von Lorchen » 3. März 2006 12:53
Mal ganz pragmatisch betrachtet erhält nur der Rahmen die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie bezieht sich auf die Fgst-Nummer. Das ist doch wie beim TÜV oder der Zulassung. Es bezieht sich alles auf die Fgst-Nummer. Nach dem TÜV-Durchlauf kann man noch alles mögliche austauschen, nur den Rahmen nicht.
Wenn man also einem Betrüger aufgesessen ist und ein gestohlenes Motorrad hat und muß es wieder abgeben, kann man doch vorher den Tank abbauen und danebenlegen (obwohl es natürlich schön bl... wäre). Es kann niemand behaupten, der Tank gehört zu dem Motorrad. Also bleibt der Tank und der "Rest" geht zur Polizei. Dann bau doch gleich alles ab und gib den Rahmen zurück! Dann hat man halt seinerzeit auch nur den Rahmen bekommen. Ist das illegal? Wenn doch, Andreas, bitte löschen.
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