Ich muss dieses Thema noch einmal hoch holen.
Gibt es eine Möglichkeit, an eine solche Änderungsmeldung in Form einer PDF-Datei oder ähnliches heran zu kommen?
Hintergrund:
dieser Paragraph bezieht sich auf die Anbringungspflicht von Blinkern:
Wissensdatenbank hat geschrieben:
§ 54 gilt nicht an Fahrzeugen die erstmals vor dem 01.01.1962 zugelassen worden sind.
Meine 175/1 hat die Rahmennummer: 30434**
luckyluke2 hat geschrieben:
Lt. ÄM 431/62 bzw. Techn.Infoblatt 05-822/7 wurden ab folgenden FIN die alten Lenkerhälften gegen die "Blinkerausführung" ersetzt .175/1 : 3056197 , 250/1 : 1188504 und 300er : 1503201
Sie ist also deutlich unter der Grenze, laut der damals die Blinker in die Serie Einzug gehalten haben. Werksausgang 20.02.1962, EZ 11.05.1962,
Sehe ich es nun richtig, dass sie zwar ohne Blinker ausgeliefert und verkauft wurde, aber dennoch Blinker nachgerüstet werden müssen?
Viele Grüße
Olli