EtzeStefan hat geschrieben:kann schon sein weiss auch nicht so richtig.
danke für die hilfe
Müsste das kleine sein. Das kleine mist entweder 24 oder 25,5 x 13.
Das große bis 28 x 20 (dieses Maß ist größer).
Mit Glück behälste aber das kleine.
Papiere zum ändern vorlegen. Kennzeichen erstmal am Fahrzeug lassen und beobachten was passiert.
Mit Glück wollen die das Kennzeichen nicht neu besiegeln, da zugelassen und machen die die Änderung techn. Daten und fertig ist.
-- Hinzugefügt: 07.10.2009 21:54:13 --mueboe hat geschrieben:Meine 125er is ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung^^
Guck dir mal die ABE von mir oben an.
Wenn da unter Spalte ... Kraftrad, Leichtkraftrad steht bekommste seit 2007 ohne Ausnahmen und standardmäßig das kleine zugeteilt.
Wenn da aber Kraftrad mit LB steht immer das große oder halt nur mit Ausnahme.
Und wenn bei dir Kraftrad mit LB steht haste auch 'nen Brief oder? Und KfZ Steuer zahlste auch?
Früher war der Vorteil das diese Variante Prämie in der Haftpflichtversicherung sparte.
Heute ist dies nicht mehr der Fall, da nur noch die KW Zahl bei den meisten Anbietern zählt oder ob das Maschinchen mehr als 80 bringt.