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Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 19:46
von Zette
Hallo miteinander

,
momentan möchte ich eine 1975er TS 150 wieder aufbauen und weil sie seit 1991 nicht mehr zugelassen war,benötige ich eine Vollabnahme bzw. Gutachten bzw. HU.
Ich bin im Besitz von DDR-Kfz-Brief und Kaufvertrag von 2011.
Das soll aber wohl kein größeres Problem darstellen.Meine Frage aber ist,muß bei einem so alten Motorrad
1 oder 2 Rück-Spiegel bei der Vorführung gesetzlich angebaut sein?
Vielen Dank schon mal im vorraus

Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 19:48
von Der Bruder
ein Spiegel
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 19:50
von trabimotorrad
Mir hat dereinst der TÜV-Mann beim durchsehen meiner Kreidler Bj. 1977 gesagt, das ab 100Km/h angebener Höchstgeschwindigkeit ein zweiter Spiegel Pflicht ist.
Hatte ich Glück, die Kreidler ist mit 92Km/h angegeben.

Bei Wiki steht aber, das das erst ab Bj. 1990 gilt:
http://motorrad.wikia.com/wiki/Baujahr
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 19:53
von Der Bruder
Mag sein achim,aber in der DDR wurde gespart wo nur geht
Aber es gab da bestimmt auch nen stichtag ab wann 2 rann müssen
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 19:56
von Zette
Weil wenn nur 1 Rückspiegel reicht,würde ich den in Nierenform silber verbauen,als den schwarzen eckigen Spiegel.
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 19:57
von trabimotorrad
Habs grad "ergurgelt" und ergänzt

Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 19:59
von Der Gärtner
Der zweite Spiegel ist ab EZ 1/1990 vorgeschrieben.
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 19:59
von Der Bruder
Hat er fein gemacht...
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 20:02
von waldi
bei meiner 74er Ts brauch ich nur einen spiegel. naja, jedenfalls hat noch kein prüfer die letzten sechs jahre damit ein problem gehabt.
lg mario
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 20:02
von TS Martin
@ Achim: Genau. Ab 01.01.1990 zweiter Spiegel, aber nur, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > als 100 km/h ist. Ansonsten reicht auch wieder einer.
@ Zette: Entweder Vollgutachten nach § 21 oder nur die gültige HU mit einem Datenblatt oder nur gültige HU, wenn alle Daten aus dem DDR Brief oder dem KBA entnehmbar sind. Macht jede ZuLa anders - Ermessenssache - rede mit der für dich zuständigen Behörde.
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 20:09
von Zette
Da ich ja einen DDR-Brief habe,dürfte es keine großen Probleme geben.Also meinst du,es bedarf nur einer gewöhnlichen HU ? Mit diesem Prüfbescheid ab zur Zulassungstelle und EU-Papiere ausstellen lassen?
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 20:17
von TS Martin
Und genau deswegen die Behörde fragen. In OHV ist es möglich. In anderen Kreisen nicht. Die 7 Jahresfrist wurde gelöscht und alles ist sehr schwammig geworden. Also rede mit deriner Behörde bevor du Geld umsonst verbrätst.
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
1. Mai 2012 20:24
von Zette
Ok,hast Recht.Werde auf der Zulassungsstelle erst mal nachfragen,wie der Werdegang hier ist.
Besten Dank!!!!

Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
28. Mai 2012 13:09
von hanwag
Kann mir mal jemand nochwas zu den Spiegeln sagen? Die Nachbauspiegel ... vor allem die Nierenförmigen ... sind da glatte oder gewölbte Gläser drin???
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
28. Mai 2012 14:32
von Der Bruder
Glattes glas
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
28. Mai 2012 16:09
von mecki
Kürzlich beim Tüv wurde mir gesagt Erstzulassung in der DDR = gleich 1Spiegel, in der BRD = 2Spiegel. Habe dann behauptet die ETZ sei früher in der DDR gelaufen.
Re: Vorführung bei TÜV/DEKRA

Verfasst:
28. Mai 2012 19:04
von hanwag
@Der Bruder
hatt ich mir schon gedacht ... billiger kram halt
