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Moderator: Moderatoren
Der Bruder hat geschrieben:also ich weis nur der seitenständer ist zubehör und bei uns meckert der tüv nur gans selten.
Alles was bauartbedingt vom werk gekommen ist hat bestandsschutz.
Eifelheizer hat geschrieben:Weiter hat jemand vielleicht die §§ des Einigungsvertrag mit Kommentar, oder einen Link dahin, dann kann man die dem Prüfer gleich unter die Nase halten.
Lorchen hat geschrieben:Mein Prüfer meinte zu Seitenständer: Eigentlich hat es Bestandsschutz, aber bei ihm nicht. Also ist es Ermessensspielraum.
Stephan hat geschrieben:Meiner Meinung nach sind das auch die wichtigsten Dinge am Fahrzeug,
Eifelheizer hat geschrieben:Weiter hat jemand vielleicht die §§ des Einigungsvertrag mit Kommentar, oder einen Link dahin, dann kann man die dem Prüfer gleich unter die Nase halten.
ETZChris hat geschrieben:bin ich froh, dass ich nen 2-feder-original-seitenständer hab...
bernie150 hat geschrieben:Eifelheizer hat geschrieben:Weiter hat jemand vielleicht die §§ des Einigungsvertrag mit Kommentar, oder einen Link dahin, dann kann man die dem Prüfer gleich unter die Nase halten.
Das mit dem Einigungsvertrag scheint wohl nur ein schlauer Spruch zu sein. Gefunden habe ich da noch nix Verbindliches, was man der Zulassungsstelle unter die Nase halten kann.
Fazit: Viel Rauch um nichts.
Alex hat geschrieben:Kann mich mal jemand schlau machen?
Ich verstehe den Sinn der zweiten Feder nicht. Ja, wirklich.
Also ich verstehe schon wozu er gut sein soll. Aber nicht wie das funktioniert.
Gruß Alex
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