von Baraccuda » 4. Dezember 2011 16:52
SaalPetre hat geschrieben:beim verkauf eine eidelstattliche Erklärung abgeben das die Papiere verloren wurden und bei der wiederzulassung und gültigen Tüv neue Papiere austellen lassen. Oder selbst über die eidelstattliche Erklärung neue Papiere in der Zulassungsbehörde beantragen.
teilweise richtig! eidesstattliche und dir wird wenn die maschine angemeldet ist sofort neuer brief ausgestellt da auf dich zugelassen
Schönheit liegt im Auge des Betrachters! Wie soll ich denn wissen was ich sage, bevor ich es höre??
Gruss Alex
Fuhrpark: MZ TS 150, blau, Bj 85 (wird genutzt),
KR51/2 Schwalbe rot/beige, Bj 82 (für die Tochter, fahrbereit),
S51, grün, Bj 80 (fahrbereit),
S51, blau, Bj 82 (für den Sohn, fahrbereit),
VW Käfer, weiss, Bj 67 (wird genutzt),
VW 181, oliv, Bj 74 (wird genutzt),
Ford Mondeo, silber, Bj 93 (selten genutzt),
Yamaha XJ 600 N, Bj 2001, schwarz, (wird genutzt)
Piaggio Hexagon 150 Bj 97, eisblau (Sommerkurzstreckenfzg.)
Piaggio SKR 125, grün, BJ 97 (Winterfahrzeug),
Anhänger Agados Bj 2007 (750 KG)
Suzuki GS 500 E, Bj 1998 (orange, für die Gattin)
Zündapp ZA 40 (verd... Sprachfehler, vor dem Schrott gerettet, 1A Zustand)
VW T3 Bj 87
Smart CDI (Gattins Elefantenrollschuh)
NSU 125 Superfox (neues Projekt)
VW T3 BW, Bj 87 (neues Projekt)