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Seitenständer und der liebe TÜV!

Verfasst:
3. Dezember 2008 17:00
von mzgespannter
Moin.
Heute ist ein schöner Tag!
Ich war heute mit meiner teilrestaurierten TS250/0 beim TÜV.
Soweit allaes in Butter, bis er den Seitenständer sah.
"Ne,ne,ne,so nich!" waren seine Worte(sinngemäß). Denn der Seitenständer muß entweder von selbst wieder einklappen oder so eine Art Schalter für die Stromversorgung haben. Wegen der Unfallgefahr, falls der Ständer vergessen wird. Ist für mich mehr als Logisch.
Wußte ich aber vorher nix von, weil ich bisher nur Gespann gefahren bin.
Ich habe mich nur schon mal geärgert, daß ich deswegen den Stempel nicht bekommen würde.
Der TÜV-Onkel dann noch mal im Büro in irgendwelchen Akten gekramt und mir laut und deutlich den Wortlaut der Bestimmung für Krafträder mit Seitenständer vorgelesen.
Tja, das wars dann wohl, dachte ich, bis er dann zum Schluß den allesentscheidenden Satz vorlies" ...Ausnahme bei Krafträdern mit Bj. vor 31.12.1974".
Und da mein Möp 1973 erschaffen wurde, war ich fein raus aus dem Schneider.
...heute ist ein schöner Tag!
Frage dazu: Gibt es für die Emme ´nen selbsteinklappenden Seitenständer?
Wäre mir neu.
Wenn nich, wie habt ihr das geregelt (außer vorm TÜV-Termin abbauen)?
Gruß
Imre

Verfasst:
3. Dezember 2008 17:16
von etz-250-freund
es gab kurz nach der wende seitenständer mit 2 federn,da klappt der seitenständer dann von allein hoch,sehr begehrte teile diese ständer

Verfasst:
3. Dezember 2008 17:32
von ETZ_Horst
Aber da gibt es ne neue Regeln, die alle Motorräder nach 2000 oder so betrifft!
alle DDR Emmen müssten von diesem Schriebs freigestellt sein!
Ab 2002 galt es dann auch für neue Maschinen und bis Baujahr xxxx musste alles nachgerüstet werden! Auf jedenfall läuft meines Halbwissens nach da nicht alles so super! Wars denn TÜV oder Dekra?

Verfasst:
3. Dezember 2008 17:48
von TS Martin
Also ich habe meine TS 150 Bj. 84 im September mit Vollabnahme wieder zugelassen und da war bei der Untersuchung auch der Seitenständer dranne. Kein Problem beim TÜV in Berlin.
Die Dekra in Brandenburg wollte mir das so nicht abnehmen.
Aber der entscheidene Hinweis vom Tüver war der, dass alle DDR Motorräder so genehmigt wurden.
Also wichtig: Unter Bemerkung sollte KTA-Betriebserlaubnis stehen oder unter K steht: KTA 1114 oder bei Punkt 17 muss E für Einzelbetriebserlaubnis stehen.
Bei Exportmodellen gilt diese Regelung nicht, da ihr die Ständer im "Westen" nicht bekammt bzw. hier gilt dein genanntes Datum.
Ansonsten merke: KTA-Betriebserlaubnis kein Problem mit Ständer ohne weiteren Rückschlag oder Sicherung.

Verfasst:
3. Dezember 2008 17:56
von TS-Ossi
Ich habe zwar noch so einen Seitenständer mit 2 Federn liegen, aber nach dem ich ihn mal probeweise montiert hatte, war er schneller wieder abgebaut als ran.
So ein Müll
Sobald man die MZ leicht aufstellt, klappt diese (West-)Fehlkostruktion nach oben.
Bisher hatte ich noch nie beim TüV/DEKRA o.ä. Probleme wegen dem normalen Seitenständer. Noch nicht mal bei einer Vollabnahme.
Gar nicht drüber nachdenken und dem Prüfer eine Standpauke halten(Bestandschutz). Oder müssen nun alle alten Oldtimer mit Sicherheitsgurte, Wegfahrsperre und und und .... nachgerüstet werden? Nach diesen Worten sollte der Prüfheini nun keine Probleme mehr haben.

Verfasst:
3. Dezember 2008 18:47
von Ex-User paula
seitenständer an nachwende emmen, vorne am fußrastenträger, sind eigentlich selbsteinklappent. soweit MZ die bauteile mitliefert.
der ständer läßt sich so montieren, das ding schön brav stehen bleibt, also nicht selbst einklappt. beim tüv wird die feder-schraube entsprechend gedreht, das der ständer von alleine klappt. im nachhinein wird die automatik ausgedreht ...

Verfasst:
3. Dezember 2008 19:02
von Ex-User Hanseat
lorenz1808 hat geschrieben:(...) Also wichtig: Unter Bemerkung sollte KTA-Betriebserlaubnis stehen oder unter K steht: KTA 1114 oder bei Punkt 17 muss E für Einzelbetriebserlaubnis stehen.
Bei Exportmodellen gilt diese Regelung nicht, da ihr die Ständer im "Westen" nicht bekammt bzw. hier gilt dein genanntes Datum.
Ansonsten merke: KTA-Betriebserlaubnis kein Problem mit Ständer ohne weiteren Rückschlag oder Sicherung.
Meine TS 250/1 (Bj. 1977, ehemals in der DDR zugelassen) hat im Feld 17 dieses E, darf also wohl den Seitenständer behalten.
(Nicht dass ich ihn schön fände, aber praktisch.)
Da ich nun schon einmal die Zulassungsbescheinigung vor mir habe, ergeben sich zwei weitere Fragen:
Würde dieses E (=Einzelbetriebserlaubnis) nicht auch bedeuten, dass sie generell ein kleines Kennzeichen zugeteilt bekommen könnte, wie dies in Brandenburg bei ehemals in der DDR zugelassenen Motorrädern "als Ausnahmeregelung" praktiziert wird?
Außerdem habe ich im Feld 22 den Hinweis "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Woher soll ich wissen, was in der (uralten) Betriebserlaubnis steht? Vermutlich Pneumant und/oder Heidenau?
Gruß, Carsten


Verfasst:
3. Dezember 2008 19:23
von Maddin1
Hanseat hat geschrieben:...Außerdem habe ich im Feld 22 den Hinweis "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Woher soll ich wissen, was in der (uralten) Betriebserlaubnis steht? Vermutlich Pneumant und/oder Heidenau?
Gruß, Carsten

Genau, du darfst NUR alte Reifen vom VEB Pneumant fahren, laut deiner ABE.


Verfasst:
3. Dezember 2008 19:35
von TS Martin
Hanseat hat geschrieben:Meine TS 250/1 (Bj. 1977, ehemals in der DDR zugelassen) hat im Feld 17 dieses E, darf also wohl den Seitenständer behalten.
(Nicht dass ich ihn schön fände, aber praktisch.)
Da ich nun schon einmal die Zulassungsbescheinigung vor mir habe, ergeben sich zwei weitere Fragen:
Würde dieses E (=Einzelbetriebserlaubnis) nicht auch bedeuten, dass sie generell ein kleines Kennzeichen zugeteilt bekommen könnte, wie dies in Brandenburg bei ehemals in der DDR zugelassenen Motorrädern "als Ausnahmeregelung" praktiziert wird?
Außerdem habe ich im Feld 22 den Hinweis "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Woher soll ich wissen, was in der (uralten) Betriebserlaubnis steht? Vermutlich Pneumant und/oder Heidenau?
Gruß, Carsten

Meines Wissens darfst du den Seitenständer mit einer KTA Betriebserlaubnis dranne behalten -
richtig !!!
Das mit dem kleinem Nummernschild ist ein echtes Leid.
Aber nach Auskunft des Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Land Brandenburg steht in der KTA Betriebserlaubnis 'ne Kennzeichenmaximalgröße drinne. Und diese ist sogar kleiner als unser LKradschild - aber da es keine andere Version in der BRD gibt, darfst du lt. Ausnhame diese Größe bei uns in Brandenburg benutzen.
Die Fabrikatsbindung wurde bei mir nicht eingrtragen.
Ansonsten schwirrt im Netz 'ne Reifenfreigabeseite von MZ umher.
Die von der ETZ häng ich mal ran.
Daran siehst du, dass du nicht nur auf Heidenau oder Pneumant angewiesen bist ...

Verfasst:
3. Dezember 2008 19:43
von Ex-User Hanseat
Danke Lorenz!
Hast Du auch eine Reifenfreigabeseite für die TS 250/1?
Gruß, Carsten

Verfasst:
3. Dezember 2008 19:44
von TS-Jens
lorenz1808 hat geschrieben:Das mit dem kleinem Nummernschild ist ein echtes Leid.
Aber nach Auskunft des Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Land Brandenburg steht in der KTA Betriebserlaubnis 'ne Kennzeichenmaximalgröße drinne. Und diese ist sogar kleiner als unser LKradschild - aber da es keine andere Version in der BRD gibt, darfst du lt. Ausnhame diese Größe bei uns in Brandenburg benutzen.
Das hätte ich gerne schriftlich!


Verfasst:
3. Dezember 2008 19:58
von trabimotorrad
Ich habe/HATTE hier im Westen auch immer wieder Probleme mit dem (original-Ost-MZ) Seitenständer und bin anfänglich dazu übergegangen ihn eben vorm TÜV wegzubauen. Ich habe mir auch schon BEIM TÜV mal eben einen Ringschlüssel geben lassen und habe ihn vor den Augen des Prüfers abgebaut.
Dann habe ich mich ein paar mal über verbogene und darum sehr schwer zu demontierende Steckachsen gewundert und mir mal die Kräfte die da wirken, durch den Kopf gehen lassen. Wenn man sich an den Ständer gewöhnt hat, stellt man das Mopped auch SCHWER BELADEN drauf ab. Und dabei habe ich mir wohl die ein oder andere Achse, wenn nicht sogar die Schwinge verbogen. Seither lasse ich den Seitenständer meist weg, nur die TS-Hufu hat ihn behalten dürfen.
Das die "Einklappregelung" Schwachsinn ist, ist nur bedingt wahr, UNS passiert nichts, weil wir es gewohnt sind, den Ständer einzuklappen. Wenn man aber die MZ "mal eben" verleiht und dem Ausleiher passiert was WEGEN dem Ständer, was ist dann???
Unabhängig von den rechtlichen Konsequenzen, ich möchte nicht an einer Verletzung oder Schlimmeren eines Kumpels mitschuld sein.
Betrachtet das ganze Szenarium mal so.

Verfasst:
3. Dezember 2008 20:01
von TS Martin
Hanseat hat geschrieben:Danke Lorenz!
Hast Du auch eine Reifenfreigabeseite für die TS 250/1?
Gruß, Carsten
Die bekommst du, wenn du die nicht im Netz zum Bespiel
bei findest, auf jedem Fall in Zschopau.
Verlange da Herrn Schierz sehr kompetenter Ansprechpartner für so was und wenns um Datenblätter geht.
Adresse und Telefonnumer von MZ findest du im Internert auf deren
Homepage.

Verfasst:
3. Dezember 2008 20:12
von TS Martin
TS-Jens hat geschrieben:Das hätte ich gerne schriftlich!

Vielleicht so:
Ich habe gehört, dass ich für mein altes DDR-Motorrad ein kleineres amtliches Kennzeichen haben kann. Wie muss ich das beantragen?
In der DDR waren andere (kleinere) Abmessungen für amtliche Kennzeichen vorgeschrieben. Deshalb kann Ihnen das Anbringen eines verkleinerten amtlichen Kennzeichens nach Anlage 4, Ziffer 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV- an einem Kraftrad genehmigt werden, wenn es erstmalig in der DDR für den Verkehr zugelassen worden ist. Die erstmalige Zulassung in der DDR muss mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden. Geeignet dafür sind der alte DDR-Fahrzeugbrief oder ein Gutachten eines Sachverständigen mit einem entsprechenden Vermerk.
Anmerkung: Vorläufig kann für Brandenburg nur das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Ausnahmen von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genehmigen.
Anträge sind an das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 8, Abteilung Verkehr, zu richten.
Ansonsten
hier klicken.

Verfasst:
3. Dezember 2008 20:22
von Wilwolt
Baut den Ständer doch vor dem TÜV ab und danach wieder dran (dauert wirklich nur 2 min, man braucht bloß die Achse abschrauben und wieder dran). So mache ich das immer. Jeder TÜVer sieht das anders.

Verfasst:
3. Dezember 2008 20:35
von TS Martin
Wilwolt hat geschrieben:Baut den Ständer doch vor dem TÜV ab und danach wieder dran (dauert wirklich nur 2 min, man braucht bloß die Achse abschrauben und wieder dran). So mache ich das immer. Jeder TÜVer sieht das anders.
... das will er er ja nicht
siehe:
mzgespannter hat geschrieben:Frage dazu: Gibt es für die Emme ´nen selbsteinklappenden Seitenständer?
Wäre mir neu.
Wenn nich, wie habt ihr das geregelt (außer vorm TÜV-Termin abbauen)?
Gruß
Imre

Verfasst:
3. Dezember 2008 21:13
von TeEs
Die ganze Geschichte mit Bestandsschutz ist weitestgehend Makulatur, weil jeder Prüfer, egal ob TÜV, Dekra oder sonstwer, einen Ermessensspielraum hat. Da die von einem nicht eingeklappten Seitenständer ausgehende Gefahr nicht "herbeigeredet", sondern sehr real ist, lassen viele Prüfer da nicht mit sich reden.
Auch ist die Wirkung eines vergessenen Ständers nicht von seinem Baujahr abhängig.
Und es soll keiner behaupten, ihm könne das nicht passieren. Das ist einfach Quatsch.
Übrigens für die elektrische Absicherung gibts in der KB einen Artikel.
http://mz-forum.com/kb.php?mode=article&k=34

Verfasst:
3. Dezember 2008 21:34
von kutt
seitenständer ist nach meiner erfahrung ermessensspielraum - trotz bestandsschutz
selbst der dekramann, der meinen 350->650cc und 27->50PS guzziumbau getüvt hat sagt bei einem nicht einklappenden seitenständer "nein"
ich kanns verstehen - ich habe schon ab (also mehr als 1x) und zu mal einen S50 oder eine emme mit ausgeklappen seitenständer an mir vorbeirollern sehen
wenn ich mir dann vorstelle, daß so ein teil mir in einer kurve entgegengeschlittert (eiei) kommt, kann ich diese einstellung durchaus verstehen

Verfasst:
3. Dezember 2008 21:49
von TS Martin
kutt hat geschrieben:seitenständer ist nach meiner erfahrung ermessensspielraum - trotz bestandsschutz
selbst der dekramann, der meinen 350->650cc und 27->50PS guzziumbau getüvt hat sagt bei einem nicht einklappenden seitenständer "nein"
ich kanns verstehen - ich habe schon ab (also mehr als 1x) und zu mal einen S50 oder eine emme mit ausgeklappen seitenständer an mir vorbeirollern sehen
wenn ich mir dann vorstelle, daß so ein teil mir in einer kurve entgegengeschlittert (eiei) kommt, kann ich diese einstellung durchaus verstehen
Also eine S50 oder Emme mit ausgeklappten Seitenständer hab ich noch nie an mir vorbeirollern sehen. Wer sein Fahrzeug kennt, denkt auch daran.
Bei den Seitenständern handelt es sich nicht nur um Bestandschutz, sondern auch um genehmigte Anbauteile nach KTA-Betriebserlaubnisrecht.
Und die KTA-Betriebserlaubnis hat ja ihr Gültigkeit nie verloren (=> Einigungsvertrag).
Damit kein Bestandschutz => sondern bestehendes genormtes Recht.

Verfasst:
3. Dezember 2008 21:52
von ifamobile
..verwende doch einfach nur eine (wesentlich) längere Schraube zur Befestigung des Seitenständerrohres in seiner Halterung (plus eine Kontermutter freilich).
Um das nach oben herausstehende Ende wickelt sich beim Ausklappen die Feder, Du mußt dann den Ständer beim Abstellen mit dem Fuß festhalten.
Im Umkehrschluß klappt er wieder hoch, wenn Du das Motorrad aufrichtest. Das ist die billigste Lösung, auch wenn bislang jeder Dekra Ingenieur meine unverbauten Seitenständer akzeptiert hat - Bestandsschutz.
Frank

Verfasst:
3. Dezember 2008 21:56
von kutt
lorenz:
tja
das weis ich
ich kenne nur keinen, der es mal drauf ankommen lassen hat
d.h. zum anwalt gegangen ist
solange das nicht passiert ist, gehört dieses thema m.M. nach zum ermessensspielraum
klar ist auch, daß andrere teile, die keine betriebserlaubnis haben normalerweise problemlos durch den tüv kommem

Verfasst:
3. Dezember 2008 22:13
von TeEs
lorenz1808 hat geschrieben:Wer sein Fahrzeug kennt, denkt auch daran.
Das sind alle Menschen und Menschen machen Fehler, reagieren zu verschiedenen Zeiten unter verschiedenen Einflüssen in verschiedenen psychischen Verfassungen völlig unterschiedlich.
Wer von sich behauptet, dass ihm ein solcher Fehler unter keinen Umständen unterlaufen kann ist einfach .. ich formuliere es mal vorsichtig...wirklichkeitsfremd.

Verfasst:
3. Dezember 2008 22:42
von TS Martin
TeEs hat geschrieben:Wer von sich behauptet, dass ihm ein solcher Fehler unter keinen Umständen unterlaufen kann ist einfach .. ich formuliere es mal vorsichtig...wirklichkeitsfremd.
Ich habe ja nicht gemeint ... niemand passieren Fehler ...

Verfasst:
3. Dezember 2008 23:12
von Ex-User MUC ETZe
Hi @,hatte auch Probleme mit dem S.ständer beim TÜV hier in Bayern,der wollte auch dass er
abkommt,mit dem Versprechen nur Ich fahre die MZ bekamm ich den TÜV.
Natürlich mit geringen Mängeln " Seitenständer nicht Selbsteinklappend" Plakette erteilt.
Habe dann in der Buchte nen Ständer mit 2 Federn erstanden für kleines Geld.
War sehr benutzt,Sandgestrahlt und neu Lackiert,neue Distanzhülse rein,neue Schraube rein fertig.
Alles zusammen für ca.20€.
Der war erst nur für den TÜV gedacht,inzwischen Dauerhaft am Krad.
Gruß René

Verfasst:
3. Dezember 2008 23:18
von Der Bruder
Also meine 1000Kawa hat tüv und bekommt tüv ,und da ist ein seitenständer drann der nicht selbst einklappt.
Das ist Bauartbedingt so ,und das wars.

Verfasst:
4. Dezember 2008 00:06
von mz_gespann
Sonnabend morgen gegen 1/2 Zehn kriegst du meinen Kommentar dazu - versprochen!
Gerhard

Verfasst:
4. Dezember 2008 01:57
von Trabant
Also ich habe eine 1990 ETZ 251 ost ausgabe und die hat einen selbsteinklappenden Seitenständer. So einen Kack habe ich noch nie erlebt.
Der Ständer schaft es teilweise wenn die MZ auf gerader Fläche steht, das Motorrad zum rollen zu bringen, klappt dann weg, und der ganze Driss fällt auf die Schnauze. OK, der TÜV hat natürlich noch nie was dran zu meckern gehabt, was sicherlich daran liegt, das ich die 2. Feder vorher jedesmal wieder einhänge.
Meine 1972er ES hat auch einen Seitenständer, der werksmäßig nicht hochklappt.
Ich sage mir immer sicher ist sicher und schraube nur den Fuß vor dem Tüv ab. der Lagerbock bleibt dran. Das ist schneller gemacht als festzustellen ob für den TÜV alle Lampen in Ordnung sind.
Und mal ehrlich, ich habe keine Lust mit diesen Leuten irgendwie zu diskutieren oder meine Zeit daran zu verschwenden. Die halbe Stunde Zeit hat man ja wohl, alle Dinge kurz zu entfernen die nicht dran sein müssen.
Gilt auch für meinen Beiwagen. Der muß nicht dran sein und bleibt deshalb auch schön zu hause.

Verfasst:
4. Dezember 2008 02:10
von Ex User Hermann
Der Bruder hat geschrieben:Also meine 1000Kawa hat tüv und bekommt tüv ,und da ist ein seitenständer drann der nicht selbst einklappt.
Das ist Bauartbedingt so ,und das wars.
Die Kawas aus der Zeit müßten alle nen Schalter am Seitenständer haben.

Verfasst:
4. Dezember 2008 08:59
von Thomas
Trabant hat geschrieben:Ich sage mir immer sicher ist sicher und schraube nur den Fuß vor dem Tüv ab. der Lagerbock bleibt dran. Das ist schneller gemacht als festzustellen ob für den TÜV alle Lampen in Ordnung sind.
Und mal ehrlich, ich habe keine Lust mit diesen Leuten irgendwie zu diskutieren oder meine Zeit daran zu verschwenden. Die halbe Stunde Zeit hat man ja wohl, alle Dinge kurz zu entfernen die nicht dran sein müssen..
So sehe ich das auch, daher finde ich auch die sich ständig wiederholende Diskussion über die Rechtmäßigkeit des nichteinklappenden Seitenständers ziemlich überflüssig. Abmontieren und damit hat sich die ganze Diskutiererei mit den Prüfern erledigt. Hinderher wieder dranmontieren eben auf eigene Gefahr. Wer vergesslich ist sollte mit so einem Ding jedenfalls besser nicht rumfahren, vor Allem dann nicht, wenn er scharfe Linkskurven schnittig zu fahren pflegt.

Verfasst:
4. Dezember 2008 22:35
von mzgespannter
mz_gespann hat geschrieben:Sonnabend morgen gegen 1/2 Zehn kriegst du meinen Kommentar dazu - versprochen!
Gerhard
Ich denke, das machen wir abends am Lagerfeuer, dann haben alkle was davon


Verfasst:
4. Dezember 2008 23:07
von Der Bruder
Hermann hat geschrieben:Der Bruder hat geschrieben:Also meine 1000Kawa hat tüv und bekommt tüv ,und da ist ein seitenständer drann der nicht selbst einklappt.
Das ist Bauartbedingt so ,und das wars.
Die Kawas aus der Zeit müßten alle nen Schalter am Seitenständer haben.
Ätsch meine aber nicht.
Ich denke mal das liegt da drann,das der TÜV bei der ersten vollabnahme in Deutschland das verpennt hat.
Und mein Seitenständer ist anders als wie bei der Z1 und Z1000 A1/A2.
Der hat ein Gelenk mehr das er an den Trittbrettern vorbeikommt

Verfasst:
5. Dezember 2008 00:36
von Memme250
Tüv hin, Originalität her,
mir ist folgendes passiert.
Der Wecker klingelt ich hab`s überhört.
Ich wach auf. Es ist zu spät. Der Bus ist weg. Die Schwalbe liegt zerlegt im Keller.
Prima Idee,ich zieh mich an und lauf zur Hauptstraße,in der Hoffnung Kollege XY ist auch spät dran.
Glück gehabt.
Kollege X kommt mir mit seinem SR50 (Simson Roller) entgegen und nimmt mich mit.
Kollege Y hatte es weniger eilig.
Der hatte eine 150er und war so schneller als Wecker/Bus und SR50 Simson.
Der 150er Fahrer sah das Übel auf der Simson und hielt an ,um mich schneller als es eigentlich möglich war, an meinen Arbeitsplatz zu befördern.
Da der hilfsbereite Kollege seine Federbeine auf Solobetrieb eingestellt hatte parkte er die Hufu auf dem Seitenständer, um die Federbeine dem Soziusbetrieb anzupassen.
Also Federbeine auf hart!
Fahrer Y und ich, als Sozius stiegen auf. Prima, denke ich. Die MZ ist doch um einiges flotter.
Ich schiele auf den Tacho. Wat? fast 110?
Zugegebenen es ging ja nur geradeaus.
Y drosselt die Geschwindigkeit .Klar diese Linkskurve geht nicht mit 110.
Im Anfahren der1. Linksurve und leichter Unruhe im Fahrwerk schrie Y:
Schei eieeieee… und wir segelten zwischen zwei Obstbäumen über den Straßengraben auf ein frisch gepflügtes Feld.
Ob ein Seitenständer klappt oder nicht ,das ist nicht die Frage oder?
Seitenständer

Verfasst:
5. Dezember 2008 00:37
von Memme250
Tüv hin, Originalität her,
mir ist folgendes passiert.
Der Wecker klingelt ich hab`s überhört.
Ich wach auf. Es ist zu spät. Der Bus ist weg. Die Schwalbe liegt zerlegt im Keller.
Prima Idee,ich zieh mich an und lauf zur Hauptstraße,in der Hoffnung Kollege XY ist auch spät dran.
Glück gehabt.
Kollege X kommt mir mit seinem SR50 (Simson Roller) entgegen und nimmt mich mit.
Kollege Y hatte es weniger eilig.
Der hatte eine 150er und war so schneller als Wecker/Bus und SR50 Simson.
Der 150er Fahrer sah das Übel auf der Simson und hielt an ,um mich schneller als es eigentlich möglich war, an meinen Arbeitsplatz zu befördern.
Da der hilfsbereite Kollege seine Federbeine auf Solobetrieb eingestellt hatte parkte er die Hufu auf dem Seitenständer, um die Federbeine dem Soziusbetrieb anzupassen.
Also Federbeine auf hart!
Fahrer Y und ich, als Sozius stiegen auf. Prima, denke ich. Die MZ ist doch um einiges flotter.
Ich schiele auf den Tacho. Wat? fast 110?
Zugegebenen es ging ja nur geradeaus.
Y drosselt die Geschwindigkeit .Klar diese Linkskurve geht nicht mit 110.
Im Anfahren der1. Linksurve und leichter Unruhe im Fahrwerk schrie Y:
Schei eieeieee… und wir segelten zwischen zwei Obstbäumen über den Straßengraben auf ein frisch gepflügtes Feld.
Ob ein Seitenständer klappt oder nicht ,das ist nicht die Frage oder?

Verfasst:
4. Januar 2009 13:40
von samasaphan
Hier die offizielle Verlautbarung des Bundesministeriums zum Seitenständerv an MZ.
Hatte ich doch schon mal eingestellt?

Verfasst:
4. Januar 2009 14:05
von TS Martin
samasaphan hat geschrieben:Hier die offizielle Verlautbarung des Bundesministeriums zum Seitenständerv an MZ.
Hatte ich doch schon mal eingestellt?
Super diese Schreiben ... mal mir selbst eines anordern.
Da heißt ja offiziell, dass alle Seitenständer ohne Rückschlag (also mit einer Feder) zulässig sind.
Und lehnt der Tüv die Prüfung als nicht bestanden ab, hat man so die Möglichkeit sich an oberster Stelle zu beschweren.
Also super ... mal sehen ... das Schreiben sollte einigen weiterhelfen.
Hasste dein Anschreiben davon auch noch?

Verfasst:
4. Januar 2009 15:17
von samasaphan
Frage:
Hasste dein Anschreiben davon auch noch?
Antwort:
Nimm mal bitte die Suchfunktion - es müsste unter "Seitenständer" zu finden sein. Du brauchst kein eigenes Schreiben-der Ausdruck des pdf-Dokumentes reicht!


Verfasst:
4. Januar 2009 16:17
von TS-Willi
Nachdem ich den Ständer mit den 2 Federn ca. 5 mm gekürzt habe, bin ich damit sehr zufrieden. Vorher war es zu kippelig. Den Ständer mit einer Feder hab ich zum TÜV immer abgeschraubt. Ich hab ihn übrigens auch einmal vergessen eizuklappen. Es ist zum Glück nichts passiert, aber der Schreck war gewaltig.

Verfasst:
4. Januar 2009 16:53
von Ex-User Eifelheizer
samasaphan hat geschrieben:Hier die offizielle Verlautbarung des Bundesministeriums zum Seitenständerv an MZ.
Hatte ich doch schon mal eingestellt?
tolle Wurst!
Manchmal ist es ja richtig schwirig die Beamten zu verstehen.
die angeführte EU-Richtlinie
93/91/EWG beschäftigt sich mit Kontrolleuchten der Kraftfahrzeuge
Re:

Verfasst:
13. Februar 2009 21:46
von TS Martin
samasaphan hat geschrieben:Hier die offizielle Verlautbarung des Bundesministeriums zum Seitenständerv an MZ.
Hatte ich doch schon mal eingestellt?
Habe selbst mal versucht vom Bundesministerium für die TS so ein Schreiben zu bekommen.
Denkste ... sobald unsere Emmen länger als die 7 Jahre abgemeldet waren und die 'nen E bei Art der Betriebserlaubnis eintragen ist das Ermessenssache.
Habe heute nach dem ich das Schreiben aus Bonn bekam mich gleich an meine obersten Landesbehörde gewannt - mal sehen was die sagen.
Hier mal mein Antwortschreiben aus Bonn.