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Blinker an der RT 125/3

BeitragVerfasst: 29. Oktober 2006 11:36
von Sv-enB
Hi,
ich habe eine Frage zum Thema Blinker an Motorrädern, aber ich habe nicht vor welche an die RT zu bauen :) .

Also folgender Sachverhalt. Mir ist eine RT 125/3 vor einiger Zeit zugelaufen, bei der das Typenschild fehlt. Die Rahmennummer ist vorhanden. Ich kenne also das Bj nicht. Leider ist der Rahmen völlig verbogen. Ich habe durch Glück einen originalverpackten Ersatzrahmen erhalten können. Die Rahmennummer trägt das E und es ist auch ein Typenschild montiert. Dort steht als Bj allerdings 1968. Abgesehen davon, daß zu diesem Zeitraum die RT nicht mehr gebaut wurde, kann es da Probleme mit den Zulassungsvorschriften bei der Wiederinbetriebnahme geben? Ab EZ 1962 sind doch Blinker vorgeschrieben. Der Tüv-Prüfer wird bei der Abnahme doch bestimmt Bj 1968 angeben, und das würde Blinker bedeuten. Oder sehe ich das völlig falsch.

Es geht mir darum, ob ich den Rahmen so nehmen kann, oder mir ein neues Typenschild besorge und das Bj entprechend anpasse, um EZ vor der Blinkerpflicht zu haben.

BeitragVerfasst: 29. Oktober 2006 13:43
von Flügerl
Hm, das ist ne schwierige Sache, bei mir liegt die EZ auch nach dem Stichdatum 1962 obwohl das Bj. 61 ist. Prüfer hat da gar nix gesagt und war erstaunt dass das ding überhaupt ne Bremsleuchte hat :lol:

BeitragVerfasst: 30. Oktober 2006 19:41
von RT-Tilo
Hallo ins Forum, hallo ElchQ,
die E - Bezeichnung auf dem Rahmen sagt aus, daß es ein Ersatzrahmen von MZ ist.
Wir haben übrigens neulich erst eine RT 125/3 neu zugelassen, die auch einen solchen Rahmen hatte.
Die DEKRA-Mannen haben uns den Brief ohne Auflagen abgezeichnet und fertig.
Auf Nachfragen sagte man uns, daß in solchen Fällen immer die Erstausrüstungszustand berücksichtigt wird.
Für die RT 125 wurde ja seinerzeit nur eine Zusatzblinkanlage im Handel angeboten, zum Nachrüsten.
Auch wenn das Baujahr 1968 angegeben ist, braucht man also keine Blinker anzubauen.
@Flügerl, die RT 125/2 hatte sogar schon ein Bremslicht und auch frühere Modelle besaßen eines ...das aber nur so nebenbei für deinen Prüfer.

BeitragVerfasst: 30. Oktober 2006 20:00
von Flügerl
Ich weiß das, aber n bayrischer Graukittel hat halt von unseren Emmis keinen Plan :lol:

BeitragVerfasst: 31. Oktober 2006 07:09
von Sv-enB
mzetti hat geschrieben:Hallo ins Forum, hallo ElchQ,
die E - Bezeichnung auf dem Rahmen sagt aus, daß es ein Ersatzrahmen von MZ ist.
Wir haben übrigens neulich erst eine RT 125/3 neu zugelassen, die auch einen solchen Rahmen hatte.
Die DEKRA-Mannen haben uns den Brief ohne Auflagen abgezeichnet und fertig.
Auf Nachfragen sagte man uns, daß in solchen Fällen immer die Erstausrüstungszustand berücksichtigt wird.
Für die RT 125 wurde ja seinerzeit nur eine Zusatzblinkanlage im Handel angeboten, zum Nachrüsten.
Auch wenn das Baujahr 1968 angegeben ist, braucht man also keine Blinker anzubauen.
@Flügerl, die RT 125/2 hatte sogar schon ein Bremslicht und auch frühere Modelle besaßen eines ...das aber nur so nebenbei für deinen Prüfer.

Hi Tilo,
auf diese Antwort habe ich gehofft, danke. Aber was für eine Erstzulassung wird jetzt im Brief eingetragen, 01.07.1968 :?: oder die Erstzulassung des Originalrahmens :?:

BeitragVerfasst: 31. Oktober 2006 19:10
von RT-Tilo
Hallo Sven,
bei unserem Rahmen wurde das Datum der Erstzulassung genommen, nur eine Eintragung wurde dazugeschrieben.
Ersatzrahmen, Nummer, und Datum des Einbaus - alles andere blieb so.
Wir mussten aber in Flensburg die Nummer überprüfen lassen, wegen Diebstahl und so.
Keine Probleme...so denn !

BeitragVerfasst: 31. Oktober 2006 19:55
von Sv-enB
OK, ich danke Dir. Dann sollte ja eigentlich nichts schief gehen.