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RT/3 - DROSSELN???

BeitragVerfasst: 7. April 2007 17:03
von Dor_Max
Hi liebe Foristi!
Ähhhmmmm...sagt mal, ich bin grad so schön beim Rt-Resaurieren, und da fällt mir ein, die fährt eingetragen 85 km/h...d aich das bürokratische Deutschland kenne und ich A1 gedrosselt fahren muss, hab ich mich gefragt, wie ich das Maschienchen überhaupt drossel...??? Ich nehm an nen Drosselkrümmer gibts da nich' (hätt auch überhaupt keine Lust (kein Geld) noch nen neuen Krümmer zu kaufen)

Danke
Der Max

BeitragVerfasst: 7. April 2007 17:55
von IFA-Flotte
Es einfachste in Dtl. wäre bestimmt einen /2 Motor reinzuhängen. Oder einen /2 Zylinder drauf zu bauen. Das ist ein Thema für die "Alten Hasen", die Wissen wo genau der Leistungszuwachs zur /3 herkommt.

BeitragVerfasst: 7. April 2007 19:26
von Ex User Hermann
Wenn sie 85 fährt, mach einfach ein kleineres Ritzel drauf.

Die Bestimmung sagt ja: "Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre"

BeitragVerfasst: 8. April 2007 22:47
von Dor_Max
Ich hatt mal ein "Händler und Bauer" in Boxdorf angerufen, der meinte das er des auch mit nem Ring im Krümmer hinbekommt! Könnt des funzen???
Der Max

BeitragVerfasst: 8. April 2007 22:57
von Ex User Hermann
Funzt. Nur wird der Motor dadurch im Betrieb wärmer. Warum nimmst Du nicht einfach ein kleines Ritzel? Oder magst Du es lieber kompliziert?

Auch eine Möglichkeit: Vergaser per Anschlag begrenzen, z.B. auf 3/4 Gas.

Oder: Verdichtung verringern = weniger Leistung.

BeitragVerfasst: 8. April 2007 23:11
von Micky
Hermann hat geschrieben:Wenn sie 85 fährt, mach einfach ein kleineres Ritzel drauf.

Die Bestimmung sagt ja: "Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre"
Moment mal. Wenn ich mein Gespann auf 80 km/h "drossele" dann kann man ein kleines Kennzeichen bekommen. :wink:

Die fährt nach MZ Tacho eh nur 90. Laut digitalem noch weniger.


Micky

BeitragVerfasst: 8. April 2007 23:30
von Ex User Hermann
Micky, Du kommst auf Ideen :-)

BeitragVerfasst: 8. April 2007 23:35
von Micky
Also mir wurde vom Straßenverkehramt in Nienburg neulich gesagt: Mal sehen was man machen kann. Ich solle auf jeden Fall noch diesen Schrieb vom Land Brandenburg mitbringen. Also dieses Teil, daß bei denen kleine Kennzeichen zulässig sind.


Micky

BeitragVerfasst: 9. April 2007 10:52
von Sven Witzel
Würde mich mal interessieren was da raus kommt @ Micky - hab in Hessen jedenfalls kein kleines bekommen...

zur RT/3: bin mir nicht ganz sicher aber gibt es da nicht auch irgendne Ausnahmeregelung für Oldtimer ?? Meine mal was gelesen zu haben, bin mir aber nicht ganz sicher...

BeitragVerfasst: 9. April 2007 21:33
von Dor_Max
@ Sven: Nee, ich glaub net...des hat ja nichts mit dem Fahrzeug was du unterm Arsch hast zu tun, sondern mit der Fürhrerscheinklasse und deinem Alter...kann das sein, das du die Ausnahmeregelung mit den Schwalben meinst, die, auch wenn mann nur Klasse M (50ccm) hat, 60 km/h fahren dürfen - statt 45?

@ Hermann: Jep...kompliziert ist toll ;-) Nee, aber bist dir sicher, das ich selbst Hand anlegen darf, und dem TÜV-Menschen sag, dass ich sie gedrosselt hab, und sie jetzt nicht mehr über 80 fährt? Meine, von meinem Fahrlehrer was vonwegen Bestätigung durch 'ne Werkstatt gehört zu haben!?!

BeitragVerfasst: 9. April 2007 22:20
von TEES 250 ENFAUA
Das mit dem kleinen Kennzeichen hat sehr wohl was mit dem Fahrzeug zu tun, es ist richtig dass A1 Maschinen das kleine bekommen, hab aber auch schon welche mit großem gesehen. Wenn euer Motorrad vor 1957 (zu 99pro stimmt die Jahreszahl) habt ihr das Recht ein kleines zu bekommen. Mein rotes Sammlerkennzeichen ist auch ein kleines aber auch für normal geht das. Wenn die zicken dann sagt ihr einfach ihr habt unter der Lampe noch nen Reflektor den ein großes verdecken würde und das können die auch nicht wollen. Die müssen dann ein kleines ausstellen !!!

BeitragVerfasst: 9. April 2007 22:26
von Micky
TEES 250 ENFAUA hat geschrieben:Wenn die zicken dann sagt ihr einfach ihr habt unter der Lampe noch nen Reflektor den ein großes verdecken würde und das können die auch nicht wollen. Die müssen dann ein kleines ausstellen !!!
Biste sicher das daß klappt?


Micky

BeitragVerfasst: 9. April 2007 22:30
von TEES 250 ENFAUA
Also bei meinem roten hat das geklappt, nen Stammtischkollege hat auch ein kleines rotes und bei seiner Awo wo gar kein Reflektor origianal ist auch ein kleines rotes schwarzes, vor 57 könnt ihr drauf bestehen, danach müsst ihr probieren, einfach rumlügen ihr kriegt kein großes ran und so, wie sieht ein großes an der RT aus, hat nen Bekannter, die Funktion ist wie nen Bremsfallschirm bei nem Dragster

BeitragVerfasst: 9. April 2007 22:36
von Micky
Sicher kann man es versuchen.

Aber gerade bei einer ETZ 250 sind da wohl nicht so viele Argumente die man anbringen kann um den Menschen vom Straßenverkehrsamt davon zu überzeugen doch bitte ein kleineres zuzulassen.


Micky

BeitragVerfasst: 9. April 2007 23:31
von Ex User Hermann
Dor_Max hat geschrieben:@ Hermann: Jep...kompliziert ist toll ;-) Nee, aber bist dir sicher, das ich selbst Hand anlegen darf, und dem TÜV-Menschen sag, dass ich sie gedrosselt hab, und sie jetzt nicht mehr über 80 fährt? Meine, von meinem Fahrlehrer was vonwegen Bestätigung durch 'ne Werkstatt gehört zu haben!?!

Das Ganze nennt sich "Ermessensspielraum", den jeder Prüfer hat. D.h. er kann (!), muß aber nicht ohne Gutachten irgendwas abnehmen!

Wenn ER der Meinung ist, das ist gut so, wenn man IHN überzeugt hat, wenn ER eine Probefahrt gemacht hat, dann KANN er es abnehmen.

Wenn Du ein Gutachten hast und alle Arbeiten sind identisch mit denen im Gutachten beschriebenen Arbeiten, MUSS er es abnehmen.

Das hat übrigens haftungstechnische Gründe, sonst wäre der TÜV für alle Defekte verantwortlich zu machen, die nach Umbauten enstehen/entstanden sind!

BeitragVerfasst: 9. April 2007 23:36
von Ex User Hermann
@Micky: Sei froh über das Segel! Mit Rückenwind schaffst Du damit glatt 100Km/h!! :rofl:

BeitragVerfasst: 9. April 2007 23:42
von Micky
Hermann hat geschrieben:@Micky: Sei froh über das Segel! Mit Rückenwind schaffst Du damit glatt 100Km/h!! :rofl:


:magic:


Micky

BeitragVerfasst: 9. April 2007 23:47
von Ex User Hermann
(Hat meine 500er MIT SW Gestern im 3ten gemacht .................... uuuuups! Da sind ja noch 2 Gänge!?) :tongue:

BeitragVerfasst: 10. April 2007 00:03
von Micky
Hermann hat geschrieben:(Hat meine 500er MIT SW Gestern im 3ten gemacht .................... uuuuups! Da sind ja noch 2 Gänge!?) :tongue:
Na ja, mehr als 108 schafft mein LSW Gespann auch mit Rückenwind nicht. Oder liegt es am relativ kleinem Nummernschild? :wink:


Micky

BeitragVerfasst: 10. April 2007 02:03
von Ex User Hermann
110 meine ETZ@300 mit Sozia (55Kg) im SW. OHNE Anlauf!

BeitragVerfasst: 10. April 2007 08:46
von Dor_Max
TEES 250 ENFAUA hat geschrieben:Das mit dem kleinen Kennzeichen hat sehr wohl was mit dem Fahrzeug zu tun, es ist richtig dass A1 Maschinen das kleine bekommen, hab aber auch schon welche mit großem gesehen.


@TEES 250 ENFAUA: Ich meinte auch das die "Drosslungsbefreiung" nichts mit dem Fahrzeug zu tun hat (worums ja hier eigentlich geht :wink: ) !!!

BeitragVerfasst: 10. April 2007 09:05
von Lorchen
TEES 250 ENFAUA hat geschrieben: vor 57 könnt ihr drauf bestehen

Vor dem 01.07.1958.

BeitragVerfasst: 11. April 2007 10:23
von Sven Witzel
korrekt - für meine 59er ES gings leider nicht mehr... :-( Jetzt hab ich auch immer nen 24er Kuchenblech dabei... Hatte sogar noch nen kleines Kennzeichen daheim - hätte ich nicht mal machen lassen müssen :nixweiss: . Musste mir dann auch das ganze Gelaber wegen Mindestgröße usw. anhören... :schlaumeier: Aber so ist es nun mal in Hessen... Setz vielleicht mal Bilder rein, wo man den Unterschied sieht...

BeitragVerfasst: 11. April 2007 13:59
von kutt
Sven Witzel hat geschrieben:korrekt - für meine 59er ES gings leider nicht mehr...


na das wird ja super, wenn ich an meine bj61 eins haben will

wichtig ist auch das:

Kleines Kennzeichen für große Motorräder: (> 125 cc)
Wer das kleine, stilechte Kleinkraftradkennzeichen (160 x 240 mm) an seinem Motorrad befestigen möchte, muss 2 Regeln kennen. Erstens: das Motorrad muss vor dem 1.Juli 1958 erstmals in Betrieb genommen worden sein. Und zweitens muss das Original-Rücklicht montiert sein (oder eines, das der Prüfer als ein solches identifiziert), welches i.d.R. nicht für eine hinreichende Beleuchtung des großen Kuchenblechs (min. 240 x 240 mm) ausgelegt ist. Der Satz, den der Prüfer in den Prüfbericht einträgt und der dann später im KFZ-Brief und -Schein vermerkt ist, muss lauten:
Kennzeichen gemäss Paragr. 72 STVZO nach Muster A der Anlage V zur STVZO (Kleinkradschild)

wenn das nix wird muß man wohl am platz was ändern, weil:

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite...
... Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.


besonders: "Unterkante Schild muß höher sein als 300mm."

also: hinten luft ablassen und kürzere federn in die dämpfer !

BeitragVerfasst: 11. April 2007 14:06
von Dor_Max
Na, Na Kutt...Quelle vom ersten Teil bitte...doch nicht etwa irgendwo (z.B. motoclub.de) kopiert, ohne Quelle anzugeben ;-)

BeitragVerfasst: 11. April 2007 14:24
von Lorchen
Ihr wohnt alle im falschen Bundesland. Im schönen Brandenburg mit seinen Kiefernwäldern und den blauen Seen ... aber ich schweife ab :oops: - gibt es sogar das hier an einem Baujahr 1985:

Bild

:P

BeitragVerfasst: 11. April 2007 14:33
von Ex User Hermann
:surprised: :boese:

BeitragVerfasst: 11. April 2007 19:45
von Sv-enB
Und da wohne ich nicht mehr, obwohl, an meiner Hufu war seit der Wende immer ein großes Schild dran, denn das muß so :evil: .

BeitragVerfasst: 11. April 2007 20:22
von Sven Witzel
:surprised: Ich glaub ich seh nicht richtig... Will auch !!

@ Dor_Max: Vielleicht hab ich es verwechselt , sorry...

BeitragVerfasst: 11. April 2007 20:34
von Ckone
Ich habe ne Ausnahmegenehmigung ür ein kleines Kennzeichen !!!!!!!!!!!!!!!!!! obwohl meine 250er ES Bj 61 ist :D :D :D

Wer hat Fragen ????

BeitragVerfasst: 11. April 2007 20:36
von Sv-enB
Du wohnst aber auch im Lande Brandenburg.

BeitragVerfasst: 11. April 2007 20:38
von Ckone
Japp....und da ist es garkein Problem , haben wir nettere Beamte ? Die genehmigung hat 26,90 ? ne Briefmarke und 5 Seiten Papier gekostet.... :wink:

BeitragVerfasst: 11. April 2007 21:00
von Sv-enB
Es scheint jedenfalls so

BeitragVerfasst: 11. April 2007 22:13
von Sven Witzel
Naja vielleicht geben se ja nen kleines raus wenn das große kaputtgeschüttelt ist...

BeitragVerfasst: 12. April 2007 00:22
von Roland
Sven Witzel hat geschrieben:Naja vielleicht geben se ja nen kleines raus wenn das große kaputtgeschüttelt ist...

Mit dem Argument habe ich es hier in NRW versucht. Leider erfolglos.
Das einzige, was mir zugestanden wurde, war ein Kennzeichen in Schmalschrift. Das ist 200mm x 220mm. Aber die weiter oben genannten Abstände werde ich an der ES demnächst mal nachmessen.

BeitragVerfasst: 12. April 2007 07:02
von Lorchen
Ach ja, das Bild da oben ist eine ETZ 150 mit 12PS, also keine gedrosselte 125er. :versteck: Jetzt aber weg zum Früüühstück!

BeitragVerfasst: 12. April 2007 07:28
von Sv-enB
Ist auch besser so. Hier einen so wuschig zu machen.

BeitragVerfasst: 12. April 2007 12:53
von Flügerl
Nochmal zurüchk zur Drosselung: Ich hab meine mit einer Drosselblende zwischen Ansaug und Vergaser gedrosselt, einfach ein VA-Plättchen mit 20mm statt 22mm durchlass. TÜV hats eingetragen - Problemlos. Ich könnte dir bei Interesse so ein Plättchen und eine Kopie der Papiere zukommen lassen.

BeitragVerfasst: 13. April 2007 18:19
von Dor_Max
Hab ich des falsch verstanden oder bekommt man mit <=125ccm automatisch ein kleines Kennz.???

An dem Plättchen hab ich interesse!!!

BeitragVerfasst: 24. April 2007 16:25
von Dor_Max
Also um das Ausgangsthema abschließend zu behandeln:

Ich hab mit nem Grünkittel geredet...der meinte nach langen hin und her Gefrage unter seinen Kollegen...Ritzel mit einem Zahn weniger drauf und dan "glaubhaft versichern" das se nur noch 80 schafft....Zitat: "Wir probieren das hier aus!!!" Und dann würde das seinen geregelten gehen...mal sehen!

Der Max