Seite 1 von 1
Frage zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
22. Oktober 2011 15:21
von audioconcept
Hallo
Hab heute meine ETZ 301 abgeholt. Sie stand 5 Jahre aber lief sofort. In meinen Fahrzeugschein steht 17KW mit Leistungsbeschraenkung. Ist diese noch gedrosselt? Wenn ja wo?
2.)Frage
Im Schein steht unten
B. Ausr.M. Beiwagen Ziff.12:3
Ziff.14:200
Ziff.15;480
U. Ziff.23 Beiwagenbereif.: 3.50-16Reinf.58P
Heisst das, das ich einen Beiwagen nachruesten kann und es nicht mehr eintragen brauch?
Gruss
Michael
Re: Fraze zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
22. Oktober 2011 15:58
von trabimotorrad
Die Leistungsbeschränkung bezieht sich darauf, das die ETZ301 von Menschen mit Stufenführerschein auch gefahren werden kann, weil die 17KW unterhalb der 25KW (34PS) liegen.
Wenn Du an Deinem Rahmen den Aufnahmepunkt für den Schwanenhals hast, dann sprich nix dagegen, eine Beiwagen mit der entsprechenden Bereifung an zu hängen.
Meines Wissens müssen dann aber im Brief auch andere Gewichte und eine andere Höchstgeschwindigkeit vermerkt sein.
Re: Fraze zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
22. Oktober 2011 16:21
von audioconcept
Hi also ist sie gedrosselt?
Aufnahme fuer den Beiwagen hat sie nicht aber kann ich ja nachruesten. Spar ich mir ja dann die Tüv vorfuehrung.
Ziff 15: sagt ja das Gewicht aus
Re: Fraze zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
22. Oktober 2011 16:24
von trabimotorrad
Nein, mit 17KW ist die ETZ301 ungedrosselt, darf aber von Menschen gefahren werden, deren Führerschein bis 43PS geht.
Etwas anderes ist es wenn es 17PS sind, dann ist sie gedrosselt!
Re: Fraze zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
22. Oktober 2011 21:32
von audioconcept
Hi ah ok sie hat ja nur 17kw. Aber dann haette doch der Zusatz Leistungsgedrosselt nicht in die Papiere gemusst. Wenn nur 17 Kw drin stehen kann sie doch trotzdem jeder mit dem kleinen Fuehrerschein fahren.
Re: Fraze zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
22. Oktober 2011 21:35
von Maik80
Ja das ist richtig. Aber alles unter 34PS gilt als Leistungsreduziert, auch wenn die 21, bzw. 23 PS schon die offene Leistung darstellen. Üprigens, ich vermisse immernoch Bilder von dem Schmuckstück.

Re: Frage zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
22. Oktober 2011 22:30
von audioconcept
Hi danke. Ich mach morgen welche.
Bilder

Verfasst:
23. Oktober 2011 20:06
von audioconcept
Hi, so hab heute mal eine Probefahrt gemacht. Sie lief ganz gut. Obwohl ich fande , das da ein paar Vibrationen waren um 5000U/Min. So ein wenig bockig war sie auch. Aber denke mal das ist normal bei einem "Takter/1 Einzylinder!?
Da ich kein Handbuch habe, welches Getriebeöl sollte man nehmen?
Re: Bilder

Verfasst:
23. Oktober 2011 20:13
von Ex-User unterbrecher
audioconcept hat geschrieben:Hi, so hab heute mal eine Probefahrt gemacht. Sie lief ganz gut. Obwohl ich fande , das da ein paar Vibrationen waren um 5000U/Min. So ein wenig bockig war sie auch. Aber denke mal das ist normal bei einem "Takter/1 Einzylinder!?
Da ich kein Handbuch habe, welches Getriebeöl sollte man nehmen?
GL3, z.B. von Addinol.
An und für sich läuft der Motor eigentlich recht vibrationsarm, wenn man es z.B. mit einer alten ES 250 vergleicht.
Wenn Du die Maschine wieder abgeben möchtest, melde Dich einfach - würde ich noch nehmen

Ne, im Ernst - das ist ein feines Motorrad.
Re: Frage zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
23. Oktober 2011 21:51
von audioconcept
Hi danke. Kannst du mir noch sagen wieviel ich ungefaehr brauch ?
Re: Frage zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
23. Oktober 2011 21:55
von trabimotorrad
Sorgfältig ablassen (auch die unterste Schraube am Kupplungsdeckel öffnen!) dann gehen 900ccm rein. Ich öffne immer die Kontrollschraube und fülle einen Liter ein, lasse über Nacht stehen (Gefäß drunterstellen

) und am nächsten Morgen ist gut

Re: Frage zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
23. Oktober 2011 22:53
von Gergla
Wenn Du einen Beiwagen an Deine Emme schraubst, mußt Du auf jeden Fall zum TÜV und begutachten lassen.
Danach auf die Zulassung und in den Papiere eintragen lassen.
Gruß Georg.

Re: Frage zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
23. Oktober 2011 23:09
von TS Martin
@ Gergla: Nicht unbedingt. Einige MZetten haben einen wahlweisen Eintrag.
Wo erst das Krad beschrieben wird und unter sonstiges nochmal alles was sich ändert wenn ein SW dranne ist.
Sollte aber hier nicht genügen.
Mir fehlen auch Angaben zu Gewicht als solo und als Gespann oder die unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten.
Dem TE Glückwunsch zur Maschine - die ich auch nehmen würde.
Re: Frage zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
24. Oktober 2011 07:05
von audioconcept
Hi bei mir steht ja das Gewicht drin. Nur Die Geschw. fehlt. Aber langsamer kann ja nicht schlimm sein. Muss eigentlich die Uebersetung geaendert werden?
Welches Werkstattbuch koennt ihr empfehlen? Ich bekomme den linken Seitendeckel nicht ab.
Gruss Michael
Re: Frage zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
24. Oktober 2011 09:04
von Maik80
Übersetzung solltest Du ändern, Du müßtest jetzt ein 21er Ritzel drauf haben. Als 301 Gespann müsste das 18er gut sein. Eventuell auch das 19er, aber das mußt Du durch probieren rausfinden. Wie sie eben noch zieht, wenn Du z.B. alleine fährst, oder mit Beladung/Mitreisende.
Warum willst Du denn den Luftberuhigungskasten abbauen ?
Ist aber nicht schwer. Die Sitzbank muß runter, die Batterie muß raus, dann hinter der Batterie den rundlichen Deckel abnehmen, Luftfilter raus und dann mit 3 oder 4 Schlitzschrauben den Luftberuhigungskasten vom Mittelteil drennen. Oben muß auch noch eine Schraube am linken Obergurt gelöst werden. Deswegen Sitzbank runter. Die ist hinten mit zwei M8 Muttern befestigt.
Als Handbuch würde ich Dir den kostenlosen download bei mutschy.de der Reparaturanleitung der ETZ 251 emfehlen.
Re: Frage zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
24. Oktober 2011 09:21
von audioconcept
Danke
Ich wollte den Luftfilter kontrollieren.
Gruss Michael
Re: Frage zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
24. Oktober 2011 09:24
von Maik80
Achso, na dann nur Batterie raus und den Deckel dahinter abschrauben (mittig eine 10er Mutter).
Re: Frage zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
24. Oktober 2011 11:51
von Gunnar
audioconcept hat geschrieben:Danke
Ich wollte den Luftfilter kontrollieren.
Gruss Michael
Hallo Michael
Lies dir mal unbedingt bei
Miraculis die Bedienungsanleitung durch (251 gibt es nur in Spanisch-du kannst einfach die der 250-er ETZ lesen die ist beinahe identisch) da wird doch schon sehr viel erklärt... (Ich befürchte du machst sonst einige ärgerliche Fehler und das wäre schade ums Fahrzeug)
Übrigens bin ich mit genau den Einträgen im Fahrzeugschein auch 301 mit Seitenwagen gefahren und hatte da nie Probleme (TÜV, Polizei)
Grüße
Gunnar
Re: Bilder

Verfasst:
24. Oktober 2011 16:15
von Martin H.
audioconcept hat geschrieben:Da ich kein Handbuch habe, welches Getriebeöl sollte man nehmen?
Siehe außer Handbuch auch hier:
viewtopic.php?p=171892
Re: Frage zum Fahrzeugschein ETZ 301

Verfasst:
24. Oktober 2011 19:50
von audioconcept
Hi danke für die Info. Werde mal eben schauen,