Christof hat geschrieben:Bis Ende der sechziger Jahre hatten alle ET-Gehäuse werksseitig keine Nummer. Danach wurde sie vom MdI verlangt. Ende der Siebziger bzw. Anfang der Achtziger ist diese dann wieder entfallen. Da war auch eine Eintragung des Motors nicht mehr Pflicht. Ersatzteilmotoren hatten dagegen immer eine werksseitige Nummer.
Im übrigen gab es im Werk ab 1958 keine werkseitige Überholung von Motoren mehr. Das hat dann jede Vertragswerkstatt für sich gemacht. Dazu wurden auch Ersatzteile wie Kupplungen, Kurbelwellen und auch Gehäuse bereitgestellt. Tw. waren diese aber nur im Tausch oder gegen Verschrottungsschein erhältlich und das auch t.w. nur von privaten Instandsetzungsbetrieben. Da hat das Werk nur Vermittler gespielt!
Ja, natürlich meine ich Ersatzgehäuse, nicht Ersatzmotor.
Das mit den Scheinen und Nachweisen war noch viel wilder...
Grundsätzlich: Wenn das Modell nach 10 Jahren ausgelaufen war, gab es von MZ keine Ersatzteile mehr. Diese konnte man aber noch privat beziehen. Ansonsten konnte man im Prinzip alles im IFA Vertrieb kaufen. Prinzip, kein es a nicht immer alles gab und b man Teilweise einen Schein brauchte. Beispiel Beiwagen: Hat man den gekauft, bekam man auch einen Schein mit denen man die Anschlußteile beziehen konnte. Motorenumbauten z. B. 175 auf 250 ccm mussten lange Zeit vor dem Umbau genehmigt werden. Und zwar von der Polizei. Diese hatte Informationen von MZ selbst. Dort galt eigentlich aber auch nur die 10 Jahre Regel. Mit dieser Genehmigung konnte man dann den Zylinder, Kolben und Vergaser kaufen.
Zum Ende, sprich zu den Zeiten an die ich auch Erinnerungen habe, konnte man aber einfach in den IFA Vertrieb gehen und Teile kaufen. Zumindest nach Trabantteilen habe ich oft mit meinem Vater angestanden.

Gruß
Robert