Seite 1 von 1

Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 13. Februar 2011 13:31
von Maik80
Hallo,

habe gerade die neuen Papiere vor mir liegen und stolpere beim Lesen über den Eintrag unter Punkt 5 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Da steht: Krad, Motorrad M. Leistungsbeschränk.

Unter P.2/P.4 steht 15 kw bei 5500 u/min, die Höhstgeschwindigkeit beträgt 130 km/h.


Rechne ich 15 kw mit dem Faktor 1,36 in PS um, komme ich auf 20,4PS. Gerundet sind das ja die 21PS.


Wo steckt da nun die Leistungsbeschrängung ? Doch nicht in den 0,6PS ?


Als Leistungsbeschrängt würde sie ja mit 13kw angebenen sein ?

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 13. Februar 2011 13:38
von Friesenjung
Leistungsbeschränkung, da unter 27PS. Gedrosselt ist die trotzdem nicht. Ist halt nur auch für Führerscheinneulinge zu fahren.... daher der Eintrag leistungsbeschränkt.

MfG Friesenjung

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 13. Februar 2011 13:46
von Maik80
Ok, typisch Deutschland :stupid:


Ne ungedrosselte, offene 21PS Powermaschine als Leistungsreduziert zu betiteln. :wall:


Aber wieso 27PS für Führerscheinneulinge ? Ich meine das waren damals 34PS die man nicht überschreiten durfte ?

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 13. Februar 2011 13:55
von Schumi1
Maik80 hat geschrieben:Ok, typisch Deutschland :stupid:


Ne ungedrosselte, offene 21PS Powermaschine als Leistungsreduziert zu betiteln. :wall:


Aber wieso 27PS für Führerscheinneulinge ? Ich meine das waren damals 34PS die man nicht überschreiten durfte ?

vielleicht können die Leute in der Türkei mit soviel Power nicht umgehen. :stumm: :rofl:

Gruß Schumi.

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 13. Februar 2011 14:10
von Schwarzfahrer
Maik80 hat geschrieben:Ok, typisch Deutschland :stupid:


Ne ungedrosselte, offene 21PS Powermaschine als Leistungsreduziert zu betiteln. :wall:


Aber wieso 27PS für Führerscheinneulinge ? Ich meine das waren damals 34PS die man nicht überschreiten durfte ?


Ja, alles was bis einschließlich 34PS als Krad eingetragen ist hat den Eintrag M.LB usw.

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 13. Februar 2011 14:12
von Norbert
Maik80 hat geschrieben:Aber wieso 27PS für Führerscheinneulinge ? Ich meine das waren damals 34PS die man nicht überschreiten durfte ?



max 34 PS , aber nicht weniger als ein bestimmtes Leistungsgewicht, wimre.
Also eine ETZ 251 mit 34 PS wäre wegen zu hohem Leistungsgewicht nicht möglich.

Sollte sich in Wikipedia aber alles exakt finden lassen.

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 13. Februar 2011 14:13
von ElMatzo
Schumi1 hat geschrieben:
Maik80 hat geschrieben:Ok, typisch Deutschland :stupid:


Ne ungedrosselte, offene 21PS Powermaschine als Leistungsreduziert zu betiteln. :wall:


Aber wieso 27PS für Führerscheinneulinge ? Ich meine das waren damals 34PS die man nicht überschreiten durfte ?

vielleicht können die Leute in der Türkei mit soviel Power nicht umgehen. :stumm: :rofl:

Gruß Schumi.

dann könnens die bürger der jungen, frisch vereinigten deutschen republik wohl auch nicht. sagt mein fahrzeugschein zumindest....

-- Hinzugefügt: So 13 Feb, 2011 14:14 --

Norbert hat geschrieben:max 34 PS , aber nicht weniger als ein bestimmtes Leistungsgewicht, wimre.
Also eine ETZ 251 mit 34 PS wäre wegen zu hohem Leistungsgewicht nicht möglich.

Sollte sich in Wikipedia aber alles exakt finden lassen.

Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg
hab mal nachgeguckt.

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 13. Februar 2011 14:21
von Maik80
Wieder was gelernt.

Leistungsgewicht steht mit 0,11 im Schein.

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 13. Februar 2011 22:28
von Martin H.
Maik80 hat geschrieben:Aber wieso 27PS für Führerscheinneulinge ? Ich meine das waren damals 34PS die man nicht überschreiten durfte ?

Hallo Maik,
zu "meiner Zeit" (also als ich den Motorrad-Schein gemacht hab) waren´s beim Stufenführerschein ursprünglich noch 27 PS, und für den unbeschränkten 1er mußte man ´ne extra Prüfung ablegen)... das wurde dann auf 34 PS erhöht, und die extra Prüfung entfiel (muß so um ´93 rum gewesen sein).
Gruß, Martin.

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 13. Februar 2011 22:34
von schraubi
Martin H. hat geschrieben:
Maik80 hat geschrieben:Aber wieso 27PS für Führerscheinneulinge ? Ich meine das waren damals 34PS die man nicht überschreiten durfte ?

Hallo Maik,
zu "meiner Zeit" (also als ich den Motorrad-Schein gemacht hab) waren´s beim Stufenführerschein ursprünglich noch 27 PS, und für den unbeschränkten 1er mußte man ´ne extra Prüfung ablegen)... das wurde dann auf 34 PS erhöht, und die extra Prüfung entfiel (muß so um ´93 rum gewesen sein).
Gruß, Martin.


ja so war das. aber man musste sich damals selbst eine bescheinigung ausstellen :lach: , daß man schon fahrpraxis mit dem 1a hatte, mit dieser bescheinigung konnte man den 1a auf den 1 umschreiben lassen.
gruß,
schraubi

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 13. Februar 2011 22:34
von Maik80
Martin H. hat geschrieben:
Maik80 hat geschrieben:Aber wieso 27PS für Führerscheinneulinge ? Ich meine das waren damals 34PS die man nicht überschreiten durfte ?

Hallo Maik,
zu "meiner Zeit" (also als ich den Motorrad-Schein gemacht hab) waren´s beim Stufenführerschein ursprünglich noch 27 PS, und für den unbeschränkten 1er mußte man ´ne extra Prüfung ablegen)... das wurde dann auf 34 PS erhöht, und die extra Prüfung entfiel (muß so um ´93 rum gewesen sein).
Gruß, Martin.



Oki, hab meinen Motorradschein anno ´99 gemacht. Da war das wie Du sagtest, 34PS max. in den ersten zwei Jahren, dann automatisch offen ohne Leistungsbeschrängung.

Heutzutage darf man mit 25 Jahren direkt in die offene Klasse einsteigen :stupid:

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 13. Februar 2011 22:41
von Friesenjung
Maik80 hat geschrieben:Heutzutage darf man mit 25 Jahren direkt in die offene Klasse einsteigen :stupid:


Das hab ich auch gemacht und bin in meiner ersten Autobahnfahrstunde 200 auf ner nagelneuen CBF1000 mit 98PS gefahren. Ne Stunde lang das Grinsen nicht ausm Gesicht bekommen...... aber schon auch gefährlich und schwachsinnig :irre:
MZ fahren mit normalen Geschwindigkeiten macht auf die Dauer mehr Spaß!

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 14. Februar 2011 12:31
von Robert K. G.
Den Direkteinstieg gibt es, seit es den EU Führerschein gibt (also 1999). Ich finde das nicht schlecht. Gefährlicher finde ich diese Drosselei. Ständig mit Reißgas fahren und dann ein richtiges Mopped zu bekommen... Ich weiß nicht. Als ich das erste mal meine BMW gefahren bin, hatte ich einen riesen Respekt vor der Leistung. Man muss auf einmal mit viel mehr Köpfchen fahren. Gerade wenn man noch unsicher ist, finde ich das ganz gut. Denn wenn ich doch gegen einen Baum fahre, ist es egal ob es ein S50 oder ein Supersportler ist.

Eine unfallfreie Saison wünschend...
Robert

Re: Kanuni ETZ 251 mit Leistungsbeschr. 15kw ?

BeitragVerfasst: 14. Februar 2011 13:09
von Martin H.
Robert K. G. hat geschrieben:Gefährlicher finde ich diese Drosselei. Ständig mit Reißgas fahren und dann ein richtiges Mopped zu bekommen...

Das sehe ich nicht so, von wegen "Reißgas"... mit 34 PS kommt man in fast allen Alltagslagen eigentlich gut hin, lediglich auf der Autobahn ist es ein wenig arg wenig. 8)
Robert K. G. hat geschrieben: Als ich das erste mal meine BMW gefahren bin, hatte ich einen riesen Respekt vor der Leistung. Man muss auf einmal mit viel mehr Köpfchen fahren.

Respekt vor der Maschine bzw. deren Leistung ist immer gut. Man sollte immer genügend Reserven für "den Fall der Fälle" einplanen, d. h., auch wenn eine Kurve noch gut 10 - 20 km/h mehr vertragen könnte (von der Schräglage her mein ich), dann ist es gerade bei einer nicht einsehbaren Kurve immer das Risiko, was einen da erwartet (z. B. irgendein Hindernis, oder auch Schmutz, Öl etc.) - wohl dem, der dann nicht "auf der letzten Rille" unterwegs ist. Aber mit der Einstellung gelte ich ja bei einigen Moppedfahrern als Weichei, das schon sehr verhalten fährt... mir egal, ich weiß genau, warum ich das tue.
Noch ein Wort zur Mehrleistung: Diese kann auch ein Sicherheitsgewinn sein, z. B. in Überholsituationen, weil man schneller am Hindernis vorbei ist. Voraussetzung ist aber immer, daß man die Mehrleistung nicht sofort in höhere Fahrgeschwindigkeit umsetzt, denn dann wird der Sicherheitsgewinn sofort wieder aufgefressen (genauso wie bei besseren Bremsen, ABS und dergleichen).