Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon starke136 » 15. März 2024 07:20

Von mir aus kann jeder damit rumfahren der es möchte ;) es ist die persönliche Freiheit des einzelnen, man sollte aber im schlimmsten Fall der Fälle, einem Unfall ( der hoffentlich nie eintritt) die möglichen Konsequenzen wissen.

In D und vielen Teilen Europas ist ein geeigneter zugelassener Schutzhelm Pflicht auf Krafträdern im öffentlichen Straßenverkehr. Das schließt Helme der Norm 22.05 und 22.06 ein. Helme ohne Prüfzeichen gelten nicht als solche. Fahren mit diesen kann mit einer Geldbuße von 15 bis 70€ und sogar einem Punkt belegt werden.

Weiterhin kann die Versicherung Kostenübernahmen der Behandlung nach einem Unfall verweigern in sofern nachweisbar ist, dass man mit einem nicht zugelassenen Helm bei einem Unfall Verletzungen erlitten hat. Dies gilt auch, wenn man nicht Schuld ist an diesem Unfall.

Quellen dazu kann ich gerne nachreichen, falls Interesse besteht.

-- Hinzugefügt: 15. März 2024 07:22 --

Nachtrag: Mein "Chinaböller" erfüllt alle gesetzlichen Bestimmungen für die Zulassung und schnitt in Tests sogar besser ab als manch anderes Fabrikat ?
Zuletzt geändert von starke136 am 15. März 2024 07:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon Der Sterni » 15. März 2024 07:38

trabimotorrad hat geschrieben:Warum drängt sich mir beim Lesen dieser Beiträge immer der Begriff: "natürliche Auslese" auf?

Und solche Aussagen von jemandem der es lustig findet irgendwelche Emblemchen auf Airbags zu kleben.
Doppelmoral oder schlicht verdrängt?

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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon ets_g » 15. März 2024 07:49

ich empfehle dir mal zu recherchieren was ein "geeigneter" schutzhelm ist. (achtung spoiler, er muß nicht genormt sein. also alles nur heiße luft und unwissen)
im übrigen hab ich keine freiheits- totschlagkeule rausgeholt, sondern erwarte einfach das ich mein leben im rahmen der gesetze selbst bestimmen kann. und nicht von irgendjemand beleidigt werde, der meint mir sagen zu müssen was ich zu tun habe. die aussage mit sem chinaböller bezog sich auch nicht aufs herkunftsland, sondern auf deine eigene aussage gern "sportlich" zu fahren. das solltest du vielleicht mal überdenken, du gefährdest damit nämlich nur dich selbst und ,noch viel schlimmer, auch andere.. zitate aus anderen tröts reiche ich gern nach wenn gewünscht.

PS mir ist es komplett egal wie du fährst, aber dann solltest du vielleicht mal überdenken, was du bei anderen kritisierst ..

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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon starke136 » 15. März 2024 08:06

Ich korrigiere mich, es muss lt. § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ein geeigneter Schutzhelm sein: "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen."

Das bezieht alles ein, was als Motorradhelm verkauft wird/wurde.
Also sind Fahrradhelme, Stahlhelme, Kochtöpfe usw. verboten.
https://www.bussgeldkataloge.de/ece-2205/#nachteile

Achtung: Ob geeignet wird im Fall der Fälle einzeln entschieden! Heißt also, wenn die DDR-Schale als ungeeignet seitens des gesetzl. Organs eingestuft wird, kann es vllt schwierig werden.

Soweit ich es lesen kann, habe ich dich hier nicht beleidigt oder dich belehrt was du tun darfst und was nicht. Niemand hat geschrieben du sollst/darfst nicht mit alten Helmen fahren.

Der erste der hier jemanden mit du sollst/ sollst nicht usw. geschrieben hat warst wohl eher du...

Woher willst du wissen wie ich im Straßenverkehr fahre nur weil ich ein sportliches Motorrad habe?
Das empfinden ich als ziemlich anmaßend deinerseits.

Ich konzentriere das sportliche Fahren auf abgesperrte Strecken und Trainings. Zu Lernen wie das eigene Fahrzeug sich in Extremsituationen verhält erhöht sogar die Fahrsicherheit.
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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon EmmasPapa » 15. März 2024 08:26

Das Gesetz fordert einen geeigneten Helm, nix mit ECE oder so. Ob dann ein 50 Jahre alter Helm aber noch als geeignet durchgeht, da mag ich nicht spekulieren. Ansonsten soll sich jeder aufsetzen, was er mag, ist mir egal, auch ein Aluhut soll ja schützen (nur wovor?).

Ich muss zugeben, dass ich in der Vergangenheit auch noch ab und zu mit der Pneumant-Blase rumgefahren bin, besonders zu kleineren Treffen in der näheren Umgebung. War halt mein Risiko und das Verwarngeld, wenn es denn gerechtfertigt gewesen wäre, hätte ich zu zahlen gehabt. Besser als gar keinen Helm zu tragen, war es jedenfalls.

Vor drei Jahren hab ich mir dann einen Retro-Helm gekauft, der hat sogar die ECE-Abnahme. Nun bleibt der Pneumant auch zu Hause.
Grüße

Frank

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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon starke136 » 15. März 2024 08:32

kurzer Umschwenk:

Es gibt mittlerweile echt schicke und genormte Retrohelme muss ich sagen :)
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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon Fit » 15. März 2024 08:37

Männers, nicht streiten :oops:

Es ist wohl ein Zeichen der Zeit das Jeder dem Anderen meint sagen zu müssen, was gut für ihn ist. Das nimmt in dem Maße zu, wie auch die Rücksichtslosigkeit der Gesellschaft voran schreitet.

Wir sind alle über 18, haben schon gewählt und dürfen Biers trinken :mrgreen: daher sollten wir alle den erhobenen Zeigefinger lieber mit den anderen 4 Fingern dazu nutzen, eine Flasch Bier zu halten.

Wenn man einen Unfall mit der DDR Murmel hat, geht man im Grund das selbe Risiko ein, wenn man zu schnell (stimmt, das macht ja keiner von Euch :lach: ) fährt. Beides, im Grunde das ganze Leben, kann zu schweren Verletzungen und zum Tod führen. Risikominimierung ist nur dann hilfreich, wenn man im Bett bleibt.... (und Gefahr läuft von der Ehefrau mit dem Nudelholz traktiert zu werden)

:tongue:

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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon ets_g » 15. März 2024 08:38

starke136 hat geschrieben:Ich korrigiere mich, es muss lt. § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ein geeigneter Schutzhelm sein: "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen."

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Achtung: Ob geeignet wird im Fall der Fälle einzeln entschieden! Heißt also, wenn die DDR-Schale als ungeeignet seitens des gesetzl. Organs eingestuft wird, kann es vllt schwierig werden.

Soweit ich es lesen kann, habe ich dich hier nicht beleidigt oder dich belehrt was du tun darfst und was nicht. Niemand hat geschrieben du sollst/darfst nicht mit alten Helmen fahren.

Der erste der hier jemanden mit du sollst/ sollst nicht usw. geschrieben hat warst wohl eher du...

Woher willst du wissen wie ich im Straßenverkehr fahre nur weil ich ein sportliches Motorrad habe?
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ehm, auch auf abgesperrten flächen kann man beim sportlichen fahren stürzen und sich und andere verletzen. ich empfehle etwas genauer zu lesen. ich schrieb zb nix von straßenverkehr, und mein ps sollte eigentlich auf die ironie im absatz vorher hinweisen...
du hast ja jetzt rausgefunden, welche ansprüche an einen helm gestellt werden. zitat "Das bezieht alles ein, was als Motorradhelm verkauft wird/wurde." warum da jetzt ein ddr motorradhelm nicht darunterfallen soll, ist mir zumindest schleierhaft.
wenn von natürlicher auslese gesprochen wird, beleidigt mich das. das kannst du jetzt übertrieben finden oder nicht, mit solchen aussagen stellt man sich mindestens moralisch über den anderen und diskreditiert den gegenüber. mir ist bekannt das die aussage nicht von dir kam, du hast sie aber unterstützt und meine kritik versucht ins lächerliche zu ziehen, mit deinen mittlerweile gelöschten freiheitstotschlagkeulen- aussagen.

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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon vergasernadel » 15. März 2024 09:14

Endlich mal ein fundierter Beitrag. Kürzliche Beiträge sind grenzertig und schlicht FALSCH. Wenn man es nicht richtig weiß, sollte man vermutlich oder ähnliches schreiben, sich informieren und nicht einfach behaupten.

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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon Luse » 15. März 2024 09:20

Gestern war ein Schreiben meiner Versicherung in der Post.
Wobei die auch nicht schreiben, was ein geeigneter Helm ist.
Ich könnte ja mal nachfragen:
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Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Gruß
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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon CJ » 15. März 2024 09:43

starke136 hat geschrieben:...Achtung: Ob geeignet wird im Fall der Fälle einzeln entschieden!...

Das ist der Punkt. Dann ist aber schon was passiert und man muß dann die Konsequenzen (er-)tragen können.
Sicher ist Alter und Herkunft eines Helms nicht das entscheidende Kriterium, aber mal ergänzend zu "ohne Styroporeinsatz weil passt sonst nicht oder Loch gebohrt...":
"...Ungeeignet ist ein Schutzhelm auch dann, wenn er zwar amlich genehmigt (geeignet) ist, aber nicht für die Kopfgröße des Betroffenen passt oder andere seine Schutzwirkung beeinträchtigende Mängel aufweist..." (Hentschel, Straßenverkehrsrecht 2023)
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)

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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon Der Sterni » 15. März 2024 10:44

CJ hat geschrieben:Sicher ist Alter und Herkunft eines Helms nicht das entscheidende Kriterium, aber mal ergänzend zu "ohne Styroporeinsatz weil passt sonst nicht oder Loch gebohrt...":
"...Ungeeignet ist ein Schutzhelm auch dann, wenn er zwar amlich genehmigt (geeignet) ist, aber nicht für die Kopfgröße des Betroffenen passt oder andere seine Schutzwirkung beeinträchtigende Mängel aufweist..." (Hentschel, Straßenverkehrsrecht 2023)

Die Plasteform für Erwachsene war immer einheitlich, nur die Einsätze waren unterschiedlich.
Ich hab halt aus nem 50/52 ne für mich passende 58/60 gemacht.
Weißt du wie das damals im Werk angepasst wurde? Genauso.
Der Styropordeckel war nur in der runden Form der Glocke, bei Bedarf such ich ihn raus und mach nen Foto.

Bei den "gro0en" Helmen war damals schon, abhängig vom Baujahr, ne Schaumstoffmatte drin oder das Lederinnenfutter zum schnüren.
Die unterschiedlichen Helmgrößen wurden also nicht durch die Außenschale angepasst, sondern lediglich "die Tiefe" begrenzt wie weit die Rübe in der Schale verschwindet.

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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon Luzie » 15. März 2024 10:54

Ist das wetter bei so scheixxe ??? Oder liegt es am "Bruchstrich" ??? Eure Sorgen möchte ich haben.

Ich darf ab heute wieder legal auf die Strasse :tongue:
Hilsen fra Danmark

Luzie

Vi er dem de andre ikke må lege med ...

Herzlichen Glueckwunsch all den heutigen Geburtstagskindern, skål !!!

Gründungsmitglied des GKV - Granseer Kravattenträgerverein / Chapter Danmark

Mitglied im magsd-Fanklub - Die kleinen Wölfe

Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich war dabei:
Klixbüll ´o8 -´o9-´12 -´13
Möhlau ´o9 -´1o -´11 -´12
Ejby -´12 -´13 -´14 -´15
Angrillen -´16 -´18 -´23 -´24
Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23
Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23
Weihnachts(grill)feier -´21 -´22


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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon steven80 » 15. März 2024 12:12

Fit hat geschrieben:Männers, nicht streiten :oops:

Es ist wohl ein Zeichen der Zeit das Jeder dem Anderen meint sagen zu müssen, was gut für ihn ist. Das nimmt in dem Maße zu, wie auch die Rücksichtslosigkeit der Gesellschaft voran schreitet.

Wir sind alle über 18, haben schon gewählt und dürfen Biers trinken :mrgreen: daher sollten wir alle den erhobenen Zeigefinger lieber mit den anderen 4 Fingern dazu nutzen, eine Flasch Bier zu halten.

Wenn man einen Unfall mit der DDR Murmel hat, geht man im Grund das selbe Risiko ein, wenn man zu schnell (stimmt, das macht ja keiner von Euch :lach: ) fährt. Beides, im Grunde das ganze Leben, kann zu schweren Verletzungen und zum Tod führen. Risikominimierung ist nur dann hilfreich, wenn man im Bett bleibt.... (und Gefahr läuft von der Ehefrau mit dem Nudelholz traktiert zu werden)

:tongue:


Danke.. :?

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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon bujatronic » 15. März 2024 12:54

Also ich setze auf dem Oldtimer (mit dem man ja ohnehin deutlich langsamer und vorsichtiger fährt) auch immer einen DDR-Helm aus den 80er Jahren auf. Die ist meine persönliche Meinung, jeder soll nach seiner Facon selig werden.
Zu der Frage, nach ECE 22/05: § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung:
"Wer Krafträder ... mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen."
Die Wortwahl “geeigneten Schutzhelm” weist daraufhin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist – sonst müßte es “einen amtlich geprüften Schutzhelm” heißen. Ein Fahrradhelm z.B. ist definitiv nicht geeignet!
Bei einer Verkehrskontrolle kann man mit einem Bußgeld,von 15,-€ rechnen, wenn man keinen geeigneten Helm trägt. Nur ist es sicher Ansichtssache, welcher Helm geeignet ist, denn einen Crashtest wird man ja wohl damit nicht machen. Es kommt also sicher etwas darauf an, wie man argumentiert. Und noch eine Erfahrung: Nicht sofort bezahlen. Dann geht eine Anzeige zum zuständigen Ordnungsamt und das dauert meist so lange, bis die Sache verjährt ist...

Und Risikominimierung im Bett? Die meisten Menschen sterben im Bett, und zwar mit dem Kopf auf dem Kopfkissen. Deswegen lege ich immer meine Füße da drauf!
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Re: Zeitliche Einordnung Pneumant -Helm.

Beitragvon kachelofen » 15. März 2024 13:31

Das mit der Norm ist rechtlich nicht mehr. Es muss sich nur um einen Motorradhelm handeln, Bauarbeiter- Stahl- oder Reithelm zb ist kein Motorradhelm, die Pneumantdinger schon aber wer will mit sowas gesehen werden. :mrgreen: Also kann bzw darf der Scheriff kein Knöllchen mehr schreiben. Was anderes ist es Zivilrechtlich, landest du mit dem Schädel auf der Strasse kann die gegnerische Versicherung behaupten das der Dachschaden mit nem richtigen Helm nicht so schlimm bzw garnicht aufgetretten wäre. Wäre sicherlich ein netter Gutachterstreit aber es ist möglich.

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