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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Verfasst:
1. März 2006 20:30
von Ex-User deichpflanze
Moin,
heute bekam ich die vom KBA angeforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung für meine in der Garage vegetierende TS150.
Da steht u. a. folgender Satz drin: "Im ZFZR ist ein Fzg. mit der angegebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht gespeichert." Gesucht wird auch nicht nach ihr. Letzteres erfreut mich ja, aber...
Ist das mit dem fehlenden Eintrag im ZFZR nun positiv oder negativ? Da das Mopped ja in der ehemaligen DDR zugelassen war, müsste es doch zu finden sein, oder sind die Daten der DDR-Fahrzeuge der hiesigen Behörde nicht mehr zugänglich?
Ich würde mich freuen, Eure Meinung dazu zu hören, um schon mal in etwa erahnen zu können, was mir beim TÜV blüht.
Viele Grüße
deichpflanze

Verfasst:
1. März 2006 20:40
von mzmike
Hallo,
das ist positiv, weil keine Fahndungen oder ähnl. gegen das Fahrzeug vorliegen. Wenn du das Fahrzeug dann anmeldest kommt es dann automatisch in diese Kartei mit dem Vermerk das du es halt zugelassen hast (auf welchen Namen usw.). Die Daten der TS 150 hat der TÜV garantiert bei meiner TS 125 lief das genau so ab, erst Bescheinigung geholt, dann Vollabnahme bei Dekra, danach bei Versicherung angemeldet und dann endlich zur Zulassungsstelle und Nummernschild geholt
Gruß Marc

Verfasst:
1. März 2006 21:16
von Ex-User deichpflanze
Hallo Marc,
danke für die Antwort! Hört sich ja ganz gut an. Wenn´s man bloß schon soweit wäre...
Viele Grüße
deichpflanze

Unbedenklichkeit

Verfasst:
2. März 2006 00:36
von Ilse
Hallo deichpflanze, schreibst, wenn es nur so weit wäre, ist die Bescheinigung nicht nur 4 Wochen gültig ??
Gruß Klaus

Verfasst:
2. März 2006 17:01
von Ex-User deichpflanze
Ja, ich weiß, aber ich wollte zunächst mal wissen, ob es Sinn macht, noch mehr Geld und Arbeit in die TS zu stecken, deshalb hab ich jetzt schon mal angefragt. Wenn es innerhalb eines Monats nicht klappt, zum TÜV zu kommen, muss ich diese Auskunft nochmals einholen.
Wäre was mit dem Mopped nicht klar gewesen, hätte ich mir so aber noch anstehende Ausgaben wie z. B. neue Reifen (und sicher auch noch anderes) und Instandsetzen(lassen) der Elektrik sparen können.
Ausserdem rechne ich jeden Tag mit einem extremen Frühlingsausbruch - dann gibt´s ein paar Tage frei (hoffe ich doch), und dann wird´s angegangen...
Gruss
Tina

Verfasst:
2. März 2006 19:54
von Bully
Grüße..
Ist es nicht so, daß ich mit der unbedenklichkeitsbescheinigung vom kba zum strassenverkehrsamt tigere und die mir dort einen brief nur mit der rahmennummer ausstellen? Dann muss ich mit bike und brief zum tüv und die tragen die techn. daten ein. Dann wieder zum strassenverkehrsamt, anmelden? Wenn ich zeit habe, wollte ich morgen mal beim strassenverkehrsamt nachfragen.
Wäre doch schwachsinn entweder 2 bescheinigungen zu brauchen , weil eine restaurierung ja länger als 4 wochen dauert, oder eben das risiko einzugehen , erst zu restaurieren und dann vom kba zu erfahren, daß die karre zwar schön aber geklaut ist. Würd mich in bürokratiedeutschland nicht wirklich wundern, aber doof wärs schon.
Ach ja..deichpflanze..was hat die bescheinigung denn gekostet?
Und ich hab hier noch einen brief von einer ts 150. Würd ich dir leihweise überlassen, wenn es dir hilft.
Axel...der morgen seine emme holt...und die hat auch keine papiere..

Verfasst:
2. März 2006 20:18
von Ex-User deichpflanze
Hallo Axel,
tja, das ist eine gute Frage, bzgl. Unbedenklichkeitsbescheinigung und Blankobrief... Wenn Du etwas Genaueres erfährst, sag doch bitte Bescheid. Ich werde die Tage sonst mal beim TÜV anrufen und fragen.
Diese Bescheinigung kostet 14,20 Euro per Nachnahme; am besten das KBA-Formular per Fax zum KBA, bei mir war 4 Tage später der Wisch da. Geht also relativ schnell. Habe leider keinen Scanner, sonst könnte ich Dir das Ding zur Ansicht schicken.
Das Angebot mit dem Brief der TS 150 (am besten in Kopie) nehme ich gern an, vielen Dank! Ich habe ja nur den Org.-DDR-Brief, wo nicht allzuviel drin steht. Falls Du ihn in gescannter Form vorliegen hast: Meine Mailadresse lautet "kawazwiebel@yahoo.de". Ansonsten könntest Du die Kopie gegen Übernahme der Kosten an meine Adresse senden, die ich Dir dann noch mitteile.
Was für eine Emme bekommst Du denn? Viel Spaß bei der Abholung!!!
Herzliche Grüße
Tina

Verfasst:
2. März 2006 22:02
von Moppedfahrer79
Moin Moin!
Da bin ich ja nicht alleine... Meine ETZ 250 hat letzten Dienstag die Vollabnahme beim Tüv ohne Mängel bestanden. Habe jetzt die Tüv-bescheinigung und ein Datenblatt vom Prüfer mitbekommen indem die Briefdaten drinen stehen. Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich auch heute für 14,20? erhalten. Da aber die Zulassungsstellen noch streiken muss ich mich noch ein wenig gedulden. Da ich überhaupt keinen Brief mehr besitze, bin ich gespannt wie ein Flitzebogen was mich erwartet, damit ich einen neuen bekomme. Hab zwar schon einiges gelesen darüber, aber es gibt wohl verschiedene Wege. Ich glaube fast, dass es am einfachsten ist zu behaupten, dass ich den Brief selbst verloren habe. Sonst kann es passieren, dass der Vorbesitzer Notariell beglaubigen muss, dass er den Brief verloren hat, was für mich einen enormen Mehraufwand bedeutet. Da ich vor einem halben Jahr schon einmal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit dem gleichen Ergebnis wie jetzt, also, dass das Fahrzeug nicht gesucht wird und ich einen Kaufvertrag habe ist das Risiko begrenst. Ich denke im laufe der nächsten Woche habe ich entlich die MZ zugelassen und werde dann darüber Berichten wie es gelaufen ist.
Gruß Torben

Verfasst:
3. März 2006 07:24
von Lorchen
Bully hat geschrieben:... oder eben das risiko einzugehen , erst zu restaurieren und dann vom kba zu erfahren, daß die karre zwar schön aber geklaut ist. Würd mich in bürokratiedeutschland nicht wirklich wundern, aber doof wärs schon.
So ist es tatsächlich.

Man schafft es in der Regel nicht, ein Motorrad grundlegend wieder aufzubauen in nur 4 Wochen. Daher muß man halt 2x anfragen oder ein gewisses Risiko eingehen.
Wenn das Fahrzeug allerdings nie "im Westen" zugelassen war, also noch nie einen BRD-Brief hatte, dann ist die sowieso nicht im Register gespeichert. Dann ist die Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung reine Formsache.

Wenn der schlimme Fall doch mal zutrifft, und die Karre hat man nun schon fertiggemacht, dann könnte man ja Schadensbegrenzung betreiben. Dann verliert man nur den Rahmen, wenn man genügend Verstecke für die Anbauteile hat... äh, nur so ein Gedanke.

Verfasst:
3. März 2006 08:54
von Trophy-Treiber
Lorchen hat geschrieben:
Dann verliert man nur den Rahmen, wenn man genügend Verstecke für die Anbauteile hat... äh, nur so ein Gedanke.
Lorchen Lorchen, daß ist doch illegal. Du willst doch nicht etwa unbescholltene Foristi zu Straftaten animieren? Nä, datt hätt ich net von Dir jedacht.


Verfasst:
3. März 2006 12:53
von Lorchen
Mal ganz pragmatisch betrachtet erhält nur der Rahmen die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie bezieht sich auf die Fgst-Nummer. Das ist doch wie beim TÜV oder der Zulassung. Es bezieht sich alles auf die Fgst-Nummer. Nach dem TÜV-Durchlauf kann man noch alles mögliche austauschen, nur den Rahmen nicht.
Wenn man also einem Betrüger aufgesessen ist und ein gestohlenes Motorrad hat und muß es wieder abgeben, kann man doch vorher den Tank abbauen und danebenlegen (obwohl es natürlich schön bl... wäre). Es kann niemand behaupten, der Tank gehört zu dem Motorrad. Also bleibt der Tank und der "Rest" geht zur Polizei. Dann bau doch gleich alles ab und gib den Rahmen zurück! Dann hat man halt seinerzeit auch nur den Rahmen bekommen. Ist das illegal? Wenn doch, Andreas, bitte löschen.

Verfasst:
3. März 2006 13:10
von Andreas
Weiß nicht. Bin kein Jurist. Aber wenn ich einen geklauten Rahmen von einem Dealer untergejubelt bekomme ist das mit Sicherheit nicht legal.
Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das ein Dealer bei einer Gerichtsverhandlung auf Herausgabe des von ihm geklauten Tank klagt

. Alles klar?!
Traurig ist die ganze Angelegenheit natürlich für den ursprünglich beklauten.

Verfasst:
8. Mai 2006 17:23
von Luzie
Hallo,
kann mir einer sagen was ich für eine Vollabnahme einer TS 150 einplanen muß?
MfG Luzie aus Eckernförde

Verfasst:
8. Mai 2006 19:13
von det
Luzie hat geschrieben:kann mir einer sagen was ich für eine Vollabnahme einer TS 150 einplanen muß?
In NRW 38 Euro und ein paar Cent am 31. März.
Evtl. kommt jetzt die AU-Gebühr dazu, je nach Baujahr - bei deiner TS wohl nicht.
Falls du irgendwelche Eintragungen haben möchtest, dann lass das direkt bei der Vollabnahme machen, kostet nämlich nix extra, z.B. andere Reifengröße.
Gruß
Detlef