Hallo,
ich habe folgendes Problem. Meine ETZ 251 ist Baujahr 1991 und hat eine Erstzulassung von 1996.
Vermutlich wurde sie vom Händler 1996 ans aktuelle Modelljahr angepasst und dann erstmalig verkauft.
D.h. (laut Kfz-Brief) hat er sie,mit den Gußrädern, Lampenverkleidung, Kunststofftank,Handschützern, Kanuni-Sitzbank und Plastekotflügeln ausgerüstet.
Ich möchte meine ETZ weiter meinem Geschmack anpassen, aber immer die Möglichkeit haben sie wieder in den Originalzustand zurückzuversetzen.
Was bedeutet aber für mich Original?
Ist das Baujahr oder Erstzulassung ausschlaggebend?
Gruß Enrico