Seite 1 von 1
RT 125/3, Blinker nachrüsten

Verfasst:
13. September 2012 08:59
von tischlerstar
Hallo,
ich bin hier neu und habe eine Frage zu meiner MZ RT 125/3, Baujahr 1962, Erstzulassung 03.08.1962.
Es ist alles an originale Papiere vorhanden :Brief, Kaufbeleg, alter Zulassungsschein, Steuermarken, Quittung für Nummernschild.
Sie hat noch ein altes DDR Nummernschild dran, braucht also eine Vollabnahme. Nun hab ich beim TÜV Nord angerufen, dort wurde mir gesagt, dass ich Blinker nachrüsten muss.
Hat da jemand evtl. schon Erfahrung mit ? Am einfachsten wären ja die Ochsenaugen am Lenkerende, oder? Bloß wo lasse ich dann den Spiegel ? Der ist ja auch links am Innenrohr befestigt ?
Oder gab es die RT 125/3 auch von Werk aus mit Blinker ? Falls ja, vielleicht hat ja jemand Bilder davon.
Vielleicht können mir auch andere Besitzer des gleichen Modell ihre Erfahrung mit der Zulassung schildern.
Eine Frage hab ich noch. Und zwar geht die rote Ladekontrollleuchte nicht aus, wenn der Motor läuft. Batterie ist verbaut. Woran könnte das liegen ?
Bin für alle Info´s dankbar.
Vielen Dank,
Daniel
Re: RT 125/3, Blinker nachrüsten

Verfasst:
13. September 2012 09:28
von Ralle
Hallo und willkommen im Forum.
Such dir eine andere TÜV- Prüfstation die keine Blinker sehen will.
Die RT ist mit 125 ccm kein Kraftrad (auch wenn das evtl. so in den Papieren steht), daher fällt sie nicht unter die Pflicht ab Zulassungsdatum 01.01.1962.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php 
Absatz 5 Punkt 4
Re: RT 125/3, Blinker nachrüsten

Verfasst:
13. September 2012 09:33
von tischlerstar
Was soll ich dem denn sagen ? Was ist sie denn, wenn sie kein Kraftrad ist ? Andere TÜV Möglichkeit hätte ich wohl, dann will ich aber auch wissen, was ich sagen muss. Mir persönlich wäre das am liebsten ohne den Umbau auf Blinker.
Re: RT 125/3, Blinker nachrüsten

Verfasst:
13. September 2012 09:43
von Ralle
Hier findest du die Definitionen für ein Leichtkraftrad, sowohl aus Europäischer als auch aus Deutscher Sicht inkl. der zugehörigen Verordnungen, normalerweise sollte das der Prüfer auch wissen. Vielleicht reicht es auch wenn du den selben noch mal fragst und darauf hinweist das die RT nur 125ccm und 6,5 PS hat. Wenn du ihm am Telefon evtl. nur gesagt hast du möchtest ein Motorrad abnehmen lassen kann er das unter Umständen nicht wissen.
Die RT hatte übrigens ab Werk nie Blinker, für 4 Stück wäre die Lichtmaschine mit 60W auch etwas unterdimensioniert (es geht aber ist grenzwertig). In der DDR gab es Nachrüstsätze, die waren aber auch keine Pflicht, es könnte sowieso sein das die RT an der Stelle nach damals geltendem DDR- Recht betrachtet werden müsste, da bin ich mir nicht sicher. Ist aber auch egal weil siehe oben

Re: RT 125/3, Blinker nachrüsten

Verfasst:
13. September 2012 09:48
von der janne
und wenn, dann bau zum TÜV den Blinkerschalter am rechten Lenkerteil ab, der sorgt nur für mehr Verwirrung.
Re: RT 125/3, Blinker nachrüsten

Verfasst:
13. September 2012 10:07
von tischlerstar
Hab es mir alles mal in Ruhe durchgelesen. Das sieht ja wirklich gut aus.Hab auch schon beim TÜV angerufen, war erst die Tippse dran. Konnte schon von weitem hören: Das Ding braucht Blinker ! Das kam vom Prüfer. Hab ihm das dann aber erklärt. Nun will er sich das nachfragen, bzw. nachlesen und sich dann wieder melden. Aber heute nicht mehr, wäre alles dicht.
Da bin ich ja mal gespannt.
Aber echt tolles Forum, super, wie schnell man Hilfe bekommt. Ich hab in der kurzen Zeit schon wieder enorm viel dazu gelernt.
Danke.
Re: RT 125/3, Blinker nachrüsten

Verfasst:
13. September 2012 10:52
von Ralle
Zur Ladekontrolle ließt du dir
das hier mal durch, lädst dir dann das verlinkte PDF im unteren Teil des Beitrages herunter und schaust dir Kapitel V.4.2. an

Re: RT 125/3, Blinker nachrüsten

Verfasst:
13. September 2012 14:58
von tischlerstar
Also:
Der Typ vom TÜV hier in der Nähe (Cloppenburg) hat sich noch gar nicht wieder gemeldet, ich war zwischenzeitlich auch schon beim TÜV in Oldenburg, etwa 45 km von mir. Die waren super freundlich, haben problemlos die RT begutachtet. Auch wirklich überhaupt nichts beanstandet, war alles total locker. Mit den Blinkern habe ich denen einfach den Paragraf gezeigt in der STVZO. Kein Thema. Die waren super begeistert von den Papieren, sowas hätten sie noch nie gesehen.
Und dann war ich echt positiv überrascht. Preis für das Vollgutachten mit neuer Dokumente 72,63 Euro. Hab mit mehr gerechnet.
Ich bin direkt zur Zulassungsstelle gefahren und nun ist das Nummernschild schon montiert. Nun kann ich offiziel fahren.
Also mit so einer Überraschung habe ich heute nicht gerechnet.
Vielen Dank für eure Hilfe. War wirklich sehr hilfreich. Vor allem so schnell.
Daniel
Re: RT 125/3, Blinker nachrüsten

Verfasst:
13. September 2012 15:46
von Robert K. G.
Und sollte dir das bei der nächsten HU wieder passieren, dann weise den Prüfer auf den Spuch: KTA Betriebserlaubniss in deinen Papieren hin. Die Sache mit den Blinkern ab 1962 gilt nur für Fahrzeuge die in nach StVZO zugelassen sind. Die KTA-Betreibserlaubnis fußt aber auf DDR Recht. Und da waren Blinker 1962 schlicht nicht vorgeschrieben.
Gruß
Robert