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 Betreff des Beitrags: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 15. Januar 2024 14:21 
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Beiträge: 3
Hallo! Als langjähriger Simsonfahrer werde ich mir demnächst eine ETZ150 zulegen. Aktuell habe ich eine in der engeren Wahl, schick gemacht und der Motor noch original, aber mit VAPE.
Was mich etwas stuzig macht ist das Baujahr, sie ist vom 10.05.1094, im KFZ Schein steht auch noch Motorenw. Zschop. -MZ, FIN ist die 4030xxx.
Kann das passen?
Wurden diese noch 1994 gebaut bzw. neu zugelassen?

Danke euch für eure Erfahrungen.

Gruß OLAF


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 15. Januar 2024 14:32 
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Die ETZen wurden bis in die 90er gebaut, da gab es dann den Einheitsrahmen für klein und groß. Details können andere sicher noch beisteuern.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 15. Januar 2024 14:54 
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Wohnort: Regensburg
überleg dir, ob du eine vor EZ 89 willst, die brauchen keine Abgasuntersuchung, also ist die HU billiger.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 15. Januar 2024 15:03 
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Beiträge: 3
ea2873 hat geschrieben:
überleg dir, ob du eine vor EZ 89 willst, die brauchen keine Abgasuntersuchung, also ist die HU billiger.

Hallo! Ja das habe ich auch schon überlegt. Aber aller 2 Jahre die HU mit AU wird mich finanziell nicht umbringen, ist aber definitiv ein Punkt.
Frage ist hier für mich eher wie plausibel eine ETZ150 mit Bj. bzw. EZ 1994 ist!
Überall wo ich mich belese steht geschrieben was die ETZ150 bis 1991 gebaut wurde.
Ist das nun eine der letzten ETZ von der Halde, oder wurde tatsächlich diese noch gebaut bis 1994.

Gruß OLAF


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 15. Januar 2024 15:20 
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Erstzulassung 1994 heißt ja nicht, dass sie auch 1994 gebaut wurde. Da geht alles vorher. Was steht denn auf dem Typschild? Dort steht das Herstellungsjahr.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 15. Januar 2024 15:26 
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Beiträge: 3
EmmasPapa hat geschrieben:
Erstzulassung 1994 heißt ja nicht, dass sie auch 1994 gebaut wurde. Da geht alles vorher. Was steht denn auf dem Typschild? Dort steht das Herstellungsjahr.

Typenschild habe ich noch nicht gesehen, nur den Fzg.schein als Kopie, will die Woche mal zum Verkäufer hin fahren, dann sehe ich auch Details.
Habe mir auch Gedanken gemacht, das ja auf dem Typenschild das BJ steht, im Schein das Zulassungsdatum, das könnte schon abweichen.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 15. Januar 2024 15:31 
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Wohnort: Regensburg
EmmasPapa hat geschrieben:
Erstzulassung 1994 heißt ja nicht, dass sie auch 1994 gebaut wurde. Da geht alles vorher. Was steht denn auf dem Typschild? Dort steht das Herstellungsjahr.


ich hatte eine ES125 mit EZ 2000. Ist also alles möglich und sagt nicht viel aus, manche Maschinen sind als Ladenhüter auch lange rumgestanden bis sie zum ersten Mal auf die Straße durften.
Das "echte" Baujahr findest du z.B. auf der Lichtmaschine oder auf der Rückseite des Reflektors des Scheinwerfers, sofern natürlich alles noch originale Teile sind.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 15. Januar 2024 20:25 
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So ein Quatsch, das ist auf jeden Fall nicht Legal.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 15. Januar 2024 21:47 
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Ich bin mir nicht sicher ob es das damals auch schon gegeben hat, aber Mitte der 90iger wurde das schon schwierig mit "lange auf Halde stehen" und dann das erste mal zulassen.
Nämlich, wenn eine bestimmte Zeit überschritten war, ab Herstellung des Fahrzeug, bzw. Erteilung der Betriebserlaubniss, und es später, beim Versuch der Zulassung andere gesetzliche Bestimmungen gab, z.b. bezüglich Abgasemission, war das Fahrzeug nicht mehr Zulassungsfähig.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 15. Januar 2024 22:48 
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Ich habe eine TS250/1 mit EZ 1.7.1989.... EZ gilt in diesem Fall für einen E-Rahmen und halt das darum gebaute Motorrad...


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 15. Januar 2024 22:56 
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Ab ´91 gab es lt. Typenkompass keine 150ger mehr.
Aber alles ist möglich.
Und alles darf man nicht erzählen.
Ein Foto von dem Krad kann helfen.

Gruß Klaus

-- Hinzugefügt: 15. Januar 2024 23:17 --

OlafH hat geschrieben:
ea2873 hat geschrieben:
überleg dir, ob du eine vor EZ 89 willst, die brauchen keine Abgasuntersuchung, also ist die HU billiger.

Hallo! Ja das habe ich auch schon überlegt. Aber aller 2 Jahre die HU mit AU wird mich finanziell nicht umbringen, ist aber definitiv ein Punkt.


Gruß OLAF


Einen Bauern bring das an seine Existenzgrenze


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 16. Januar 2024 00:43 
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Ein ähnliches Thema hatten wir schon mal. Ich habe auch einen Rahmen einer 150er TS mit Baujahr 1990 in meinem Besitz. Wie sich herausstellte, wurden tatsächlich welche aus Ersatzteilen auf besonderen Wunsch von vor allem LPGen montiert. Allerdings war das alles noch DDR.
Das Fahrzeug, um das es hier geht, wird sicherlich 91 gebaut und 94 zugelassen worden sein. Ich kann mich selber noch an eine 125er ETZ erinnern, die hatte noch die runde Lampe mit Plastelampenmaske, aber schon den großen Tank der Sportstar, grau, wenn ich mich recht erinnere und original MZ, der Rest war schwarz, die Seitendeckel waren noch ETZ, Speichenräder. Die stand auch noch 1996 im Laden (da gab es eigentlich schon keine MZ's mehr, sondern MuZ) und ich hatte mit einem Kauf geliebäugelt, weil der Preis mehrfach gesenkt worden war. Aber damals war's für mich immer noch zu viel. Dann hatte ich meine TS für 60 Mark oder so...


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 02:56 
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Diesel3 hat geschrieben:
Ich habe eine TS250/1 mit EZ 1.7.1989.... EZ gilt in diesem Fall für einen E-Rahmen und halt das darum gebaute Motorrad...


Oder es wurde schonmal eine 21er Abnahme gemacht und Ez 1.7. geschätzt


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 16:20 
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Wohnort: Regensburg
MZElch hat geschrieben:
Diesel3 hat geschrieben:
Ich habe eine TS250/1 mit EZ 1.7.1989.... EZ gilt in diesem Fall für einen E-Rahmen und halt das darum gebaute Motorrad...


Oder es wurde schonmal eine 21er Abnahme gemacht und Ez 1.7. geschätzt


nachdem der 01.07.89 ein Samstag war, wird es wohl so sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 18:32 
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OlafH hat geschrieben:
Hallo! Als langjähriger Simsonfahrer werde ich mir demnächst eine ETZ150 zulegen. Aktuell habe ich eine in der engeren Wahl, schick gemacht und der Motor noch original, aber mit VAPE.
Was mich etwas stuzig macht ist das Baujahr, sie ist vom 10.05.1094, im KFZ Schein steht auch noch Motorenw. Zschop. -MZ, FIN ist die 4030xxx.
Kann das passen?
Wurden diese noch 1994 gebaut bzw. neu zugelassen?

Danke euch für eure Erfahrungen.

Gruß OLAF


Hallo, laut FIN ist es eine 86er oder 87er. So lange wird die nicht gestanden haben.
Hilfreich wären Bilder.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 19:18 
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ea2873 hat geschrieben:
MZElch hat geschrieben:
Diesel3 hat geschrieben:
Ich habe eine TS250/1 mit EZ 1.7.1989.... EZ gilt in diesem Fall für einen E-Rahmen und halt das darum gebaute Motorrad...


Oder es wurde schonmal eine 21er Abnahme gemacht und Ez 1.7. geschätzt


nachdem der 01.07.89 ein Samstag war, wird es wohl so sein.



Sicher warum nicht?

1.7 wird vorgeben
Habe selbst eine mit Wochenende-Ez
;-)

Danke,dass du dir extra die Mühe gemacht hast, den Tag rauszusuchen :-)


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ150 mit EZ 1994
BeitragVerfasst: 17. Januar 2024 22:53 
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Da ich das Fahrzeug selbst über den Jahreswechsel 1993/1994 um einen E-Rahmen gebaut und erstmals 1994 auf die Strasse gebracht habe, weiss ich noch ziemlich genau, dass es eine "Schätzung" aufgrund von fehlendem Bj. auf dem Typschild des E-Rahmens war.


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