
schaut doof aus auf ner Rt mit einem Integral oder so einer neuen Halbschale wollte eig. wenn dann einen Orginalen Helm tragen wenn das möglich ist

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Erik-rt125/3 hat geschrieben:hallo wollte mal fragen ob DDR Halbschalen Helme überhaupt noch zulässig sind![]()
schaut doof aus auf ner Rt mit einem Integral oder so einer neuen Halbschale wollte eig. wenn dann einen Orginalen Helm tragen wenn das möglich ist
EtzeStefan hat geschrieben:ich glaube man darf noch so einen helm tragen, wegen dem bestandsschutz
flotter 3er hat geschrieben:EtzeStefan hat geschrieben:ich glaube man darf noch so einen helm tragen, wegen dem bestandsschutz
bei manch einem macht es nichts, das er Halbschale trägt, das ist dann quasi der Luftpolsterfolieneffekt......
trabimotorrad hat geschrieben:4.08.1994 etwa 14:30: Das MZ-Gespann hatte etwa 75Km/h drauf (also RT125-Geschwindigkeit) der Audi hatte gerade einen 40Km/h-Traktor überholt, war also rund 50Km/h schnell = geschätzte 125Km/h Aufprallgeschwindigkeit.
Die "Beule" auf der Fahrerseite in der Frontscheibe des Audis, also genau an der Dachkante war meine Einschlagstelle. Dank des fast neuen Helmes trug ich nur eine heftige Hirnprellung davon und bin nach 10 Tagen Koma wieder aufgewacht...
Norbert hat geschrieben:Erik-rt125/3 hat geschrieben:hallo wollte mal fragen ob DDR Halbschalen Helme überhaupt noch zulässig sind![]()
schaut doof aus auf ner Rt mit einem Integral oder so einer neuen Halbschale wollte eig. wenn dann einen Orginalen Helm tragen wenn das möglich ist
würde optisch doof ausschauen wenn Du ohne Unterkiefer rumlaufen müsstest weil Du, nur der Optik halber, mit einer
ollen Krawallmütze durch die Gegend gesemmelt bist und Dich auf die Fresse gelegt hättest.
Als die RT neu war benutzte man im übrigen Sturtzmützen und Hüte, das zum Thema Originalität,
am besten fragst Du mit dem Helm in der Hand mal bei der Rennleitung vor.
@Etzendstefan, glauben , dafür gibt es Kirchen, Moscheen oder Tempel...
unterbrecher hat geschrieben:...man sollte sich auch nicht zu viel auf den Integralhelm einbilden.
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Locke hat geschrieben:Ich gehe davon aus , das wenn ein Helm zu seiner Zeit erlaubt war, dieser auch noch benutzt werden darf.
Ähnlich wie bei Lenkerendblinkern, nicht allein einklappender Seitenständer, gelbes Bremslicht..........
Locke hat geschrieben:I nicht allein einklappender Seitenständer,
Trabant hat geschrieben:Wo kommt nur diesen übertriebene Sicherheitsbedürfnis her? Ohne ein bisschen Risiko ist doch alles so langweilig als wäre man schon tot.
Ich habe kein Problem damit, mit so einem 60er Jahre Helm in T-Shirt und Shorts im Sommer easyridermäßig Motorrad zu fahren.
Blaubär hat geschrieben: ... Meine Joppe, der Helm & vor allem die Handschuhe bewahrten mich vor dem Schlimmsten. Motorrad Schrott, ich wohl auf.
Locke hat geschrieben:Ich gehe davon aus , das wenn ein Helm zu seiner Zeit erlaubt war, dieser auch noch benutzt werden darf.
Ähnlich wie bei Lenkerendblinkern, nicht allein einklappender Seitenständer, gelbes Bremslicht..........
sik101 hat geschrieben:Hallo,
nunja...ich frag mal...wer setzt denn von euch beim Radfahren einen Helm auf?
Sven Witzel hat geschrieben:sik101 hat geschrieben:Hallo,
nunja...ich frag mal...wer setzt denn von euch beim Radfahren einen Helm auf?
Ich
Ronny hat geschrieben:Mein Helm ist für mich eine Art Freiheit.
P-J hat geschrieben:Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
Dieser Abschnitt sollte keine Fragen übrig lassen! Man darf anziehen was man will, sollange es ein Motorradhelm ist. Ansonsten, jeder wie er will. Leider ist der alte Arzt tot der jedem Biker einen Wisch geschrieben hat das er wegen Kopfschmerzen keinen Helm tragen muss. Also Helmbefreiung. Haben will
Ralle hat geschrieben:Wann ich welchen der geprüften Helme aufsetze lass ich mir nicht vorschreiben, das Risiko liegt dann halt bei mir.
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