 km/h von einem Auto vom Bock geholt. Gehackte Tomaten ist ein Scheißdreck dagegen.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 1. Juli 2025 19:12 |
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Beiträge: 206 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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Das eine Halbschale weniger schützt ist klar...auch mit einem ECE Jethelm kommt das Kinn mit der Fahrbahn in Kontakt. Fahrlässig ist beim Zweiradfahren so vieles, das ist nicht nur beschränkt auf die Helmwahl Das jeder fahren darf, wie er will , scheint aber beim Helm nicht mehr zu stimmen...darum ging es starke136 hat geschrieben: kurzer Umschwenk: Es gibt mittlerweile echt schicke und genormte Retrohelme muss ich sagen  Welche meinst du zum Beispiel?
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 1. Juli 2025 19:37 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Mechanikus
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 1. Juli 2025 20:26 |
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Beiträge: 3629 Alter: 46
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Was, das neumodische Zeug soll "retro" sein? 
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 07:25 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Mechanikus hat geschrieben: Was, das neumodische Zeug soll "retro" sein?  Für deine Verhältnisse nun nicht grad 😄 Lederkappen schaffen die ECE Prüfung nicht 😁 Bisher habe ich auch noch keine Halbschale gesehen, welche die Norm erfüllt.
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 07:47 |
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Beiträge: 5247 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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starke136 hat geschrieben: Mechanikus hat geschrieben: Was, das neumodische Zeug soll "retro" sein?  Für deine Verhältnisse nun nicht grad 😄 Lederkappen schaffen die ECE Prüfung nicht 😁 Bisher habe ich auch noch keine Halbschale gesehen, welche die Norm erfüllt. Das ist der "Charme" der Siebziger, mir gefällt er durchaus, ich bin da aber sicher auch irgendwie anders als der Durchschnitt. Für unseren Falk ist das aber noch viel zu modern  .
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 07:54 |
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Beiträge: 206 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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starke136 hat geschrieben: Bisher habe ich auch noch keine Halbschale gesehen, welche die Norm erfüllt. Gibt es aber... https://www.amazon.de/Halbschalenhelm-S ... d_source=1Wobei ich hier die ECE sehr fraglich finde...wahrscheinlich wird inzwischen genauso betrogen und gefälscht, wie bei der CE Kennzeichnung Ich finde auch, dass ein Retro-Integralhelm (die mit dem großen Gesichtsfeld) sehr gut zu den Maschinen der 70er/80er Jahre passt. Aber auf älteren Maschinen passt es halt nicht wirklich. Klar, aus Sicherheitsaspekten...
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 08:50 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Bei Helmen aus eher unbekannter Produkten lehrten mich meine Erfahrungen bisher, dass jeder einen ECE Aufkleber auf sowas kleben kann.
Da würde ich im Fall der Fälle lieber zum Bekannten Produkt bzw bekannten Hersteller oder vertrauenswürdigen Händler greifen.
Von MOTORRAD gab bzw gibt es ein sehr interessantes Video, welches auch bei Youtube ist, in dem Sie Motorradbekleidung inkl. Helme bei Amazon&Co kauften welche lt. Angebot alle die gängigen Normen erfüllen. Heraus kam bei den Tests, das sogut wie keines der Produkte den Ansprüchen der Norm genügt hatte ( u.a. sogar die bei Amazon am besten bewertete Motorradjeans). Teilweise wurde dort auch als ECE Helm angeboten was in den Tests nichtmal die Schutzwirkung eines günstigen Fahrradhelmes ergab.
Dann lieber zur Hausmarke von Louis o. Polo greifen, da gibt's teilweise für 100€ schon geprüfte und sichere Helme, wenn es am Geld liegt.
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vergasernadel
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 10:00 |
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Beiträge: 1496
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Schlussfolgerung: ECE geprüfter Helm schützt, anderer nicht und man kann sogar nach Unfall behindert sein. Was hat dann Schumacher getragen?
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Tigerente
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 10:11 |
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Beiträge: 918 Wohnort: 65931 Frankfurt am Main Alter: 55
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vergasernadel hat geschrieben: Schlussfolgerung: ECE geprüfter Helm schützt, anderer nicht und man kann sogar nach Unfall behindert sein. Was hat dann Schumacher getragen? Meiner Erinnerung nach auch eine Helm-Kamera. Inwieweit diese und deren Befestigung an den Unfallfolgen beteiligt war, entzieht sich meiner Kenntnis. Gemunkelt wurde damals viel... Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main "Tigerente" Jörn P.S. Auf einem Triumph Tiger Treffen hat sich ein tragischer Unfall am Abreisetag ereignet. Ein Foristi ist aus ungeklärten Gründen frontal gegen eine Natursteinhauswand gefahren. Lag danach mit Hirnschäden im Koma, seine Familie ließ dann irgendwann die Maschinen abschalten. Ein guter Helm schützt, aber der menschliche Körper kann nicht unendlich äußere Kräfte aushalten. Ich war damals einer der Ersthelfer.
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 11:12 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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vergasernadel hat geschrieben: Schlussfolgerung: ECE geprüfter Helm schützt, anderer nicht und man kann sogar nach Unfall behindert sein. Was hat dann Schumacher getragen? Du kannst dir gerne auch einfach ein gezwirbeltes Taschentuch auf den Kopf setzen beim Fahren, das ist mir persönlich sowas von Wumpe!😂 Aber eines ist Fakt und bewiesen: Geprüfte Schutzkleidung nach der neusten Norm ( Helme, Jacke, Hose, Stiefel, Handschuhe etz.) erhöhen die Chancen einen Unfall geringer verletzt oder gar allg. zu Überleben. Natürlich sind sie keine Garantie einen Unfall zu überleben, irgendwann ist eben Schluss. Auch im sichersten PKW ist irgendwann Schluss bei einem Unfall. -- Hinzugefügt: 2. Juli 2025 11:15 --Ausserdem ist Schuhmacher Ski abseits einer erlaubten Strecke gefahren, nicht Motorrad auf der Straße. Ein Skihelm ist auch anders aufgebaut als ein Motorradhelm. Aber wir können ja auch gleich komplett abstrus und Faktenfremd sein. Sagen wir doch einfach, wenn frühs die Teppichkante ein Stück hoch steht, ich falle drüber und auf den Kopf. Hätte ich dann überlebt wenn ich einen Kochtopf auf dem Kopf hätte? Merkste selber oder? Vergleiche machen nur Sinn wenn die Parameter und Umweltbedingungen gleich sind
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 11:26 |
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Beiträge: 5247 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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Eingangspost des TE: steven80 hat geschrieben: Hallo, Ich suche einen zu meinen ETS passenden Helm. Habe das abgebildete Modell im Sinn. ............. (Bitte keine Diskussion zum Thema Sicherheit. Im Alltag habe ich einen sehr sicheren, modernen Helm.) Ein bissl ausgeufert ist dieser Fred mal wieder, oder?
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Mechanikus
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 11:35 |
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Beiträge: 3629 Alter: 46
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gexx hat geschrieben: starke136 hat geschrieben: Bisher habe ich auch noch keine Halbschale gesehen, welche die Norm erfüllt. Gibt es aber... https://www.amazon.de/Halbschalenhelm-S ... d_source=1Wobei ich hier die ECE sehr fraglich finde...wahrscheinlich wird inzwischen genauso betrogen und gefälscht, wie bei der CE Kennzeichnung Ich finde auch, dass ein Retro-Integralhelm (die mit dem großen Gesichtsfeld) sehr gut zu den Maschinen der 70er/80er Jahre passt. Aber auf älteren Maschinen passt es halt nicht wirklich. Klar, aus Sicherheitsaspekten... Bei DAVIDA, der Marke, der ich vertraue weil die Helme ordentlich verarbeitet sind und auch Naturprodukte verarbeitet werden, macht man darauf aufmerksam, daß die Halbschalenhelme die ECE Norm schaffen würden, wenn die Schale den Ohrenbereich abdecken würde. Soll heißen, die Helme werden in der Fabrik geprüft und denselben harten Tests unterzogen wie die anderen Helme. Nur kommen sie aufgrund ihrer Form für eine ECE Prüfung nicht infrage. Bei der Fallgewichtsprobe schneiden die Halbschalen genauso gut und teils besser ab als Integralhelme. Kurz und gut: Karsten hat schon vollkommen recht: Man sollte sich gut überlegen, was man sich auf den Nüschel setzt. So eine Norm ist für mich, wie schon ausgeführt, nur ein Anhaltspunkt. Ein anständiges Material und vor allem von astreiner Paßform (!) sollte es sein. Sonst nützt der teuerste Helm nichts.
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 11:43 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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EmmasPapa hat geschrieben: Eingangspost des TE: steven80 hat geschrieben: Hallo, Ich suche einen zu meinen ETS passenden Helm. Habe das abgebildete Modell im Sinn. ............. (Bitte keine Diskussion zum Thema Sicherheit. Im Alltag habe ich einen sehr sicheren, modernen Helm.) Ein bissl ausgeufert ist dieser Fred mal wieder, oder? Normal oder 😅 Um jetzt wirklich auf den Eingangspost Bezug zu nehmen. Diese Helmform ( Jethelm, oder sehr ähnlich) gibts es auch in Neu falls es für den TE interessant ist. ( jaja, und mit Norm 🤪😄)
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 11:52 |
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Beiträge: 206 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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Mechanikus hat geschrieben: Bei DAVIDA, der Marke, der ich vertraue weil die Helme ordentlich verarbeitet sind und auch Naturprodukte verarbeitet werden, macht man darauf aufmerksam, daß die Halbschalenhelme die ECE Norm schaffen würden, wenn die Schale den Ohrenbereich abdecken würde. Den Davida Halbschalenhelm habe ich auch...deswegen war auch meine Frage, ob man diesen nun weiterhin legal fahren darf? Vor 20 Jahren war das definitiv möglich, da die ECE Pflicht mit einem Zusatz ausgehebelt war...jetzt scheint ja der Satz "geeigneter Helm" zu gelten und das ist auslegungsfähig. Weil die Halbschale die Ohren nicht abdeckt, könnte der als nicht geeignet eingestuft werden....währenddessen ein Jethelm ohne ECE (gab es ja auch mal bei Davida) geeignet ist Viele Grüße Robert
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Mechanikus
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 13:26 |
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Beiträge: 3629 Alter: 46
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Nein, ich hatte mal was darüber gelesen. Das "geeignet" bezieht sich genau auf diese Sache. Der Helm ist ein Motorradhelm und somir auch geeignet. Beim Alter der Helme und der damit zu erwartenden Materialermüdung geht dann die Grauzone los. Auch hier steht der DAVIDA ziemlich gut da, demn er ist aus Fiberglas gefertigt und nicht aus einem Kunststoff, aus dem die Weichmacher mit der Zeit entweichen...
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 13:30 |
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Beiträge: 2030 Wohnort: Oboom Alter: 53
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gexx hat geschrieben: ....Den Davida Halbschalenhelm habe ich auch...deswegen war auch meine Frage, ob man diesen nun weiterhin legal fahren darf?... Die Frage lässt sich mit einiger Sicherheit mit "ja" beantworten. Die Rechtslage hat sich defacto durch die Änderung der StVO 2006 nicht verändert. Bis dahin wurde in der StVO ein "amtlich genehmigter Schutzhelm" verlangt. Gleichzeitig erlaubte die 2.Ausnahmeverordung die unbefristete Weiterverwendung von lediglich "geeigneten", also auch nicht amtlich geprüften Helmen. In der begleitenden VwV wurde dann erläutert, was geeignet bedeutet. In der Praxis also genau das, was jetzt im geänderten Text der StVO steht. Mit der Änderung der StVO wurden natürlich auch Ausnahmeverordnung und VwV aufgehoben. Damit der auslegungsbedürftige Begriff "geeignet", nach Aufhebung der erläuternden VwV, ein wenig konkreter wird, hat das Verkehrsministerium 2008 dazu folgende Stellungnahme abgegeben: "Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch von dem Zustand des jeweiligen Helmes ab. Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen.“ Zusammenfassend also: War der Helm nach alter Rechtslage geeignet, ist er das immer noch. Es sei denn es ist der gleiche Helm wie schon damals, dann könnte er heute auch einfach zu alt sein. Das wird möglicherweise ein Gericht oder Gutachter feststellen, wenn ein Anlass vorliegt. Sprich, etwas passiert ist. Das war aber auch früher schon so.
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vergasernadel
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 14:19 |
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Beiträge: 1496
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Starke 136 meine Schlussfolgerung zog ich aus Deinem gestrigen Post von 18:29 Uhr. Deine Antworten sind immer, sagen wir mal, interessant.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 18:02 |
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Beiträge: 206 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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CJ hat geschrieben: gexx hat geschrieben: ....Den Davida Halbschalenhelm habe ich auch...deswegen war auch meine Frage, ob man diesen nun weiterhin legal fahren darf?... Die Frage lässt sich mit einiger Sicherheit mit "ja" beantworten. Ok, dann ist es ja ähnlich wie früher Als ich auf der Suche nach dem Nachbau der DDR Jethelm-Schale dies gelesen habe, war ich etwas irritiert Leider ohne ECE-22-05. Das ist heute nach den geltenden Richtlinien leider nicht mehr möglich. Bedeutet: Nicht zugelassen für den öffentlichen Verkehr.https://www.vintagedriver.de/337/simson ... 80-replikaIch dachte, dass es deshalb den Helm kaum noch gibt...aber das scheint ja andere Ursachen zu haben
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Nordlicht
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 2. Juli 2025 18:20 |
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Beiträge: 14632 Wohnort: Kerkrade(NL) Alter: 68
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Übrigens in unseren Nachbarländer z.b. Belgien ist diese ECE Regelung Gesetz..!!
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Veto11
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 5. Juli 2025 15:37 |
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Beiträge: 13 Wohnort: Berlin Alter: 63
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Hallo zusammen!
Ich war die letzten elf Jahre vor der Frühpensionierung bei der Berliner Verkehrspolizei. Beim Wechsel in diese Sparte (1988) war ein dreimonatiger Verkehrslehrgang obligatorisch wo erst das allgemeine Wissen in Verkehrsrecht aufgefrischt und dann spezifische Themen gepaukt wurden, wie etwa Fahrpersonalrecht, Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrengutverordnung etc., dann Fahrschule Motorrad und Lkw sofern nötig.
Beim Thema Helmpflicht gab es Hintergrundwissen etwa zu Halbschalenhelmen. Damit waren ältere Kollegen die ich dort hatte noch unterwegs bis 1976. Mit der Halbschale von Römer mit den Seitenteilen aus Leder und den Höhrschalen aus weißem Plastik über den Ohren. Die wurden damals mit behördenuntypischer Geschwindigkeit ausgemustert und durch Jethelme ersetzt nachdem jemandem eher zufällig eine Statistik eines Versicherers in die Hände gefallen war. Demnach lag die Chance bei einem seitlichen Aufprall mit diesen Helmen bei mehr als 95 % für einen Schädelbasisbruch! Spätere Vergleiche mit Zahlen aus anderen europäischen Ländern haben das bestätigt. Es ging dabei um die Bauart Halbschale, nicht um den Hersteller, das Helmschalen- oder Innenpolstermaterial! Das hat die Ergebnisse nicht beeinflußt. Die Kollegen der DVP haben später ähnliches berichtet.
Den Begriff geeignet anstelle von amtlich zugelassen hat man mit einer Änderungsverordnung zur StVO im Jahre 2006 eingebracht. Vordergründig war bei der Änderung das die Helmtragepflicht auf Trikes und Quads gesetzlich abschließend geregelt werden musste (siehe: 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften). Das wurde wegen der Änderungen in übergeordneten europäischen Vorschriften nötig und war zuvor über Eintragungen im Fahrzeugschein erzwungen worden. Die Begriffsänderung ist dabei eher unbeabsichtigt in die StVO geraten, weil man sich bei den Beratungen im Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen dort unsicher war ob amtliche Zulassung nur deutsche Normen oder auch die ECE oder z.B. die DOT Zulassung erfassen würde. Der Gesetzgeber jedenfalls war damals der Auffassung das geeignet im Sinne von aktuellen Normen zu verstehen sei. Die Dummköpfe haben aber verabsäumt das auch im Bundesgesetzblat so zu veröffentlichen. Tatsächlich müsste man das in den Beratungsprotokollen des Bundestages und der beteiligten Ausschüsse von 2005 nachlesen. Die sind mir aber nicht zugänglich. Es gibt dazu auch noch keine veröffentlichte Rechtsprechung die das geklärt hätte. Ich habe jetzt mehr als drei Stunden in den öffentlich zugänglichen Datenbanken Urteile und Bundesgesetzblatt herumgewühlt.
Zuletzt geändert von Veto11 am 5. Juli 2025 22:24, insgesamt 1-mal geändert.
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 5. Juli 2025 20:56 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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@ Veto11:
Danke für diesen Einblick und diese Hintergrundinformationen.
Man könnte also sagen, dass es tatsächlich ( nach aktueller Rechtssprechung bzw fehlender Rechtssprechung) keine genaue Definition gibt, was ein geeigneter Motorradhelm ist?
Liegt dies dann im Schadensfall bei der individuellen Beurteilung eines Gutachters?
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 5. Juli 2025 21:01 |
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Beiträge: 2030 Wohnort: Oboom Alter: 53
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Ich zitiere mich mal selber. CJ hat geschrieben: ....Verkehrsministerium 2008: "Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch von dem Zustand des jeweiligen Helmes ab. Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen.“
Zusammenfassend also: War der Helm nach alter Rechtslage geeignet, ist er das immer noch. Es sei denn es ist der gleiche Helm wie schon damals, dann könnte er heute auch einfach zu alt sein. Das wird möglicherweise ein Gericht oder Gutachter feststellen, wenn ein Anlass vorliegt. Sprich, etwas passiert ist. Das war aber auch früher schon so. -- Hinzugefügt: 5th Juli 2025, 9:08 pm --Veto11 hat geschrieben: ...Der Gesetzgeber jedenfalls war damals der Auffassung das geeignet im Sinne von aktuellen Normen zu verstehen sein... Dann hätte man einfach die Ausnahmeverordnung aufgehoben und hätte den Text nicht verändern müssen. Man hat einfach die StVO an die bereits geltende Rechtslage angepasst. Der Grund für die Ablehnung der "amtlich genehmigten" Helme war seinerzeit die Schwierigkeiten dies praktisch überwachen zu können. Der nach ECE Nr.22 vorgeschriebene Aufnäher erschien nicht fälschungssicher. Dies hat sich auch bis heute nicht verändert und wird weiter als Begründung herangezogen. Findet man in jedem einschlägigen, aktuellem Kommentar zur StVO. Achso, übereinstimmende Rechtsprechung zu ungeeigneten Helmen gibt es. Insbesondere z.B. zu den sog. braincaps.
Zuletzt geändert von CJ am 5. Juli 2025 21:14, insgesamt 1-mal geändert.
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 5. Juli 2025 21:12 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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@ CJ: Danke, das war mir entgangen, dass du es schon geschrieben hast.
Für mich persönlich, ist es ein weiteres Argument einen Helm nach aktueller Norm zu nutzen, neben dem Hauptaspekt der persönlichen Sicherheit.
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Veto11
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 6. Juli 2025 00:18 |
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Beiträge: 13 Wohnort: Berlin Alter: 63
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CJ hat geschrieben: Achso, übereinstimmende Rechtsprechung zu ungeeigneten Helmen gibt es. Insbesondere z.B. zu den sog. braincaps.
In der Dejure Datenbank befinden sich 288 Urteile zum § 21a StVO davon 66 ohne Beschreibung weil hinter der Bezahlschranke. Was die Helmpflicht betrifft geht es ausschließlich um die Tragepflicht selbst und die Ablehnung von Befreiungen davon und in einem Fall um eine Mitschuld bei bleibenden Gesichtsverletzungen beim Tragen eines nicht genormten Jethelms (als es noch amtlich zugelassene Helme sein mussten). Zur Frage der Geeignetheit oder zu Braincaps ist nichts zu finden, weder in dieser Datenbank, noch in den Weiten des Netzes. Hast du da eine Quelle, gar einen Link, oder wenigstens ein Aktenzeichen? Wenn Du Zugang zu StVO-Kommentaren hast ist das ja kein Problem.
Zuletzt geändert von Veto11 am 6. Juli 2025 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Fit
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 6. Juli 2025 08:18 |
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Beiträge: 1076 Alter: 55
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Wenn man dann eine Mitschuld aufgebrummt bekommt, wie ist es dann mit zwar zugelassenen aber Helmen die nicht mehr so sind, wie sie mal waren? Zum Beispiel: - Aufkleber angebracht - Viele Jahre in der Sonne gelagert - Mehrfach runtergefallen Sollte bei dem: "Du hast eine Mitschuld, also hafte dafür" nicht auch im Umkehrschluss jede Art zu Leben die die Solidarkrankenversicherung belastet, mit zur Kasse gebeten werden? Raucher? Übergewicht? Motorradfahren? Zu schnelles Autofahren? Fahren ohen Gurt? Alkoholiker? Oder sehe ich das falsch?
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: 6. Juli 2025 15:16 |
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Beiträge: 206 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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Veto11 hat geschrieben: CJ hat geschrieben: in einem Fall um eine Mitschuld bei bleibenden Gesichtsverletzungen beim Tragen eines nicht genormten Jethelms (als es noch amtlich zugelassene Helme sein mussten).
Wann war das? Es gab doch in Deutschland nie eine wirkliche Pflicht nur amtlich zugelassene Helme zu tragen? Es stand zwar mal in einer Verordnung so drin, aber das wurde dann mit einem Zusatz ausgehebelt. Und macht euch nicht verrückt, Motorradfahren bleibt so oder so gefährlich...was bringt es, einen super Helm mit Weltraumtechnologie aufzusetzen, aber dann fährt man selbst wie das letzte Assi. Wenn es um Zahlungen einer Lebens-oder Unfallversicherungen geht, werden sich ohnehin die Versicherungen versuchen herauszuwinden, egal welchen Helm man auf der Rübe hatte. Also sorgt auch mit einer Rechtsschutzversicherung für Absicherung...die wird man brauchen. Die Krankenversicherung wird zahlen...denn ob man mit einen unzulässigen Helm fährt, als Fussgänger mit dem Blick aufs Handy bei rot über die Straße läuft, 30 Packungen Zigaretten pro Tag raucht, Alkohol schon vorm Aufstehen trinkt usw. usw. usw. ist egal...nur grob fahrlässig sollte es nicht sein
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Veto11
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: Gestern 00:03 |
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Beiträge: 13 Wohnort: Berlin Alter: 63
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gexx hat geschrieben: Veto11 hat geschrieben: CJ hat geschrieben: in einem Fall um eine Mitschuld bei bleibenden Gesichtsverletzungen beim Tragen eines nicht genormten Jethelms (als es noch amtlich zugelassene Helme sein mussten).
Wann war das? Es gab doch in Deutschland nie eine wirkliche Pflicht nur amtlich zugelassene Helme zu tragen? Es stand zwar mal in einer Verordnung so drin, aber das wurde dann mit einem Zusatz ausgehebelt. ... Die Pflicht amtlich zugelassene Helme zu tragen gab es in der StVO seit 1976 (DIN 4848), seit 1.1.1990 ECE-22, mit der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 wurden dann auch nicht geprüfte Helme zulässig wenn sie den Anforderungen entsprachen. Hierzu kann man lesen: http://www.ifz.de/ifz-statement-zum-the ... adfahrern/ : Zitat: ... Sonstige Kraftrad-Schutzhelme, die nicht mit einem ECE-Prüfzeichen versehen sind, können im Sinne des § 21a Abs. 2 StVO geeignet sein, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung für die Benutzer von Krafträdern haben. Diese liegt z.B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr keineswegs vor.
Eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (August 2008) hinsichtlich unserer Anfrage zu sonstigen Kraftrad-Schutzhelmen lautet wie folgt: „Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch von dem Zustand des jeweiligen Helmes ab. Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen.“ ... Fett und unterstrichen der Passus der letztlich dann wohl den Willen des Gesetzgeber wiederspiegelt, die Eigenschaften der ungeprüften Helme soll denen der geprüften im Grunde entsprechen. Und wie sollen das Helme erfüllen die Jahrzehnte vor der aktuellen Norm konstruiert oder gar gebaut wurden? Heutzutage werden Dinge geprüft die sich aus der Auswertung der Unfallgeschehen ergeben und an die vor Jahrzehnten niemand gedacht hat. Der von mir erwähnte Unfall der sich 1996 zugetragen hat. OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2002 - 6 U 173/01 https://openjur.de/u/93010.htmlZitat: ...Während die Klägerin von Alleinverantwortlichkeit des Herrn N2 für sämtliche Unfallfolgen ausgegangen ist, hat die Beklagte anspruchskürzendes Mitverschulden der Klägerin darin gesehen, daß diese zu schnell gefahren sei und außerdem statt eines Integralhelms lediglich einen Jethelm getragen habe.
... Nach den unangegriffenen Ausführungen des Sachverständigen T hätte sich bei der Klägerin, die mit dem nur durch das Helmvisier geschützten Gesichtsbereich gegen die Dachkante des Pkw getroffen ist, bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von nur 50 km/h das gleiche Verletzungsbild ergeben, sofern die Klägerin in gleicher Weise gegen die Dachkante getroffen wäre. Hätte die Klägerin eine Ausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h gehabt, dann bestünde aber neben der Möglichkeit, daß sie mit dem Gesicht gegen die Dachkante gestoßen wäre, auch die Möglichkeit, daß sie seitlich am Pkw vorbeigeflogen wäre. Die Frage, zu welcher dieser beiden Unfallvarianten es gekommen wäre, hängt davon ab, ob das Motorrad im vorderen oder im hinteren Bereich des rechten hinteren Pkw-Radkastens zuerst aufgeprallt wäre. Technisch kann aber nicht weiter aufgeklärt werden, zu welcher dieser beiden Varianten es gekommen wäre. Folglich kann nicht ausgeschlossen werde, daß die Klägerin selbst bei Einhaltung einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h mit dem Gesicht auf die Dachkante aufgeschlagen wäre. ... Das der Klägerin zustehende Schmerzensgeld beträgt 12.271,01 Euro (= 24.000,00 DM). Nachdem die Beklagte der Klägerin vorprozessual bereits 10.000,00 DM (= 5.112,92 Euro) gezahlt hat, waren der Klägerin unter Einschluß der ihr schon vom Landgericht zuerkannten 8.000,00 DM (= 4.090,34 Euro) insgesamt noch 7.158,09 Euro (= 14.000,00 DM) zuzuerkennen.
Als 22 Jahre alte Medizinstudentin hat sich die Klägerin eine Oberkieferfraktur links, eine Jochbein-/Orbitabodenfraktur mit Fraktur der medialen Orbitawand rechts, eine dislozierte, nach außen offene Nasenbeintrümmerfraktur mit Platzwunde am rechten Nasenausgang, eine Rißwunde an der rechten Oberlippe, einen Einriß am rechten Naseneingang und am vorderen Nasenmuschelkopf, ferner Kronenfrakturen der Zähne 13 und 12 mit Eröffnung der Pulpa sowie eine distale Radiustrümmerfraktur rechts zugezogen. Nach operativer Erstversorgung mußte sie drei Wochen lang stationär und anschließend ambulant behandelt werden. Fünf Wochen lang trug sie als Rechtshänderin einen Fixateur externe an der rechten Hand. Im Februar 1997 wurde während fünftägiger stationärer Behandlung das Metall entfernt. Im April 1998 wurde die Entfernung des Zahnes 12 und im September 1999 die Entfernung der Zähne 11 und 63 erforderlich. Eine protetische Brückenversorgung wegen der Zahnschäden erfolgte Ende 1999. Als Unfallfolgen sind verblieben eine geringgradige Verbreiterung des Nasengerüstes, eine geringgradige Fehlstellung des rechten Jochbeins, Narben im Gesicht und am rechten Arm. Die Radiustrümmerfraktur ist mit verbliebener Stufenbildung im Gelenk ausgeheilt, woraus belastungabhängige Schmerzen, eine Bewegungseinschränkung der rechten Hand und die Gefahr einer Früharthrose resultieren. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf orthopädischem und kieferchirurgischem Gebiet beträgt bei der Klägerin, die ihr Berufsziel, Chirurgin zu werden, ändern mußte und nunmehr als Ärztin in der Abteilung für Urologie tätig ist, 15 %. Unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der 20 %igen Eigenverantwortlichkeit der Klägerin ist ein Gesamtschmerzensgeldbetrag von 12.271,01 Euro (= 24.000,00 DM) angemessen. Zur Ungeeignetheit des Jethelms hatte sich das Landgericht Bochum als Vorinstanz im Jahr zuvor abschließend geäußert so dass das Oberlandesgericht diese Beurteilung übernommen und nicht weiter ausgeführt hat (LG Bochum 3 O 537/97), nicht veröffentlicht.
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Fit
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: Gestern 06:34 |
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Beiträge: 1076 Alter: 55
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Hm.... viele von uns fahren Klapphelme..... Ich mag die Back-Flip-Systeme Wahlloses BeispielZugelassen als JET-Helm UND VOLL-Helm. Nach dem Urteil muss ich wohl vor einem Unfall fix das Kinnteil vorklappen.  (Achtung: Sarkasmus) Gab es da nicht auch mal ein Urteil das man entsprechende Kleidung tragen muss. Also, ALLE immer in vollen Lederornat für 3000 Euro.... 
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: Gestern 06:50 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Entsprechende Kleidung muss ja nicht gleich die volle Lederpelle sein, auch hier ist jede zertifizierte Motorradbekleidung zulässig. Darin befinden sich Aufnäher mit Schutzgrad und was es eigentlich ist.
Der Schutz entfällt natürliche wenn man z.B. bei der Jacke oder der Hose die Protektoren oder einen Protektor heraus nimmt.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Fit
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: Gestern 07:15 |
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Beiträge: 1076 Alter: 55
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Fahrt Ihr immer mit zertifizierten Klamotten? Ich finde das und das schrieb ich schon mal, "messen mit zweierlei Maß"  Wenn ich ungeeignet fahre, habe ich etwas unterlassen. Stimmt. Aber: - der extrem adipöse hat unterlassen "nein" zu sagen, für zu viel Nahrungsaufnahme - der Raucher wusste das er sich schädigt - Drogen und /oder Alkohol schädigen, das sollte bekannt sein - der Hobbyfußballer aus der Alteherrenausahl sollte sich nicht mit der Jugend messen Dennoch stehen die Beispiele in der Solidargemeinschaft und nie hies es: "Ätsch, selber Schuld" Oder übersehe ich da was? 
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: Gestern 09:04 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4237 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Fit hat geschrieben: Fahrt Ihr immer mit zertifizierten Klamotten? Ja!😁 Ich hab auch drei verschiedene Outfits, für jede Wetterlage/Gegebenheiten 😅
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Fit
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Betreff des Beitrags: Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm. Verfasst: Gestern 09:17 |
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Beiträge: 1076 Alter: 55
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Du bist ja auch ein Racer!  Aber die anderen hier? Auf ihren kleinen Eisenschweinderln?  Oder den S-Lustich? 
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