Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
jo und draussen ists wolkenfrei und 30 grad im schatten...Holger B. hat geschrieben: & gelobe Besserung....
wenn die so läuft und in ordnung ist würd ich nicht viel dran ändern (fürs erste) man(n) braucht ja was für jeden tag...etztreiber hat geschrieben:...naja, was meint ihr?
etztreiber hat geschrieben:so, morgen ist es soweit und ich kann meine Emmen abholen. Die eine ..naja, was meint ihr?
ETZChris hat geschrieben:ne lass mal...so toll is der nu auch wieder nicht...außerdem ist das nen hut für die onkels...als neffe trägt man sowas noch nicht
etztreiber hat geschrieben:r. Auf dem Heimweg hab ich hin und her überlegt, ob das nun richtig war... es war.
... ich hätte mich umgedreht und hätte 110 gewählt... da hört bei mir der spaß auf... will keinem zu nahe treten, aber wenn ich hier den thread von andreas lese (schwein gehabt) dann muß ich davon ausgehen, das nicht jeder soviel schwein hatte...IFA-Rider hat geschrieben:Ohne Rahmennumer und Papiere hät ich
sammycolonia hat geschrieben:..
merke: auch wer diebesgut kauft macht sich strafbar!
alexander hat geschrieben:sammycolonia hat geschrieben:..
merke: auch wer diebesgut kauft macht sich strafbar!
Nicht wenn er es gutglaeubig tut.
" § 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört. "
Koponny hat geschrieben:Ich überlege ob ich die 14? investieren sollte, bevor ich mit der ES richtig loslege.Aber eigentlich..... Wie groß ist denn schon die Chance.....