25. Dezember 2008 20:33
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-> SuFu
Kurzversion:
1.) Anrufen ob die Nummer sauber ist ( spart im Schlimmstfall Geld )
2.) Tüv und Vollabnahme nach § 21 StVZO
3.) Mit dem Gutachten und Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle, Abfrage in Flensburg online durch Zul.St. , evtl. EV, dass keine Papiere vorhanden.
Im Idealfall sollte es so klappen.