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Wie wird Originalzustand definiert

BeitragVerfasst: 22. Juli 2012 01:25
von Linkman
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Meine ETZ 251 ist Baujahr 1991 und hat eine Erstzulassung von 1996.
Vermutlich wurde sie vom Händler 1996 ans aktuelle Modelljahr angepasst und dann erstmalig verkauft.
D.h. (laut Kfz-Brief) hat er sie,mit den Gußrädern, Lampenverkleidung, Kunststofftank,Handschützern, Kanuni-Sitzbank und Plastekotflügeln ausgerüstet.
Ich möchte meine ETZ weiter meinem Geschmack anpassen, aber immer die Möglichkeit haben sie wieder in den Originalzustand zurückzuversetzen.

Was bedeutet aber für mich Original?
Ist das Baujahr oder Erstzulassung ausschlaggebend?

Gruß Enrico

Re: Wie wird Originalzustand definiert

BeitragVerfasst: 22. Juli 2012 04:59
von ETZeStefan
eine 251er muss speichenräder metall schutzbleche und seitendeckel haben :!: :mrgreen:

Re: Wie wird Originalzustand definiert

BeitragVerfasst: 22. Juli 2012 07:10
von wernermewes
Der Kunststofftank sollte auch nicht sein :schlaumeier:

Re: Wie wird Originalzustand definiert

BeitragVerfasst: 22. Juli 2012 08:32
von fränky
original ist sie schon nimmer wenn du die Reifen wechselt oder neu lackierst :lach: :lach: :ja: :ja:

Re: Wie wird Originalzustand definiert

BeitragVerfasst: 22. Juli 2012 12:19
von Trabant
Falsch, ab 1991 gabs für die 251 den Kunststoff Kotflügel.

Original ist der Zustand in dem sie das Werk verlassen hat.

Re: Wie wird Originalzustand definiert

BeitragVerfasst: 22. Juli 2012 12:36
von trabimotorrad
Ist das nicht die extrem seltene Sonderausführung "Blue Thunder" mit der tollen "magic-blue-diamant-efect"-Lackierung :?:

Ich würde sie so lassen :ja:

Re: Wie wird Originalzustand definiert

BeitragVerfasst: 22. Juli 2012 12:39
von daniman
Trabant hat geschrieben:
Original ist der Zustand in dem sie das Werk verlassen hat.

Also 0 km und Tank leer? ;D :lach: