Fragen zu bestimmten Modellen?!
26. August 2016 20:05
Hallo liebe Leute,
mich treibt die Frage um ob ich mit meinem Gespann, welches original nie mit Spiegeln ausgerüstet war( bin mir jedenfalls ziemlich Sicher das es so war), die Vollabnahme überstehe oder ob ich Spiegel nachrüsten muß. Hat jemand vielleicht Erfahrung damit ?
Mit freundlichen Grüßen , Lars
26. August 2016 20:12
Je nach Alter. Siegel waren erst ab BJ ... Pflicht. Dann nur einer, später 2.
Gruß
Dieter
26. August 2016 20:20
Mein Gespann ist von 1958.
26. August 2016 20:23
1958 waren aber schon Spiegel an Motorrädern erfunden.
26. August 2016 20:27
Es handelt sich um eine Pannonia. Diese hat die Griffstücke am Lenker nicht geklemmt wie bei der Mz, sondern die Dinger sind fester Bestandteil des Lenkers. Ein Spiegel ließe sich nur sehr schlecht nachrüsten. Zumindest wäre das optisch nicht so dolle.
26. August 2016 20:28
Matthieu hat geschrieben:1958 waren aber schon Spiegel an Motorrädern erfunden.
Nach der Quelle, zumindest in der BRD, aber noch keine Pflicht:
http://www.rockandroad.de/motorrad/test ... v_137.htmlGruß
Andreas
26. August 2016 20:33
Sehr interessant.

... aber muss ich nun?
26. August 2016 20:48
Spass77 hat geschrieben:Sehr interessant.

... aber muss ich nun?
Links ist Pflicht. Ob Bundesrepublik oder DDR-StVZO. Da spielt auch das Baujahr keine Rolle.
26. August 2016 21:16
Das dachte ich mir schon. Gibts weitere Meinungen?
26. August 2016 21:20
Ob Pflicht oder nicht, ich käme nicht im Traum auf die Idee, irgend ein Fahrzeug ohne Rückspiegel zu fahren. Das halte ich schlichtweg für lebensgefährlich.
Zuletzt geändert von
Der Gärtner am 26. August 2016 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
26. August 2016 21:24
Ihr habt sicher recht. Ich werd mir einen dran schustern.
26. August 2016 21:26
Weise Entscheidung
26. August 2016 21:39
und rechts
Ob Pflicht oder nicht. Wenn du erstmal einen Radfahrer beim rechtsabbiegen vom
Sattel geholt hast und das ein Schulkind ist, verzichtest du dann immer noch auf die
Orginalität...Pflicht....Optik
26. August 2016 23:09
Egon Damm hat geschrieben:und rechts
Ob Pflicht oder nicht. Wenn du erstmal einen Radfahrer beim rechtsabbiegen vom
Sattel geholt hast und das ein Schulkind ist, verzichtest du dann immer noch auf die
Orginalität...Pflicht....Optik

Ich habe bis auf die ETZ und Honda nur einen linken Spiegel und das ist ausreichend. Im übrigen, sagt Dir der Schulterblick etwas? Einen linken Spiegel hat jedes Motorrad, egal ob Pflicht oder nicht und der rechte ist nur, wenn Original verbaut dran. Beim Zweirad hab ich den rechten noch Nie vermisst.
Lg. Mario
26. August 2016 23:11
Also an der AWO T hab ich auch keinen Spiegel (und kein Bremslicht) - hat aufgrund des Bj. auch noch nie einer danach gefragt (bei der HU ), war ja bei Auslieferung keiner dran. (hängt aber sicherlich vom Prüfer ab)
Also ohne Spiegel gefährde ich andere und es ist lebensgefährlich...
Warum ich nun z. Bsp. ausgerechnet ohne Spiegel einen Radfahrer umnieten soll ist mir noch schleierhafter.... Das Ding nennt sich Rückspiegel - also sehe ich das was hinter mir fährt und das habe ich bereits hinter mir gelassen... Und mein Mopped hat keinen Rückwärtsgang...

Also benötige ich das Ding wenn dann für meine Sicherheit beim Spurwechsel oder Abbiegen - und da so habe ich es zumindest gelernt ist sowieso der Schulterblick fällig - Stichwort toter Winkel....
Und sollte sich einer von diesen Großstädtischen Pedalterroristen auf meiner Fahrspur nach dem Schulterblick rechts auf selbiger vorbeidrängeln müssen liegt die Verantwortung bei ihm - handelt er doch klar Verkehrsrechtswidrig. Krach Bumm Fahrrad krumm...
27. August 2016 07:29
Der TE hat nur gefragt, ob und ab wann es Pflicht ist, einen Spiegel am Motorrad zu haben. Er wollte nicht wissen, ober er, ohne Spiegel, ein verantwortungsloser Hobby-Kinder-Totfahrer ist, oder wer sich 150% vorschriftsmäßig und sicher in den Verkehr traut. Also bitte lasst Eure persönlichen Meinungen, über Rückspiegel oder nicht, daheim und postet hier nur, was der Beantwortung der Frage des TE dienlich ist!
27. August 2016 07:36
Ob man was sieht im vibrierenden Spiegel ist die andere Sache. Ich dreh zur Sicherheit immer nochmal den Kopf vorm Spurwechsel.
Ich wollte aber auf keinen Fall dass ihr euch wegen meiner blöden Frage zankt.

Es ist nur so das ich keinen Spiegel am Lenkerende anbringen kann weil ich sonst die so raren Griffgummis (plaste) zerstören müsste. Der Lenker selbst ist vom Querschnitt dünner als Mz und wirklich Platz für eine Schelle ist dort auch nicht. So ist mir bis jetzt noch keine adäquate Lösung eingefallen. Deshalb die Frage.
27. August 2016 07:47
trabimotorrad hat geschrieben:...postet hier nur, was der Beantwortung der Frage des TE dienlich ist!
Grad noch mal nachgeschaut. Mit der Neufassung der StVZOs in 1956 wurde sowohl in der BR, als auch in der DDR
ein Spiegel Pflicht.
In Kraft getreten in der BRD am 01.11.1956 und in der DDR am 01.04.1957. Es gibt keine Ausnahmen oder Übergangsbestimmungen, so dass hier grundsätzlich eine Nachrüstpflicht auch für bereits vorher zugelassene Moppeds besteht.
P.S. das im verlinkten Beitrag angegebene Datum 01.01.1961 bezieht sich auf Fahrräder mit Hilfsmotor.
27. August 2016 08:11
Ich mach mir einfach Spiegel an den Helm.
27. August 2016 12:02
Wenn der Spiegel nicht an den Lenker geht, vielleicht passt er ja woanders hin?
Bei den Vespa-Jungs sieht man das öfter und auch bei diversen Cafe-Racer-Umbauten. Mal am Beinschild, mal am Scheinwerfer.
So bekommt man immerhin eine gesetzeskonforme Lösung, ohne das Mopped gar zu sehr zu verändern...
27. August 2016 17:07
...werdet erstmal so alt wie ich - also so 60+ - dann wird es so langsam problematisch mit 'nem verwertbarem Schulterblick...
27. August 2016 19:04
trabimotorrad hat geschrieben:Der TE hat nur gefragt, ob und ab wann es Pflicht ist, einen Spiegel am Motorrad zu haben. Er wollte nicht wissen, ober er, ohne Spiegel, ein verantwortungsloser Hobby-Kinder-Totfahrer ist, oder wer sich 150% vorschriftsmäßig und sicher in den Verkehr traut. Also bitte lasst Eure persönlichen Meinungen, über Rückspiegel oder nicht, daheim und postet hier nur, was der Beantwortung der Frage des TE dienlich ist!
Entschuldigung, ich tu`s nie wieder.
27. August 2016 19:49
Das ist doch noch nix. Wer einen Vorkriegsoldi hat, ohne Beleuchtung bzw. max. mit Gaslampen wird ebenfalls verpflichtet Beleuchtung und Blinker nachzurüsten....das tut dann schon richtig weh.
27. August 2016 20:02
der garst hat geschrieben:Wer einen Vorkriegsoldi hat, ohne Beleuchtung bzw. max. mit Gaslampen wird ebenfalls verpflichtet Beleuchtung und Blinker nachzurüsten....das tut dann schon richtig weh.
Ich weiß nur von der Beleuchtung und 1 Spiegel,
Blinker sind nicht erforderlich - was eine Straßenzulassung betrifft
Wie sich das mit dem H-Kennzeichen verhält
Eine Straßenzulassung braucht man wohl auf jedenfall.
PS.: Ich habe noch keine EMW mit Blinker gesehen
27. August 2016 20:08
Und eine ES250 auch nicht.
28. August 2016 21:15
Bei der BK such ich auch immer vergeblich den Blinkerschalter...
28. August 2016 22:37
der garst hat geschrieben:Das ist doch noch nix. Wer einen Vorkriegsoldi hat, ohne Beleuchtung bzw. max. mit Gaslampen wird ebenfalls verpflichtet Beleuchtung und Blinker nachzurüsten....das tut dann schon richtig weh.
Falsch, Beleuchtung oder gar Blinker müssen nicht zwingend nachgerüstet werden. Karbidbeleuchtung dem Baujahr entsprechend - erlaubt und zulässig, ganz ohne Beleuchtung auch - dann allerdings mit dem Zusatz in den Papieren das der Betrieb vor Einbruch der Dunkelheit einzustellen ist. So zumindest steht es in der 07 er Zulassung eines befreundeten Schraubers welcher eine
Alcyonund eine
Orionette bewegt. Zu den Blinkern wurde ja schon hinreichend geschrieben.
29. August 2016 05:05
Dazu war ein Artikel in der aktuellen Oldtimer Markt.
29. August 2016 08:32
Ich werde den Feuerstuhl vorher mal dem Dekra-Onkel zeigen. Der wird mir schon sagen was gemacht werden muss und was nicht. Bisher stand er meinen Motorrädern immer wohlwollend gegenüber. Zufällig ist er der Vater einer ehemailgen Klassenkameradin.

So starke Patina habe ich ihm allerdings noch nie vor die Nase geschoben. Deshalb habe ich zumindest die Reifen, alle Bowdenzüge, Kupplung und Bremsen erneuert.
Den Rest möchte ich ungerne modernisieren.
Hier noch ohne Kotflügel. Mir fehlt noch die Beleuchtung für den Duna.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
29. August 2016 09:24
Vielleicht noch mal zur Ergänzung, bevor es durcheinander geht. Lassen sich eigentlich erforderliche Nachrüstungen aus tatsächlichen Gründen nicht durchführen, gibt es selbstverständlich die Möglichkeit mit Hilfe eines Gutachtens dies feststellen zu lassen. Die Zulassungsstelle wird dann i.d.R. die Betriebserlaubnis erteilen, ggf. eben unter Auflagen (z.B. kein Licht = keine Fahrt bei Dunkelheit). Beim Spiegel aber schwer vorstellbar, aber wer weiß

Was anderes sind z.B. Blinker und Bremslicht. Hier gibt es keine Nachrüstvorschriften bei entsprechender EZ. Bei DDR - Fahrzeugen kommt dann, wenn alles andere nicht weiterhilft, zuletzt noch die Regelung im Einigungsvertrag in Betracht.
30. August 2016 17:48
Offtopic:Feuereisen hat geschrieben:Und sollte sich einer von diesen Großstädtischen Pedalterroristen auf meiner Fahrspur nach dem Schulterblick rechts auf selbiger vorbeidrängeln müssen liegt die Verantwortung bei ihm - handelt er doch klar Verkehrsrechtswidrig.
Stimmt nicht: https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html
Absatz 8.
31. August 2016 14:24
Offtopic:
Ich schrieb von drängeln also mangelndem Raum... zusätzlich zeige ich noch einen Fahrtrichtungswechsel an und da ist das: "(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. " nicht gegeben vor allem da sie häufig auf die beiden letztgenannten Gebote verzichten... Hab ich schon durch - mit einem von mir geführten LKW... der Rad Fahrer war dann Rad(knäuel) Träger und ich durfte nach der Unfallaufnahme meine Fahrt unbescholten fortsetzen..
31. August 2016 20:26
Feuereisen hat geschrieben:Offtopic:
Ich schrieb von drängeln also mangelndem Raum... zusätzlich zeige ich noch einen Fahrtrichtungswechsel an und da ist das: "(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. " nicht gegeben vor allem da sie häufig auf die beiden letztgenannten Gebote verzichten...
Offtopic:
Hattest Du so nicht formuliert, auch kein Wort von der Anzeige des Fahrtrichtungswechsels, sondern allgemein... und das stimmt eben einfach nicht, ob´s einem nun paßt oder nicht.
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