ich habe eine Frage zum Thema Blinker an Motorrädern, aber ich habe nicht vor welche an die RT zu bauen

Also folgender Sachverhalt. Mir ist eine RT 125/3 vor einiger Zeit zugelaufen, bei der das Typenschild fehlt. Die Rahmennummer ist vorhanden. Ich kenne also das Bj nicht. Leider ist der Rahmen völlig verbogen. Ich habe durch Glück einen originalverpackten Ersatzrahmen erhalten können. Die Rahmennummer trägt das E und es ist auch ein Typenschild montiert. Dort steht als Bj allerdings 1968. Abgesehen davon, daß zu diesem Zeitraum die RT nicht mehr gebaut wurde, kann es da Probleme mit den Zulassungsvorschriften bei der Wiederinbetriebnahme geben? Ab EZ 1962 sind doch Blinker vorgeschrieben. Der Tüv-Prüfer wird bei der Abnahme doch bestimmt Bj 1968 angeben, und das würde Blinker bedeuten. Oder sehe ich das völlig falsch.
Es geht mir darum, ob ich den Rahmen so nehmen kann, oder mir ein neues Typenschild besorge und das Bj entprechend anpasse, um EZ vor der Blinkerpflicht zu haben.