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Wiederzulassen

Verfasst:
20. August 2014 14:43
von Schorsch80
Hallo Gemeinde
Ich habe ja seit Tagen Probleme meine ES zuzulassen. Sie ist seit über 7 Jahren abgemeldet. Weder der Verkäufer noch ich haben irgend welche Papiere. Seit Straßenverkehrsamt meint, das man nach 7 Jahren keine Daten mehr feststellen kann, zb wer sie mal beseßen hat oder so. Es würde der Kaufvertrag zwischen ihn und mir reichen um sie zuzulassen. Mein Amt meint sie brauchen eine Eidesstattliche erklärung, aber von wem? Es kann nicht mehr nachvollzogen werden wer sie mal gefahren hat..... Ich weiß keinen rat mehr.
Hat da jemand erfahrungen?
Danke
Re: Wiederzulassen

Verfasst:
20. August 2014 14:56
von PeterG
Eben weil es niemand mehr nachvollziehen kann reicht die eidesstattliche Versicherung des Verkäufers, daß er die Papiere verloren hat. So habe ich es gemacht...
Re: Wiederzulassen

Verfasst:
20. August 2014 14:58
von Schorsch80
Im Kaufvertrag steht... Ohne Ansprüche Dritter. Reicht das?
Re: Wiederzulassen

Verfasst:
20. August 2014 15:07
von the_Eagle
Das macht jeder LK, anders. Bei mir musste der Verkäufer eine eidesstattliche Versicherung bei meiner Zulassungsstelle abgeben oder bei einem Notar. So. ist das im Bördekreis. Grrrrr
Re: Wiederzulassen

Verfasst:
20. August 2014 15:12
von Schorsch80
Ok...aber was ist wenn der Verkäufer auch nie Papiere hatte, da er sie nie hatte und das Moped bei ihm ewig stand? Der jenige von dem er sie hat lebt schon garnicht mehr......
Re: Wiederzulassen

Verfasst:
20. August 2014 15:58
von Thomas
Schorsch80 hat geschrieben:Ok...aber was ist wenn der Verkäufer auch nie Papiere hatte, da er sie nie hatte und das Moped bei ihm ewig stand? Der jenige von dem er sie hat lebt schon garnicht mehr......
Dann suchst Du dir irgendeinen "Verkäufer", der bereit ist, diese Versicherung abzugeben. Dann sind alle zufrieden und hinterher juckt es eh keinen mehr...
Re: Wiederzulassen

Verfasst:
20. August 2014 16:01
von PeterG
Thomas hat geschrieben:Schorsch80 hat geschrieben:Ok...aber was ist wenn der Verkäufer auch nie Papiere hatte, da er sie nie hatte und das Moped bei ihm ewig stand? Der jenige von dem er sie hat lebt schon garnicht mehr......
Dann suchst Du dir irgendeinen "Verkäufer", der bereit ist, diese Versicherung abzugeben. Dann sind alle zufrieden und hinterher juckt es eh keinen mehr...
Genauso gehts!
Und wenn der Verkäufer interresse hat zu verkaufen, sollte er das schon tun...
Re: Wiederzulassen

Verfasst:
20. August 2014 16:52
von heizer2977
Die haben beim Amt Vordrucke für die eidesstattliche Erklärung wo drin steht ,welche Papiere verloren sind,die brauch dein Verkäufer nur ausfüllen und fertig ist die Laube . damit unterschreibt er ,das er der letzte besitzer ist ob er die papiere jemals besessen hat interessiert doch eh keinen. Die Abfrage ob die Fahrgestellnummer in Fahndung ist wird eh gemacht und wenn dem nicht so ist, ist alles schick.
Re: Wiederzulassen

Verfasst:
20. August 2014 18:35
von hanwag
mit bissl suchen findest du die vorlage zur eidesstattlichen in den uneinsortierten bei der wissensdatenbank ...
Re: Wiederzulassen

Verfasst:
20. August 2014 18:38
von flotter 3er
Schorsch80 hat geschrieben:Im Kaufvertrag steht... Ohne Ansprüche Dritter. Reicht das?
Nicht als Ersatz für eine Eidesstattliche....
Re: Wiederzulassen

Verfasst:
21. August 2014 14:30
von Schorsch80
Tadaaaaa....Heute war ich bei einem anderen Sacharbeiter und siehe da. Ohne Probleme den Wisch bekommen, ohne Erklärung oder ähnliches. Freu mich
