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lorenz1808 hat geschrieben:(...) Also wichtig: Unter Bemerkung sollte KTA-Betriebserlaubnis stehen oder unter K steht: KTA 1114 oder bei Punkt 17 muss E für Einzelbetriebserlaubnis stehen.
Bei Exportmodellen gilt diese Regelung nicht, da ihr die Ständer im "Westen" nicht bekammt bzw. hier gilt dein genanntes Datum.
Ansonsten merke: KTA-Betriebserlaubnis kein Problem mit Ständer ohne weiteren Rückschlag oder Sicherung.
Hanseat hat geschrieben:...Außerdem habe ich im Feld 22 den Hinweis "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Woher soll ich wissen, was in der (uralten) Betriebserlaubnis steht? Vermutlich Pneumant und/oder Heidenau?
Gruß, Carsten
Hanseat hat geschrieben:Meine TS 250/1 (Bj. 1977, ehemals in der DDR zugelassen) hat im Feld 17 dieses E, darf also wohl den Seitenständer behalten.
(Nicht dass ich ihn schön fände, aber praktisch.)
Da ich nun schon einmal die Zulassungsbescheinigung vor mir habe, ergeben sich zwei weitere Fragen:
Würde dieses E (=Einzelbetriebserlaubnis) nicht auch bedeuten, dass sie generell ein kleines Kennzeichen zugeteilt bekommen könnte, wie dies in Brandenburg bei ehemals in der DDR zugelassenen Motorrädern "als Ausnahmeregelung" praktiziert wird?
Außerdem habe ich im Feld 22 den Hinweis "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Woher soll ich wissen, was in der (uralten) Betriebserlaubnis steht? Vermutlich Pneumant und/oder Heidenau?
Gruß, Carsten
lorenz1808 hat geschrieben:Das mit dem kleinem Nummernschild ist ein echtes Leid.
Aber nach Auskunft des Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Land Brandenburg steht in der KTA Betriebserlaubnis 'ne Kennzeichenmaximalgröße drinne. Und diese ist sogar kleiner als unser LKradschild - aber da es keine andere Version in der BRD gibt, darfst du lt. Ausnhame diese Größe bei uns in Brandenburg benutzen.
Hanseat hat geschrieben:Danke Lorenz!
Hast Du auch eine Reifenfreigabeseite für die TS 250/1?
Gruß, Carsten
TS-Jens hat geschrieben:Das hätte ich gerne schriftlich!
Wilwolt hat geschrieben:Baut den Ständer doch vor dem TÜV ab und danach wieder dran (dauert wirklich nur 2 min, man braucht bloß die Achse abschrauben und wieder dran). So mache ich das immer. Jeder TÜVer sieht das anders.
mzgespannter hat geschrieben:Frage dazu: Gibt es für die Emme ´nen selbsteinklappenden Seitenständer?
Wäre mir neu.
Wenn nich, wie habt ihr das geregelt (außer vorm TÜV-Termin abbauen)?
Gruß
Imre
kutt hat geschrieben:seitenständer ist nach meiner erfahrung ermessensspielraum - trotz bestandsschutz
selbst der dekramann, der meinen 350->650cc und 27->50PS guzziumbau getüvt hat sagt bei einem nicht einklappenden seitenständer "nein"
ich kanns verstehen - ich habe schon ab (also mehr als 1x) und zu mal einen S50 oder eine emme mit ausgeklappen seitenständer an mir vorbeirollern sehen
wenn ich mir dann vorstelle, daß so ein teil mir in einer kurve entgegengeschlittert (eiei) kommt, kann ich diese einstellung durchaus verstehen
lorenz1808 hat geschrieben:Wer sein Fahrzeug kennt, denkt auch daran.
TeEs hat geschrieben:Wer von sich behauptet, dass ihm ein solcher Fehler unter keinen Umständen unterlaufen kann ist einfach .. ich formuliere es mal vorsichtig...wirklichkeitsfremd.
Trabant hat geschrieben:Ich sage mir immer sicher ist sicher und schraube nur den Fuß vor dem Tüv ab. der Lagerbock bleibt dran. Das ist schneller gemacht als festzustellen ob für den TÜV alle Lampen in Ordnung sind.
Und mal ehrlich, ich habe keine Lust mit diesen Leuten irgendwie zu diskutieren oder meine Zeit daran zu verschwenden. Die halbe Stunde Zeit hat man ja wohl, alle Dinge kurz zu entfernen die nicht dran sein müssen..
mz_gespann hat geschrieben:Sonnabend morgen gegen 1/2 Zehn kriegst du meinen Kommentar dazu - versprochen!
Gerhard
Hermann hat geschrieben:Der Bruder hat geschrieben:Also meine 1000Kawa hat tüv und bekommt tüv ,und da ist ein seitenständer drann der nicht selbst einklappt.
Das ist Bauartbedingt so ,und das wars.
Die Kawas aus der Zeit müßten alle nen Schalter am Seitenständer haben.
samasaphan hat geschrieben:Hier die offizielle Verlautbarung des Bundesministeriums zum Seitenständerv an MZ.
Hatte ich doch schon mal eingestellt?
samasaphan hat geschrieben:Hier die offizielle Verlautbarung des Bundesministeriums zum Seitenständerv an MZ.
Hatte ich doch schon mal eingestellt?
samasaphan hat geschrieben:Hier die offizielle Verlautbarung des Bundesministeriums zum Seitenständerv an MZ.
Hatte ich doch schon mal eingestellt?
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