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 Betreff des Beitrags: Wie komme ich zum TÜV ???
BeitragVerfasst: 6. September 2006 23:09 
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Wohnort: Grossmühlingen
Alter: 44
Hey MZ Freunde...

Also ich hab ja am Montag nen Termin beim TÜV zwecks Vollabnahme...

Der TÜV ist aber ca. 10km von mir entfernt...

Kann/darf ich da jetzt einfach so ohne Kennzeichen und so hinfahren???
Brauch ich da vorher ne Doppelkarte?

Will ja keen ärger mit den Grün/weißen...

Gruß...Matze...


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BeitragVerfasst: 6. September 2006 23:20 
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Vergasereinsteller

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Alter: 62
Hallo Matze!
Du darfst entweder mit dem alten Kennzeichen zummTÜV fahren, sofern noch vorhanden oder musst erst (mit dem Fahrrad/Bus/?) zum Strasssenverkehrsamt (heißt wenigstens in NRW so).
Dort kannst du dir entweder ein Kurzeitkennzeichen besorgen oder du läßt dir schon mal das richtige, neue Kennzeichen geben zusammen mit einem "Vorführschein", der dir erlaubt, zum TÜV zu fahren (nur dorthin und wieder zum Amt, mehr ist nicht erlaubt).
Eine Doppelkarte brauchst du auf jeden Fall.


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BeitragVerfasst: 6. September 2006 23:26 
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Passender Gesetzestext:

§23 StVzo

Absatz (4) Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein; die an zulassungsfreien Anhängern nach § 60 Abs. 5 angebrachten Kennzeichen dürfen keine Stempelplakette führen. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, und die Angaben des Namens des Landes und des Namens der Zulassungsbehörde. Die Plakette muß so beschaffen sein und so befestigt werden, daß sie bei einem Ablösen in jedem Fall zerstört wird. Der Halter hat dafür zu Sorgen, daß die nach Satz 3 angebrachte Stempelplakette in ihrem vorschriftsmäßigen Zustand erhalten bleibt; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. Bei Zuteilung oder zur Abstempelung des Kennzeichens und zur Identifizierung des Fahrzeugs ist das Fahrzeug vorzuführen, wenn die Zulassungsbehörde nicht darauf verzichtet. Bei der Abstempelung ist zu prüfen, ob das Kennzeichen, insbesondere seine Ausgestaltung und seine Anbringung, den Rechtsvorschriften entspricht. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.



Achte aufs rot gekennzeichnete besonders !

Du darfst zum Tüv und zur Zulassungsstelle fahren, allerdings mit den alten Kennzeichen (wenn vorhanden) nur wenn das Fahrzeug nicht länger als 18 Monate stillgelegt war (heißt vorübergehend stillgelegt).Ansonsten brauchst du neue Kennzeichen vorab. Die Kennzeichen müsen keine Stempel tragen. Du darfst aber nur zu eben genannten Zwecken fahren und dies natürlich nur mit Versicherungsschutz (Doppelkarte)
So lese ich jedenfalls das Gesetz.

Rainer.


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BeitragVerfasst: 7. September 2006 10:20 
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Alter: 64
Manche TÜVs erlauben auch die Vorführung mit Transporter oder Anhänger, dann spart man sich den
ganzen Stuß mit Kurzzeitkennzeichen und so...am besten mal nachfragen!


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BeitragVerfasst: 7. September 2006 19:04 
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Ich habe meine Ts in nem VW-transporter zur Dekra-Vollabnahme gebracht. gab absolut keine Probleme, denn im Transporter nimmt die Maschine ja nich aktiv am Verkehr teil.


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