Wie komme ich zum TÜV ???

Fragen zu bestimmten Modellen?!

Moderator: Moderatoren

Wie komme ich zum TÜV ???

Beitragvon MatzeSBK » 6. September 2006 23:09

Hey MZ Freunde...

Also ich hab ja am Montag nen Termin beim TÜV zwecks Vollabnahme...

Der TÜV ist aber ca. 10km von mir entfernt...

Kann/darf ich da jetzt einfach so ohne Kennzeichen und so hinfahren???
Brauch ich da vorher ne Doppelkarte?

Will ja keen ärger mit den Grün/weißen...

Gruß...Matze...
MatzeSBK

Benutzeravatar
 
Beiträge: 43
Themen: 15
Registriert: 27. Juli 2006 22:03
Wohnort: Grossmühlingen
Alter: 43

Beitragvon det » 6. September 2006 23:20

Hallo Matze!
Du darfst entweder mit dem alten Kennzeichen zummTÜV fahren, sofern noch vorhanden oder musst erst (mit dem Fahrrad/Bus/?) zum Strasssenverkehrsamt (heißt wenigstens in NRW so).
Dort kannst du dir entweder ein Kurzeitkennzeichen besorgen oder du läßt dir schon mal das richtige, neue Kennzeichen geben zusammen mit einem "Vorführschein", der dir erlaubt, zum TÜV zu fahren (nur dorthin und wieder zum Amt, mehr ist nicht erlaubt).
Eine Doppelkarte brauchst du auf jeden Fall.
Gruß vom Niederrhein
Detlef

ehemaliger Klever(er) OT-Partisane
skype: detderpoet

Fuhrpark: angemeldet: nix mehr ;-( Schrauberobjekte: Simson KR 51/1. verkauft 12/12: schwarze ETZ 250 - hatte immer ne Schraube locker, verkauft 2015: TS 250/1 oranje, Honda XBR Dampfhammer in blau
verkauft 2020: Honda CB500S
det

Benutzeravatar
------ Titel -------
Vergasereinsteller
 
Beiträge: 683
Themen: 8
Bilder: 4
Registriert: 27. März 2006 20:56
Wohnort: 47533 Kleve
Alter: 60

Beitragvon Rainerwahnsinn » 6. September 2006 23:26

Passender Gesetzestext:

§23 StVzo

Absatz (4) Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein; die an zulassungsfreien Anhängern nach § 60 Abs. 5 angebrachten Kennzeichen dürfen keine Stempelplakette führen. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, und die Angaben des Namens des Landes und des Namens der Zulassungsbehörde. Die Plakette muß so beschaffen sein und so befestigt werden, daß sie bei einem Ablösen in jedem Fall zerstört wird. Der Halter hat dafür zu Sorgen, daß die nach Satz 3 angebrachte Stempelplakette in ihrem vorschriftsmäßigen Zustand erhalten bleibt; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. Bei Zuteilung oder zur Abstempelung des Kennzeichens und zur Identifizierung des Fahrzeugs ist das Fahrzeug vorzuführen, wenn die Zulassungsbehörde nicht darauf verzichtet. Bei der Abstempelung ist zu prüfen, ob das Kennzeichen, insbesondere seine Ausgestaltung und seine Anbringung, den Rechtsvorschriften entspricht. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.



Achte aufs rot gekennzeichnete besonders !

Du darfst zum Tüv und zur Zulassungsstelle fahren, allerdings mit den alten Kennzeichen (wenn vorhanden) nur wenn das Fahrzeug nicht länger als 18 Monate stillgelegt war (heißt vorübergehend stillgelegt).Ansonsten brauchst du neue Kennzeichen vorab. Die Kennzeichen müsen keine Stempel tragen. Du darfst aber nur zu eben genannten Zwecken fahren und dies natürlich nur mit Versicherungsschutz (Doppelkarte)
So lese ich jedenfalls das Gesetz.

Rainer.

Fuhrpark: MZ ETZ 250 Gespann / 300ccm Mahle / V=16 Zoll / H=15 Zoll / BW=15 Zoll / ETS Tank / Bing Vergaser

Suzuki GSX 400 Bj. 1982 offen
Rainerwahnsinn

Benutzeravatar
 
Beiträge: 155
Themen: 12
Registriert: 29. August 2006 22:06
Wohnort: Bremen
Alter: 52

Beitragvon g-spann » 7. September 2006 10:20

Manche TÜVs erlauben auch die Vorführung mit Transporter oder Anhänger, dann spart man sich den
ganzen Stuß mit Kurzzeitkennzeichen und so...am besten mal nachfragen!
Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

OT-Altbier-Partisane
Bild


Fakten sind häufig unangenehm, viel zu komplex und störend...
(S. Bosetti)

Fuhrpark: Yamaha SR 500 (2J4)/1979,
G-spann MZ 500 Country/1995 an Superelastik/1983,
Honda Hawk NT 650 GT/1989,
Honda NTV 650/1989,
Honda XRV 750 Africa Twin/1999,
Honda XL600V Transalp/1989,
Jialing JH 600 BA/2016
alle angemeldet und laufen
Baustelle:
Yamaha XS400SE (US)/1981
g-spann

Benutzeravatar
 
Beiträge: 3270
Themen: 18
Bilder: 3
Registriert: 31. März 2006 13:04
Wohnort: 42579 Heiligenhaus
Alter: 63

Beitragvon MZ Cruiser » 7. September 2006 19:04

Ich habe meine Ts in nem VW-transporter zur Dekra-Vollabnahme gebracht. gab absolut keine Probleme, denn im Transporter nimmt die Maschine ja nich aktiv am Verkehr teil.
MZ Cruiser

Benutzeravatar
 
Beiträge: 295
Themen: 23
Registriert: 3. März 2006 18:24
Wohnort: Kurort Hartha
Alter: 38


Zurück zu Typen / Modelle



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 39 Gäste