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Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 23. August 2013 11:43
von warti112
Hallo liebe MZ Gemeinde,

ich suche für meine ETZ 250 A für den Reserve-Kanisterträger neue Auflagestopfen.
Ersatzteilnummer 22-38.153

leider finde ich trotz Google nichts passendes im Netz.

Kann mir da einer einen Tipp geben wo ich so etwas bekomme?
Oder gibt es etwas ähnlich passendes als Stopfen?

Danke

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 23. August 2013 11:46
von Dorni
Google mal nach "Einknöpfpuffer Wartburg"

HIER

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 23. August 2013 12:03
von two-stroke
Darf in so einem Reservekanister Benzin mitgeführt werden oder darf der nur als Dekoration genutzt werden?

Gruß Ralf

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 23. August 2013 12:10
von P-J
Warum nicht? ist ein zugelassener Kanister und nicht grösser wie 5 Ltr. Dazu ist der doch da.

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 23. August 2013 12:49
von Baustellenraser
ich hab die kürzlich bei nem Händler bestellt, 1a Ware. Falls der in seinem Shop nur wenige anzeigt, ruf den einfach mal an, der hatte bei mir auch mehr als im Shop angezeigt wurde.

hier wars: http://www.oldtimer-ersatzteile-hermel. ... -313-(1057).html

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 23. August 2013 12:50
von two-stroke
Es gibt da halt verschiedene Aussagen, die alle nicht so richtig eindeutig sind:

1. Die DEKRA schreibt

Original von DEKRA
Weder in der Straßenverkehrsordnung noch in der Straßenverkehrszulassungsordnung oder in der Gefahrgutverordnung Straße wird der Transport von Reservekraftstoffmengen reglementiert.
Dies gilt soweit, als die mitgeführte Menge einwandfrei als Reservekraftstoffmenge für das betreffende Kraftfahrzeug angesehen werden kann.
Dies orientiert sich einerseits an der Art des Kraftfahrzeuges, Motorleistung, Gewicht usw. sowie andererseits am Volumen des eingebauten Tanks.

Grundsätzlich ist von der Mitnahme eines Reservekraftstoffbehälters wegen der hohen Brandgefahr bei einem Unfall dringend abzuraten. Ist die Mitnahme unbedingt nötig, so sollte nur eine möglichst kleine Menge Reservekraftstoff und der Reservekraftstoffkanister an möglichst sicherer Stelle mitgeführt werden.
In keinem Fall sollte der Reservekraftstoffkanister in der primär unfallgefährdeten Zone im Front- oder Heckbereich des Fahrzeuges sowie direkt an einer der beiden Seiten oder gar an der Außenfront des Kraftfahrzeuges mitgeführt werden.
Damit wäre an Beiwagenkraftrad der sicherste Bereich zwischen dem Beiwagen und dem Kraftrad.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Reservekraftstoffkanister den DIN-Normen entsprechen, eindeutig gekennzeichnet sind sowie zur Aufbewahrung von Kraftstoff geeignet sind.

Allgemein unbekannt dagegen ist, dass auch ein gewisser maximaler Füllungsgrad der Reservekraftstoffkanister nicht überschritten werden darf.
Dies wird durch die Art des Kraftstoffes, dessen Wärmeausdehnung und den entstehenden Druck im Reservekraftstoffkanister vorgegeben.
Aufgrund dieser Bedingungen sollte ein Reservekraftstoffkanister nur zu höchstens 90% gefüllt werden.

2. Finde die Quelle gerade nicht...muss noch mal suchen:

Bei nicht militärisch genutzten Fahrzeugen ist es z.B. verboten den Kanister außen am Heck zu transportieren aus Gründen der Sicherheit.


Gruß Ralf

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 23. August 2013 12:59
von Baustellenraser
nunja, bei DIN hörts da schon fast auf...bei mir steht glaub TGL drauf oder garnix. Halt ein orschinoool 5L Blechkanista.

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 23. August 2013 14:23
von Sven Witzel
Ich würde eher 5 Liter in einem extra vergesehenen Halter an der /A durch die Gegend fahren (und tue das in der Regel auch wenn ich weiter fahre) als mit einem losen Kunststoffkanister im Innenraum vom Auto.

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 23. August 2013 16:38
von Svidhurr
two-stroke hat geschrieben:Darf in so einem Reservekanister Benzin mitgeführt werden oder darf der nur als Dekoration genutzt werden?

Gruß Ralf


Der Eine will Schrauben eintragen lassen,
der Andere ... :roll:

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 23. August 2013 16:39
von P-J
Zumindest an der Grenze nach Luxemburg wurde ich mit der Dose zu dem Thema aufgeklärt, von einem Zöllner. 5 ltr in einem dafür zugelassenen Behälter/Kanister der vernünftig gegen herumrutschen befestigt ist. Alles das trifft im Fall der Blechkanisters samt originaler Halterung zu.

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 23. August 2013 17:21
von two-stroke
Svidhurr hat geschrieben:
two-stroke hat geschrieben:Darf in so einem Reservekanister Benzin mitgeführt werden oder darf der nur als Dekoration genutzt werden?

Gruß Ralf


Der Eine will Schrauben eintragen lassen,
der Andere ... :roll:


Das die NVA das in der DDR durfte bedeutet ja noch lange nicht, dass das auch noch für Zivilisten in der BRD gilt. Aber wenn der Zoll das mit den 5L sagt, ist meine Frage beantwortet.

Gruß Ralf

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 24. August 2013 09:00
von Sven Witzel

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 24. August 2013 16:21
von warti112
von meiner Seite aus erst mal

VIELEN DANK !!!

das sind genau die Stopfen die ich suche.

Re: Auflagestopfen für Kanisterträger ETZ 250 A

BeitragVerfasst: 8. Februar 2015 14:22
von hanwag
ich sag mal danke - hab sie zwar nur bei Trabant gefunden, aber passen trobsdem. und für 7 € mit Verand für 14 Stcl. - das findsch günstsch ...