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 Betreff des Beitrags: Kleines Kennzeichen TS 250 von 1975
BeitragVerfasst: 22. September 2009 07:53 
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Hallo Alle,

wie kann ich bei meiner TS 250 von 1975 ein kleines/kleineres Kennzeichen bekommen, möchte Sie jetzt nach TÜV-Vollabnahme zulassen.

P.S.: Is ein Bing-Vergaser empfehlenswert ?

Danke und LG

Markus

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Fuhrpark: BSA A65 Lightning(1965), MG V1000SP1 (1978), Laverda 1000 Jota (1981), Yamaha XS850 (1982), Triumph T160 (1976), Honda CBR1000F (1988), Honda CB500 (58 PS, 1996), Suzuki SV1000N (2006)
Projekte: BSA Bantam D7 175ccm (1967, DKW-Nachbau), BSA M21 600ccm (1939), ETZ250 und TS250/1-TS300, BSA A65 Hornet, Benelli 650 S Tornado (1973)
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BeitragVerfasst: 22. September 2009 08:11 
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das liegt nur an deiner zulassungsstelle :roll:

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 08:21 
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Oh, ein "kleines Kennzeichen" Fred.
Die SuFu ist Dein Freund.

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Hin und wieder muss man dem Schicksal ein Angebot machen...
Mirinda 4 sale


Fuhrpark: "Candy": MZ ETZ 125/150 Baujahr 1990 - verkauft
"Camilla": MZ TS 250/1 Baujahr 1980 mit SE Baujahr 1967 - verkauft
ohne Namen: MZ TS 150 Baujahr kA steht im den Papieren und die liegen in der Garage - verkauft
"Christel von der Post": MZ ES 150/1 Baujahr 1975 - verkauft
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BeitragVerfasst: 22. September 2009 10:20 
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Das kleine Kennzeichen gibt es ohne Ausnahmegenehmigung leider nur für Motorräder, die vor dem 1. Juli 1958 erstmals zugelassen worden sind.
Danach gibt es keine Ausnahmegenehmigung für kleine Kennzeichen mehr. Argumentation der Zulassungsstellen: Sollte kein "normales" Kennzeichen passen, entspricht das Motorrad nicht der erteilten ABE.
Abhilfe (habe ich an meiner ES auch so): Kennzeichen in der Größe 22 x 22 cm. Sieht nicht so schlimm aus und läßt genügend Platz neben dem Auspuff.
Gruß, DanMZ


Fuhrpark: MZ ES-150 Baujahr 1971, MZ-TS 150 Baujahr 1975

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 10:45 
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Servus nach Rodgau,

Also in Darmstadt (Stadt) habe ich für meine 125er TS150 (aufgrund Eintragung Leichtkraftrad und gleich teuerer Versicherung) ein kleines Kennzeichen bekommen. Allerdings ist man hier in der Stadt der Ansicht, dass die kleine Kennzeichen mit ganz wenigen Ausnahmen (z.B. mich ;)), der Polizei sofort klarmachen sollen, dass das Ding vor Ihnen nur 80 km/h fahren darf. Und alles was mit kleinem Kennzeichen schneller fährt wird angehalten.

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 11:28 
Große TS und kleines Kennzeichen = normalerweise keine Chance. Das ist nicht neu.
Grüße Ronny

@danmz, diese Regelung ist nicht mehr aktuell, das war einmal. Willkommen im Forum


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BeitragVerfasst: 22. September 2009 13:36 
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Mr. Räuchermann

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guzzimk hat geschrieben:
Hallo Alle,

wie kann ich bei meiner TS 250 von 1975 ein kleines/kleineres Kennzeichen bekommen,


Hallo,
da du aus Hessen kommst zu 99 % leider gar nicht !
Wird wie ZwO schon geschrieben hat nur an Leichtkrafträder ausgegeben !

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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 17:22 
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guzzimk hat geschrieben:
wie kann ich bei meiner TS 250 von 1975 ein kleines/kleineres Kennzeichen bekommen, möchte Sie jetzt nach TÜV-Vollabnahme zulassen.


Zulassungsbehörde befragen.

guzzimk hat geschrieben:
P.S.: Is ein Bing-Vergaser empfehlenswert ?


Ja !

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Gruß

Norbert

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Fuhrpark: Die TS 150 "mußte" ich mal irgendwo mitnehemen.
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BeitragVerfasst: 22. September 2009 17:44 
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BeitragVerfasst: 22. September 2009 17:46 
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mueboe hat geschrieben:
Oh, ein "kleines Kennzeichen" Fred.
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:jump: :jump: :schaf: :schaf:

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Vi er dem de andre ikke må lege med ...

Herzlichen Glueckwunsch all den heutigen Geburtstagskindern, skål !!!

Gründungsmitglied des GKV - Granseer Kravattenträgerverein / Chapter Danmark

Mitglied im magsd-Fanklub - Die kleinen Wölfe

Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich hab eingeladen:
Möhlau ´o9 -´1o -´11 -´12
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Angrillen -´16 -´18 -´23 -´24 -´25
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Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23 -´24
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BeitragVerfasst: 22. September 2009 17:48 
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Mr. Maultasche

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ich hab für meine ES 175, Bj. 1967 auch keins gekriegt :cry:


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Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

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:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013
Mitglied Nr. 011 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins


Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 19:53 
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Hallo, vielen Dank an Alle die mir geantwortet haben !!

Leider wohne ich im Bezirk einer der schlechtesten Zulassungsstellen in Hessen/Deutschland (OF-Land), hier wurde das Super-Kuchenblech erfunden. In meinem alten Bezirk DA-Land konnte man noch mit den Leuten reden, hier wird man gnadenlos abgefertigt-für meine A65 (von 1965) konnte ich nach zähem Ringen und Wunschkennzeichenkosten ("Wir haben Kenzeichenmangel") ein 22x22cm-Schild erreichen, was aber schon eine große Ausnahme bedeutet !

Trotzdem Danke und Grüße insbesondere nach Darmstadt (wo ich täglich arbeiten muß)

:-))

Markus

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 20:12 
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Mr. Räuchermann

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guzzimk hat geschrieben:
Hallo, vielen Dank an Alle die mir geantwortet haben !!

Leider wohne ich im Bezirk einer der schlechtesten Zulassungsstellen in Hessen/Deutschland (OF-Land)


HEF ( in Hessisch Nordost) fängt unter 24 nicht an zu arbeiten !

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 20:31 
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mueboe hat geschrieben:
..........Die SuFu ist Dein Freund...........


die Sufu war noch nie mein Freund

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Gruß Heiko

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 20:41 
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mueboe hat geschrieben:
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- das Gutachten nicht älter als 18 Monate ist
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- du 50 Euro für ne Ausnahmegenehmigung abdrückst


Also ich habe keines bekommen, vieleicht liegt es daran, dass ich keine 50€ ausgeben wollte

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 20:43 
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BeitragVerfasst: 22. September 2009 21:04 
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mueboe hat geschrieben:
Ich habs bei meiner Camilla versucht und es scheiterte daran, dass mein Gutachten älter als 18 Monate war.


Also mein 21. Gutachten war nur 5 Tage alt und die Dame wollte trotzdem nicht :?: :wall:

Bei der Identitätsprüfung habe ich noch einmal nachgefragt. Und der Mitarbeiter von der Zulassungsstelle sagte mir maximal bei den Hufu wird ein Auge zugedrückt, aber alles was mehr ccm hat bekommt ein Großes.
Wörtlich sagte er mir, das Große passt doch und es sieht gar nicht so schlecht aus :bindagegen: der Lump

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 21:06 
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Naja, je nachdem was die für Laune haben. (Vorsicht! Vorurteil!)
So isses leider nun mal.

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Zuletzt geändert von Marco am 22. September 2009 21:09, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 21:09 
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richtig
Aber Hauptsache man bekommt ein Kennzeichen :lol:

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 21:09 
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Ich hab eins bei der Neuzulassung bekommen, weil mein DEKRA-Mann es so festgelegt hat (warum auch immer). Die Tante in der Zulassungsstelle hat sich auch gefragt warum :mrgreen: spassig mit so`nem kleinen Kennzeichen ist ja, das jeder Roller- oder Klein-Endurofahrer denkt, das er dich abledern kann wenn er sich im Rückspiegel anpirscht :mrgreen:

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BeitragVerfasst: 22. September 2009 22:35 
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Das genaue Prozedere wie es geht steht in der Sufu.

Du meinst wahrscheinlich so eines (und die bekommst du inzwischen bei uns auch nur noch sehr schwer):

Dateianhang:
TS_150_4-78.jpg


-- Hinzugefügt: 22.09.2009 22:39:49 --

guzzimk hat geschrieben:
Hallo, vielen Dank an Alle die mir geantwortet haben !!

Leider wohne ich im Bezirk einer der schlechtesten Zulassungsstellen in Hessen/Deutschland (OF-Land), hier wurde das Super-Kuchenblech erfunden. In meinem alten Bezirk DA-Land konnte man noch mit den Leuten reden, hier wird man gnadenlos abgefertigt-für meine A65 (von 1965) konnte ich nach zähem Ringen und Wunschkennzeichenkosten ("Wir haben Kenzeichenmangel") ein 22x22cm-Schild erreichen, was aber schon eine große Ausnahme bedeutet !

Trotzdem Danke und Grüße insbesondere nach Darmstadt (wo ich täglich arbeiten muß)

:-))

Markus


Nö das ist ja kein Problem.

Mit OHV und danach OO 1 als Bsp. bekommst du hier ein 20 x 20 Kennzeichen.

Da ist das Motto geblieben Hauptsache die Siegel passen irgendwie ruff.

Und 22 x 22 gibt es nicht nur 22 x 20 und bei OF und AA 11 als Bsp. ist in Engschrift locker 20 x 20 auch drinne.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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TS Martin hat geschrieben:
AA 11 als Bsp. ist in Engschrift locker 20 x 20 auch drinne.


Eigentlich wollte ich zu den kleinen Kennzeichen nix mehr beitragen, aber hier muss ich einschreiten.

Martin, ich weiss nicht, wann Du deine HuFu zugelassen hast, aber seit Anfang des Jahres (März glaub ich) gilt eine neue Zulassungsverordnung, die die verkleinerten Zweireihigen Kennzeichen nur noch Leichtkrafträdern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen zuweisst.
Alles andere ist nur über Wohlwollen (unter Umgehung der Gesetze und Normen (ohne Wertung)) möglich oder eben mit Ausnahmegenehmigungen, die sich die Ämter bezahlen lassen.
Und gerade Engschrift ist etwas, was die Damen und Herren vom Amt nur im extremsten Ausnahmefall vergeben.
Ein Beispiel wäre irgend ein Amischlitten mit kleinem Nummernschildausschnitt. Aber selbst da ist die Wahrscheinlichkeit in Erfurt höher ein Motorradschild zu bekommen (also EF-?? X) als dass man ein Autoschild (also EF-?? xx oder EF-?? xxx) in Engschrift genehmigt.

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mueboe hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben:
AA 11 als Bsp. ist in Engschrift locker 20 x 20 auch drinne.


Eigentlich wollte ich zu den kleinen Kennzeichen nix mehr beitragen, aber hier muss ich einschreiten.

Martin, ich weiss nicht, wann Du deine HuFu zugelassen hast, aber seit Anfang des Jahres (März glaub ich) gilt eine neue Zulassungsverordnung, die die verkleinerten Zweireihigen Kennzeichen nur noch Leichtkrafträdern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen zuweisst.
Alles andere ist nur über Wohlwollen (unter Umgehung der Gesetze und Normen (ohne Wertung)) möglich oder eben mit Ausnahmegenehmigungen, die sich die Ämter bezahlen lassen.
Und gerade Engschrift ist etwas, was die Damen und Herren vom Amt nur im extremsten Ausnahmefall vergeben.
Ein Beispiel wäre irgend ein Amischlitten mit kleinem Nummernschildausschnitt. Aber selbst da ist die Wahrscheinlichkeit in Erfurt höher ein Motorradschild zu bekommen (also EF-?? X) als dass man ein Autoschild (also EF-?? xx oder EF-?? xxx) in Engschrift genehmigt.


Die neue FZV ist meines Erachtens am 01.03.2007 in Kraft getreten und zugelassen wurde die HuFu um September 2008.

Engschrift lässt sich bei uns nicht vermeiden, hat fast jedes zugelassene Auto.

Da z.Bsp. OHV - AB 123 nicht in Normal geht. Und Motorradschildern ist es denen egal, sonst wäre ja das kleinste 24 oder bei größeren Kennungen 26.

Habe Engschrift auch beim Qek bekommen und so 'ne 460er Tafel besiegelt. OHV - A 12 plus Saison


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BeitragVerfasst: 23. September 2009 08:37 
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Mr. Maultasche

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Als ich vor über 25 Jahren meine beiden Kreidler auf 62ccm und damit KRAFTrad umgemeldet habe, habe ich, mit dem Hinweiß, das ein KRAFTrad auch als ein solches erkennbar sein muß, große Kennzeichen zugewießen bekommen :( Bei den Kreidlern stört mich das große Nummi schon, denn da gehört eigentlich ein kleines hin, aber selbst bei der Ummeldung vom Rems-Murr-Kreis (also WN) auf den Landkreis Heilbronn (HN) sind mir die kleinen Bleche verwert geblieben.
Bei der Emme stören mich die großen Tafeln eher weniger, ich kann mich zum KRAFTrad bekennen und gegen Vibrationsrisse habe ich eine Nummibefestigung mit Silentblöcken sehr erfolgreich eingeführt und seither Ruhe damit.
Hier noch ein Bild vom unharmonischen Heck meiner Kreidler:

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BeitragVerfasst: 23. September 2009 08:42 
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Der Dreh- und Angelpunkt ist der Einigungsvertrag (meistens als Einheitsvertrag bezeichnet). Dort steht, dass im Beitrittsgebiet erstmal in Verkehr gekommene Fahrzeuge weiterhin nach den damaligen Vorschriften zugelassen werden. Die KTA (für MZ in Dresden) hat die Typscheine ausgestellt und bestätigt, daß sie im Einklang mit der damaligen STVO der DDR sind. Die STVO schrieb eben diese Kennzeichen der kleinen Größe vor. Somit besteht vorsichtig gesagt rechtlich sogar ein Anspruch auf die kleinen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug im Beitrittsgebiet erstmals zugelassen worden ist, und auch wieder dort zugelassen werden soll (Neue BL). Dies trifft nicht nur für Motorräder sondern auch für PKW und LKW mit Ausnahme der Sonder-Kfz (Armee VoPo) zu, da diese nicht im Einigungsvertrag erwähnt werden.
Ich zitiere:
Einigungsvertrag Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III

und dort Abs. 2 Nr. 23 und 25:

"(23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.

(25) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Einzelbetriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die betreffenden Fahrzeuge bis spätestens 31. Dezember 1991 erstmals in den Verkehr gebracht werden."
Weiterhin ist eine Eintragung der unzureichenden Ausleuchtung aufgrund 6V-Technik hilfreich. Immerhin waren die ersten Kennzeichen aufgrund des Lichtkegels auch in den Ecken abgeschrägt.

Ich würde mich diekt an die zuständige Landesbehörde wenden, mit o.g. Hinweis. Das es in Brandenburg so (siehe LBV) gehandhabt wird liegt nach meinem Kenntnisstand an eben diesem Einigungsvertrag.

Letzlich ist meine ES ´64 im April diesen Jahres in Mecklenburg Vorpommern zugelassen worden, mit dem kleinen Kennzeichen.

LG MV

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BeitragVerfasst: 23. September 2009 08:43 
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Ah, OHV, das is was anders.

Das leigt da aber eher daran, dass ihr die 3 Buchstaben habt.
Da normalerweise die beiden Bapperle ja mit nach oben gehören, müssen die wegen der 3 Buchstaben irgendwie mit verteilt werden. Ja, da machtd as Sinn, leuchtet mir ein.

Aber im Regelfall bekommst bei Orten mit nur einem oder 2 Buchstaben als Ortskennung nen Klodeckel.
So und nun gut mitm Kennzeichenfred.

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eMVau hat geschrieben:
Der Dreh- und Angelpunkt ist der Einigungsvertrag (meistens als Einheitsvertrag bezeichnet). Dort steht, dass im Beitrittsgebiet erstmal in Verkehr gekommene Fahrzeuge weiterhin nach den damaligen Vorschriften zugelassen werden. Die KTA (für MZ in Dresden) hat die Typscheine ausgestellt und bestätigt, daß sie im Einklang mit der damaligen STVO der DDR sind. Die STVO schrieb eben diese Kennzeichen der kleinen Größe vor. Somit besteht vorsichtig gesagt rechtlich sogar ein Anspruch auf die kleinen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug im Beitrittsgebiet erstmals zugelassen worden ist, und auch wieder dort zugelassen werden soll (Neue BL). Dies trifft nicht nur für Motorräder sondern auch für PKW und LKW mit Ausnahme der Sonder-Kfz (Armee VoPo) zu, da diese nicht im Einigungsvertrag erwähnt werden.
Ich zitiere:
Einigungsvertrag Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III

und dort Abs. 2 Nr. 23 und 25:

"(23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.

(25) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Einzelbetriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die betreffenden Fahrzeuge bis spätestens 31. Dezember 1991 erstmals in den Verkehr gebracht werden."
Weiterhin ist eine Eintragung der unzureichenden Ausleuchtung aufgrund 6V-Technik hilfreich. Immerhin waren die ersten Kennzeichen aufgrund des Lichtkegels auch in den Ecken abgeschrägt.

Ich würde mich diekt an die zuständige Landesbehörde wenden, mit o.g. Hinweis. Das es in Brandenburg so (siehe LBV) gehandhabt wird liegt nach meinem Kenntnisstand an eben diesem Einigungsvertrag.

Letzlich ist meine ES ´64 im April diesen Jahres in Mecklenburg Vorpommern zugelassen worden, mit dem kleinen Kennzeichen.

LG MV


Hab die Argumentation mit dem Einigungsvertrag und co schon durch.

Bei der ETZ keine Chance.

Kannste in Brandenburg auch vergessen.

Entweder steht was im KTA Typschein drinne z.B. ES, TS ... oder 'nen Prüfer bescheinigt dir das mit dem Licht oder dem Vertikalmaß.

Dann ist es kein Problem ...


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BeitragVerfasst: 23. September 2009 16:38 
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sofern du eine 6V E-Anlage hast, versuchs mal mit § 10 Abs 6 Satz 2 FZV. da steht sinngemäß drin, das das kennzeichen aus 20 m entfernung gut lesbar sein muss. das dürfte mit 6V und großem kennzeichen kaum zu schaffen sein. ;-)
ihre eigenen gesetze könne sie ja nicht ausserkraft setzen.


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Hallo Alle,

leider habe ich heute ein 24cm breites Schild bekommen, und dies war noch ein deutliches Entgegenkommen der Sachbearbeiterin, da haben sich filmreife Szenen abgespielt ("25cm ist bei uns vorgeschrieben!"), meine Zahlenkombi war auch nicht schuld (IK-81), na ja, hauptsache sie ist jetzt zugelassen.

Danke und Grüße

Markus

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Sven Witzel hat geschrieben:

HEF ( in Hessisch Nordost) fängt unter 24 nicht an zu arbeiten !


Sag ich doch ;-) scheint also hessenweit so zu sein !
Trotzdem Glückwunsch zur Zulassung !

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guzzimk hat geschrieben:
Hallo Alle,

leider habe ich heute ein 24cm breites Schild bekommen, und dies war noch ein deutliches Entgegenkommen der Sachbearbeiterin, da haben sich filmreife Szenen abgespielt ("25cm ist bei uns vorgeschrieben!"), meine Zahlenkombi war auch nicht schuld (IK-81), na ja, hauptsache sie ist jetzt zugelassen.

Danke und Grüße

Markus


In Normalschrift wäre 'ne 20 x 20 bei z.B. OF - MZ 1 kein Problem.

Was ich daran nicht verstehe, das eure Behörde dir keine 3er Kennung gibt.

In den nordrheinwestfälischen Kreisen Borken und Wesel haben die solche sogar per Internetreservation und die haben wesentlich weniger Kombis zur Verfügung als ihr mit eurem OF.

Also irgendwas ist das falsch gelaufen jetzt oder bei der Vergabe in der Vergangenheit.


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Nein, da läuft nix falsch.
Es gibt ein Bundesgesetz.
Dieses wird dann umgesetzt.
Und so kann es sein, dass Ort 1 Schilder mit XX-X ? vergibt, wobei Ort 2 Schilder mit XX-XX ? vergibt.
Die Komunen regeln das eben unterschiedlich. Und wenn Ort 1 sich entschlossen hat, für Schilder eine Mindestgröße von 25 cm vorzuschreiben, da interessiert die Dame hinterm Schalter einen Dreck, was man in Wesel online reservieren kann.

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Das das jeder Kreis händeln kannn wie er will ist mir auch klar.

Und das Bln. Kennzeichenmangel hat ist auch verständlich.

Aber wenn Kreise wie WES, BOR, ERZ oder auch OHV mit genaus so vielen oder mehr Einwohnern keine Mangel hat und mir kein Kreis und die Stadt OF das vermitteln will ist das unverständlich.


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Nun, wenn sich die Stadt OF dazu entschlossen hat nur Kennzeichen herauszugeben die OF-X ?? oder OF-XX ?? oder OF-XX ??? lauten, dann sind das deutlich weniger als ERZ-X ?, ERZ-X ??, ERZ-X ???, ERZ-XX ?, ERZ-XX ??, ERZ-XX ???.
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BeitragVerfasst: 25. September 2009 06:44 
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Hallo Alle,

also laut Zulassungsstelle können in OF Motorräder nur xx-xx oder x-xxx bekommen, alles andere sei für die Stadt OF reserviert, nicht für den Landkreis OF. Außerdem müßten sie auch noch kurze Nummernkombis für die 125er mit kleinen Schildern vorhalten, die 25cm-Regel ist jedoch willkürlich für OF eingesetzt, z.B. in HP bekommt man traumhafte Schilder (z.B. HP-x-x) die in Normalschrift auch superklein sein dürfen, hängt nur an der Zulassungsstelle. Falls ich mal durch den südlichen Odenwald fahre beneide ich immer die Motorradfahrer mit HP-Kennzeichen, die ich sehe-schön klein und totzdem lesbar.
Die Motorradkennzeichen bei uns sind grundsätzlich nicht online reservierbar.

(Vor 20 Jahren gabs in OF auch Engschrift und 20er Schilder, da wars kein Problem)

LG aus der Behördenwüste

Markus

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BeitragVerfasst: 25. September 2009 07:15 
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Also hier ists gemischt. Für mein 240x130 07er musste ich arg Stress machen bei der Aussenstelle hier im Ort (Vorgesetzten im Hauptamt anrufen inkl.)
Aber 200x200 sind Standard, überhaupt kein Problem.
Ich hab
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Alles in 200x200, und da kann ich auch mit leben bei den neuen Mopeds. Nur an der TS hat mich das große Blech gestört.

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BeitragVerfasst: 25. September 2009 16:03 
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Das man um so weniger Kennungen das Schild hat auch weniger zuvergebene hat ist klar.

Aber man sieht an den Nachredner auch das das nur Willkür ist.

Die Stadtleute bekommen kürzere, der Landkreis nicht. Ist halt besser 2 verschiedene Kennzeichen zu haben für Kreis und Stadt unterschiedlich als die Sperrungen für bestimmte.

Und wenn du sie beneidest die HP Leute und vielleicht dort Verwandte oder Kumpels zu wohnen hast melde die "Karre" doch auf die im dortigen Kreis an.

Wo das noch mit dem Standortprinzip ging haben viele Berliner ihre Fz. im brandenburgischen angemeldet und heute tun sie es noch immer.

Entweder auf Verwandte oder ändern den Hauptwohnsitz ins Umland auf die Datsche und der 2. Wohnsitz ist dann Berlin.


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BeitragVerfasst: 25. September 2009 18:15 
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frankybln hat geschrieben:
sofern du eine 6V E-Anlage hast, versuchs mal mit § 10 Abs 6 Satz 2 FZV. da steht sinngemäß drin, das das kennzeichen aus 20 m entfernung gut lesbar sein muss. das dürfte mit 6V und großem kennzeichen kaum zu schaffen sein. ;-)
ihre eigenen gesetze könne sie ja nicht ausserkraft setzen.

Genau das hat mir vorgestern der Käufer meiner kleinen ES erzählt. So... :twisted: Na, franky? :mrgreen:

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Hallo, ist zwar ein bissel OT, aber weiß von Euch vielleicht jemand, welche Abmaße die Kennzeichen zu DDR-Zeiten hatten ? Ich frage deshalb weil ich alles möglichst original haben möchte und das schließt nunmal das Kennezichen mit ein. 8)


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LG MV

Edit: Übrigens war das Nationalitätskennzeichen der DDR bis 29.März 1982 31.12.1973 das (D), erst ab dann galt das (DDR)....nur mal so am Rande.

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Zuletzt geändert von eMVau am 5. Oktober 2009 19:45, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 5. Oktober 2009 19:20 
eMVau hat geschrieben:
Edit: Übrigens war das Nationalitätskennzeichen der DDR bis 29.März 1982 das (D), erst ab dann galt das (DDR)....nur mal so am Rande.

Genauer gesagt: Ab 1. Januar 1974.


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BeitragVerfasst: 5. Oktober 2009 19:43 
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Hanseat Du hast natürlich recht, am o.g. Datum war die zweite Durchführungsbestimmung verabschiedet worden.

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