Wie schon geschrieben könnte der damalige Importeur eine Abschrift der ABE erstellen, was aber wohl nicht realistisch ist.
Alternativ ein §21-Gutachten.
Dazu sind zwei Dinge zu erfüllen:
Motor- und Fahrzeugdaten beibringen und das Einhalten der Bauvorschriften für Mopeds (akt. Bezeichnung "Kleinkrafträder")
Das sind z.B. helltönende Klingel, Vmax bauartgedingt 40 bzw. 45km/h.
Bis 60km/h geht nur, wenn das Fahrzeug vom Einigungsvertrag erfasst wird, ggf. drosseln.
Daten gibt es z.B. hier:
http://de.nextews.com/9e3210c2/Dinge wie Ritzelgröße, Hub und Bohrung etc. kann man auch selbst ermitteln.
Das kommt dann auch etwas darauf an, ob man es dem Sachverständigen vermitteln kann.
Am besten vorher einmal darüber reden.